Arbeitszeugnis-gut oder schlecht?

Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer bekommt sein Arbeitszeugnis zu-
geschickt, obwohl das Urteil zur Kündigung noch nicht rechtswirksam
ist, und dieses Zeugnis entspricht nicht den Erwartungen des AN.
Hierin heißt es:
Herr X besitzt umfassende Fachkenntnisse im privatärztlichen Honorar-
und Gebührenrecht sowie in den Bereichen EBM und BG-Abrechnung. Die-
ses Wissen setzte er erfolgreich in die tägliche Arbeit um.
Seine Aufgaben erledigte Herr X stets mit Flexibilität und Engage-
ment. Er arbeitete verantwortungsbewusst sowie selbständig und konn-
te die in ihn gesetzten Erwartungen jederzeit erfüllen.
Das Auftreten des Herrn X gegenüber Mitgliedsärzten, sonstigen Ge-
schäftspartnern und Patienten war freundlich und höflich. Bei den
Arztpraxen war er als Ansprechpartner beliebt und geschätzt. Gegen-
über Vorgesetzten und Kollegen verhielt er sich immer einwandfrei.
Mit dem heutigen Tag (30.11.06) scheidet Herr X aus unserem Unterneh-
men aus. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die geleistete Arbeit
und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute.

Anzumerken ist noch, daß es sich bei diesem Arbeitnehmer um einen
solchen handelt, der schon seit 46 Jahren bei einer Ärztl. Gemein-
schaftseinrichtung beschäftigt war, die im Rahmen der Liquidation
von Privathonoraren für Ärzte und Zahnärzte anbietet.
Ein offensichtlicher Fehler in diesem Zeugnis ist das falsche Ein-
trittsdatum.

Kann der Arbeitnehmer in Bezug auf dieses falsche Datum die Neuaus-
stellung des Zeugnisses verlangen? Wer aus dem Wer-Weiss-Was-Team
kann das Obengenannte bewerten? Welche Note könnte man hierfür ver-
geben?

Vielen Dank für Eure Antworten.
MfG
Harry M.

Hallo erstmal.

und dieses Zeugnis entspricht nicht den Erwartungen des
AN.

Dem AN ist bekannt, dass man Leistungen besser als Note 3 hart beweisen muss ?
Aber erstmal gibt es einen Klassiker zur Lektüre: FAQ:2027

Hierin heißt es:
Herr X besitzt umfassende Fachkenntnisse im privatärztlichen
Honorar-
und Gebührenrecht sowie in den Bereichen EBM und
BG-Abrechnung.

Als was hat er denn wie lange gearbeitet ? Ob das Aufgezählte aber als selbstverständlich oder (sehr) gute Leistung zu werten ist, geht nur aus dem Vergleich mit den Tätigkeiten einer beruflichen Vergleichsgruppe hervor.
(…)

Gegen-
über Vorgesetzten und Kollegen verhielt er sich immer
einwandfrei.

Der vielzitierte „Kunde“ fehlt

Mit dem heutigen Tag (30.11.06) scheidet Herr X aus unserem
Unterneh-
men aus.

…und warum ?
(…)

Kann der Arbeitnehmer in Bezug auf dieses falsche Datum die
Neuaus-
stellung des Zeugnisses verlangen?

Also da fehlt noch einiges mehr. Von daher setzt man doch einen eigenen Entwurf auf (wenn das Zeugnis denn noch für weitere Bewerbungen eingesetzt werden soll)

Welche Note könnte man hierfür vergeben?

Da einige Teile fehlen (entweder hier oder tatsächlich. Z.B. werden nur allgemeine Formulierungen verwendet und konkrete Erfolge fehlen total) wird die Note wohl nicht allzu gut ausfallen…

mfg M.L.

Bevor ich antworte
Hi!

Wie würde denn das fiktive Zeugnis komplett lauten?

Denn nur ein komplettes Zeugnis ist bewertbar, alles andere hat etwas mit Esoterik zu tun…

LG
Guido

Hallo Guido,
das komplette Zeugnis lautet:
Herr X, geb. am …, trat am 01.04.1964 (= falsch, richtig ist der
01.04.1961) als Auszubildender zum Industriekaufmann in unser Unter-
nehmen ein.
Die Ärztl.Verrechn.Stelle ist eine ärztl.Gemeinschaftseinrichtung,
die Dienstleistungen im Rahmen der Liquidation von Privathonoraren
für Ärzte u. Zahnärzte anbietet. Das Leistungsspektrum umfasst alle
abrechnungsrelevanten Aufgaben z.B. die Erfassung der Abrechnungsdaten,
die Erstellung und den Versand der Privatabrechnung, die buchhalteri-
sche Kontoführung und die Abwicklung der sich aus der Abrechnung erge-
benden Korrespondenz.
Nach erfolgreicher Abschlußprüfung zum Industriekaufmann wurde Herr X
zunächst in unsere damalige Konto-Korrentbuchhaltung übernommen und
wurde aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit im Folgenden bereits
in zahlreichen Abtlg. unseres Hauses eingesetzt.
Zum 01.04.1977 wechselte Herr X von der Konto-Korrentbuchhaltung in den
Bereich Buchhaltung „Bestand“. Sein Aufgabengebiet umfasste dort über-
wiegend folgende Tätigkeiten:
Prüfung der Rechnungseingänge und Zahlungseingänge
Prüfung der Buchungen der Kontokorrentbuchhalter
Durchführung der Überweisungen von Ärzten
Ab 05.06.1979 wurde er in der Rechnungsabteilung für den Bereich Son-
derdienste eingesetzt. Dort umfasste sein Aufgabengebiet überwiegend
folgende Tätigkeiten:
Bearbeitung der Abrechnungen der Tier- und Notdienste mit entsprechen-
der Kontenaufteilung
Klärung bei Unklarheiten mit den entsprechenden Kunden bzw. Notdienst-
zentralen
Zum 01.01.1985 wechselte Herr X in die Honorarabteilung. Sein Aufgaben-
gebiet dort umfasste überwiegend folgende Tätigkeiten:
Bearbeitung von Abrechnungsblättern
Stellen von Rückfragen in Praxen bei fehlerhaften Abrechnungsblättern
Umstellung von Abrechnungspositionen nach der GoÄ (Gebührenordnung für
Ärzte) in Abrechnungsziffern nach dem EBM (einheitlicher Bewertungs-
maßstab)
Vorbereitung von Abrechnungen für Mitglieder der Laborgemeinschaften
Seit 08.06.1999 war Herr X in der Rechnungsabteilung im Anrufzimmer,
welches seit 01.01.2001 dem Abrechnungszentrum III zugeordnet ist,
eingesetzt.
Herrn X oblagen hier folgende Aufgaben:
telefonische Rücksprache mit Ärzten und deren Sekretariaten zur Klä-
rung von aktuellen Abrechnungsfragen und Weitergabe der Informationen
an die Rechnungssachbearbeitung zur Umsetzung in der aktuellen Abrech-
nung
Überarbeitung der Abrechnungsanweisungen für die Rechnungssachbearbei-
tung bei grundsätzlicher Veränderung von die Praxis betreffenden Ab-
rechnungsmodi
Entgegennahme telefonischer Anfragen von Patienten und Ärzten und
Klärung von im Zusammenhang mit dem Rechnungsversand stehenden gebüh-
renrechtlichen Fragen
telefonische Beratung der Ärzte bei der Codierung ärztlicher Dienstlei-
stungen in Gebührenziffern der GoÄ
Vorbereitung von BG-Abrechnungen (Berufsgenossenschaft)
Führen von Schriftverkehr mit Ärzten, Patienten, Kostenträgern und Ver-
sicherungen.
Herr X besitzt umfassende Fachkenntnisse im privatärztlichen Honorar- und Gebührenrecht sowie in den Bereichen EBM und BG-Abrechnung. Dieses
Wissen setzte er erfolgreich in die tägliche Arbeit um.
Seine Aufgaben erledigte Herr X stets mit Flexibilität und Engagement.
Er arbeitete verantwortungsbewußt sowie selbständig und konnte die in
ihn gesetzten Erwartungen jederzeit erfüllen.
Das Auftreten Herrn X gegenüber Mitgliedsärzten, sonstigen Geschäfts-
partnern und Patienten war freundlich und höflich. Bei den Arztpraxen
war er als Ansprechpartner beliebt und geschätzt. Gegenüber Vorge-
setzten und Kollegen verhielt er sich immer einwandfrei.
Mit dem heutigen Tag scheider Herr X aus unserem Unternehmen aus. Wir
bedanken uns an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und wünschen
ihm für seine Zukunft alles Gute.

Ist es jetzt möglich eine Bewertung vorzunehmen? Bin schon sehr ge-
spannt auf die Antwort, für die ich mich hiermit schon vorab recht
herzlich bedanke.

Gruß Harry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

01.04.1961) als Auszubildender zum Industriekaufmann in unser

[und hier folgt eine ellenlange Tätigkeitsbeschreibung]

Um Himmels willen! Wer soll sich denn da bis zur persönlichen Beurteilung „durchkämpfen“? Nichts gegen eine Tätigkeitsbeschreibung, aber es ist ja nun wirklich nicht nötig genau alles im Detail zu beschreiben.

Herr X besitzt umfassende Fachkenntnisse im privatärztlichen
Honorar- und Gebührenrecht sowie in den Bereichen EBM und
BG-Abrechnung.

Na das ist doch schon mal gut.

Dieses
Wissen setzte er erfolgreich in die tägliche Arbeit um.

Das auch.

Seine Aufgaben erledigte Herr X stets mit Flexibilität und
Engagement.

Und was heißt „Flexibilität“ in dem Zusammenhang?

Er arbeitete verantwortungsbewußt sowie selbständig und konnte
die in
ihn gesetzten Erwartungen jederzeit erfüllen.

Und wie waren die Erwartungen?

Das Auftreten Herrn X gegenüber Mitgliedsärzten, sonstigen
Geschäfts-
partnern und Patienten war freundlich und höflich. Bei den
Arztpraxen
war er als Ansprechpartner beliebt und geschätzt. Gegenüber
Vorge-
setzten und Kollegen verhielt er sich immer einwandfrei.

Schön.

Mit dem heutigen Tag scheider Herr X aus unserem Unternehmen
aus.

Weswegen? (oder hab ich das woanders überlesen?)

Wir
bedanken uns an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und
wünschen
ihm für seine Zukunft alles Gute.

Kein Bedauern über das Ausscheiden? Keine Wünsche für " weiterhin viel Erfolg"

MfG

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Hi, danke für die Antwort. Dieser Mitarbeiter war 46 Jahre in diesem Betrieb beschäftigt und ist jetzt 60 Jahre alt. Er hat 2005 die 1. außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist erhalten. Diese wurde in der 2. Instanz rechtskräftig für unwirksam erklärt. Daraufhin hat der AG in 2006 eine 2. außerordent-
liche krankheitsbedingte Kündigung mit den gleichen Kündigungsgründen
aus der 1. Kündigung ausgestellt. Dieser Rechtsstreit ist noch
nicht beendet und der Mitarbeiter wird in die Berufung gehen, weil
diese 2. Kündigung, die ebenfalls unwirksam ist, vom Arbeitsgericht
ohne weitere Angaben für wirksam erklärt. Der Mitarbeiter hatte
beim Arb.Gericht noch eine Lohnklage und einen Antrag auf Auflösung
des AV wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung eingereicht. Diese bei-
den Anträge hat der Arbeitsrichter abgewiesen mit einer labidaren
Begründung, der Kläger habe keine wirtschaftlichen und rechtlichen
Ansprüche zu stellen.
Das erklärt auch, warum der Arbeitgeber es nicht bedauert, dass die-
ser Mitarbeiter geht?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das erklärt auch, warum der Arbeitgeber es nicht bedauert,
dass die-
ser Mitarbeiter geht?!

Ja, das erklärt die „Zurückgezogenheit“ bei der persönlichen Beurteilung schon.

Könnte denn der AN eine Tätigkeit aufnehmen (bzw. würde er überhaupt noch eine aufnehmen wollen?). Jemand mit solchen umfassenden Kenntnissen ist doch Gold wert!

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Hallo Harry,

also ich würde in diesem fiktiven Fall das falsche Eintrittsdatum als Aufhänger für eine Bitte um ein neues Zeugnis nehmen. Allerdings würde ich mich da mit meinem Anwalt (den ich ja sicherlich wegen des Kündigungsprozesses eh habe) nochmal beraten, welche Massnahme zu welchem Zeitpunkt klug ist.
Zudem würde ich mir überlegen, ob ich als Arbeitnehmer überhaupt noch dort arbeiten möchte bzw. warum mich mein Arbeitgeber nach all den Jahren so partout loswerden möchte. Denn wie Xolophos schon schrieb: soo schlecht kann der Kerl ja nicht sein, wenn man ihn seit 1961 beschäftigt hat :wink:

Die Ärztl.Verrechn.Stelle ist eine
ärztl.Gemeinschaftseinrichtung,
die Dienstleistungen im Rahmen der Liquidation von
Privathonoraren
für Ärzte u. Zahnärzte anbietet. Das Leistungsspektrum umfasst
alle
abrechnungsrelevanten Aufgaben z.B. die Erfassung der
Abrechnungsdaten,
die Erstellung und den Versand der Privatabrechnung, die
buchhalteri-
sche Kontoführung und die Abwicklung der sich aus der
Abrechnung erge-
benden Korrespondenz.

Viel zu lang. Da reicht ein Satz, der geneigte Leser will ja was über den Bewerber lesen und keine Werbung über das letzte Unternehmen.

Nach erfolgreicher Abschlußprüfung zum Industriekaufmann wurde
Herr X
zunächst in unsere damalige Konto-Korrentbuchhaltung
übernommen und
wurde aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit im
Folgenden bereits
in zahlreichen Abtlg. unseres Hauses eingesetzt.

Irgendwie finde ich den Satz unlogisch… Würde ich umdrehen „Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit wurde Herr x in verschiedenen Abteilungen eingesetzt“ Und dann die Liste „Nach erfolgreicher Abschlussprüfung war er da-und-da…“

Sein Aufgabengebiet umfasste
dort über-
wiegend folgende Tätigkeiten:

Dieser Satz ist zwar in Ordnung, aber da er vor jeder Tätigkeit steht ist das unschön. Da könnte man ruhig seine Phantasie walten lassen und auch mal umformulieren „Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren:“ „Zu seinen Hauptaufgaben gehörte“ „Er war zuständig für“

Prüfung der Rechnungseingänge und Zahlungseingänge
Prüfung der Buchungen der Kontokorrentbuchhalter
Durchführung der Überweisungen von Ärzten

Generell hoffe ich, dass der Text im Original etwas besser strukturiert ist als hier. Also, dass da deutlich mehr Absätze, Leerzeilen und eventuell auch Punkte für die Aufzählung zu finden sind. Falls nicht - nachfordern: so ist der Wust nahezu unlesbar.

Noch was generelles: es wird zwar brav aufgelistet, was für Tätigkeiten Herr x so getan hat, aber es werden keine Erfolge erwähnt. So macht sich immer gut „hat… erfolgreich eingeführt/umgesetzt“ oder „war verantwortlich für …“ oder sowas…

Herr X besitzt umfassende Fachkenntnisse im privatärztlichen
Honorar- und Gebührenrecht sowie in den Bereichen EBM und
BG-Abrechnung. Dieses
Wissen setzte er erfolgreich in die tägliche Arbeit um.
Seine Aufgaben erledigte Herr X stets mit Flexibilität und
Engagement.

…aber leider ist nie was verwertbares rausgekommen?

Er arbeitete verantwortungsbewußt sowie selbständig und konnte
die in
ihn gesetzten Erwartungen jederzeit erfüllen.

voll(st) erfüllen? Klingt im Kontext wie „Naja, meistens hat er’s geschafft, die Ablage halbwegs alphabetisch zu sortieren, mehr wollten wir auch gar nicht“

Das Auftreten Herrn X gegenüber Mitgliedsärzten, sonstigen
Geschäfts-
partnern und Patienten war

stets/immer/jederzeit

freundlich und höflich.

und hilfsbereit?

Bei den
Arztpraxen
war er als

kompetenter

Ansprechpartner beliebt und geschätzt. Gegenüber
Vorge-
setzten und Kollegen verhielt er sich immer einwandfrei.

Und er hatte echt in all den Jahren niemals eine Führungsfunktion bekommen? Falls ja, muss das unbedingt erwähnt werden!

Mit dem heutigen Tag scheider

Tippfehler: scheidet

Herr X aus unserem Unternehmen
aus. Wir
bedanken uns an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und
wünschen
ihm für seine Zukunft

weiterhin

alles Gute.

Schön wäre noch eine Formel des Bedauerns bzw. was zum Grund des Ausscheidens.

*wink*

Petzi

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Hi Harry!

Du bist der Erste, bei dem ich verstehe, dass er das Zeugnis nicht direkt komplett hier reingestellt hat. Komplette Aufgabenbeschreibung ist ja gut und schön, aber das kann man auch raffen!

Das falsche Eintrittsdatum muss korrigiert werden.

Herr X besitzt umfassende Fachkenntnisse im privatärztlichen
Honorar- und Gebührenrecht sowie in den Bereichen EBM und
BG-Abrechnung. Dieses
Wissen setzte er erfolgreich in die tägliche Arbeit um.
Seine Aufgaben erledigte Herr X stets mit Flexibilität und
Engagement.
Er arbeitete verantwortungsbewußt sowie selbständig und konnte
die in
ihn gesetzten Erwartungen jederzeit erfüllen.

Das ist gut, könnte aber mit „sogar übertreffen“ noch besser sein.

Das Auftreten Herrn X gegenüber Mitgliedsärzten, sonstigen
Geschäfts-
partnern und Patienten war freundlich und höflich. Bei den
Arztpraxen
war er als Ansprechpartner beliebt und geschätzt.

Auch hier: Ist ok, aber ein (besser zwei) „stets“ oder „jederzeit“ wären noch besser.

Gegenüber
Vorge-
setzten und Kollegen verhielt er sich immer einwandfrei.
Mit dem heutigen Tag scheider Herr X aus unserem Unternehmen
aus.

Wenn jemand so lange Zeit in einem Untrenehmen beschäftigt war, erwartet man eigentlich eine Begründung, warum dieser jemand plötzlich geht.

Wir
bedanken uns an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und
wünschen
ihm für seine Zukunft alles Gute.

Auch ok, aber ein „auch weiterhin“ wäre besser.

Ist es jetzt möglich eine Bewertung vorzunehmen? Bin schon
sehr ge-
spannt auf die Antwort, für die ich mich hiermit schon vorab
recht
herzlich bedanke.

Man kann sich mit diesem Zeugnis bewerben, weil es nicht wirklich schlecht ist. Ich würde es irgendwo zwischen einer 2 und guten 3 einordnen.

Da aber eh ein fiktiver Prozess anhängig ist, sollte der erfundene Fachanwalt für Arbeitsrecht die bessere Ansprechperson sein…

LG
Guido

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