Arbeitszeugnis für Hochstapler

Hätte eigentlich jemand wie Gert Postel, der als Arzt arbeitet, ohne die Qualifikation dafür zu besitzen, für seine Tätigkeit Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ich wüsste nicht, warum nicht. Man würde in solch einem Zeugnis beschreiben, welche Aufgaben der Arbeitnehmer hatte, wie er sie durchgeführt hat, würde ihn vielleicht sogar für seinen überzeugenden Auftritt als vermeintlicher Arzt loben (oder eben seine Ungeeignetheit deutlich machen) und würde das ganze beenden mit „Weil wir bei der Einstellung durch Herrn zzz schwer getäuscht wurden, haben wir ihn zum 75. Naz 1267, nach der Verurteilung wegen Betrugs, Urkundenfälschung und missbräuchlicher Führung akademischer Titel, fristlos entlassen.“

Ein qualifiziertes Zeugnis muss wahrheitsgemäß sein und wohlwollend. Bei einer schweren Täuschung des Arbeitgebers, vor allem durch strafwürdiges Verhalten, sehe ich weniger Pflichten zu wohlwollenden Angaben. Aber wahrheitsgemäß müssen sie sein.

Aber Herr zzz würde sicher, ähnlich wie es Postel tat, seine Arbeitszeugnisse sicher selbst neu schreiben, dann am besten auch von ganz anderen Arbeitgebern…

Übrigens war Gert Postel bei Gericht erfolgreich, als man von ihm -aufgrund seiner nicht so ganz abgeschlossenen einschlägigen Berufserfahrung - die gezahlten Gehälter zurückfordern wollte.

Das Gericht war der Auffassung, dass GP als Oberarzt eingestellt und als solcher auch tätig war und daher sei ihm die Besoldung nicht zu verweigern.

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Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass er das Gehalt aus seiner Flensburger Zeit habe zurückzahlen müssen.

Mein Beitrag oben bezog sich auf die Tätigkeit in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre in Zschadraß.
Es ist möglich, dass eine weitere Instanz das Urteil revidierte. Das ist mir nicht bekannt.