Hallo Harry,
also ich würde in diesem fiktiven Fall das falsche Eintrittsdatum als Aufhänger für eine Bitte um ein neues Zeugnis nehmen. Allerdings würde ich mich da mit meinem Anwalt (den ich ja sicherlich wegen des Kündigungsprozesses eh habe) nochmal beraten, welche Massnahme zu welchem Zeitpunkt klug ist.
Zudem würde ich mir überlegen, ob ich als Arbeitnehmer überhaupt noch dort arbeiten möchte bzw. warum mich mein Arbeitgeber nach all den Jahren so partout loswerden möchte. Denn wie Xolophos schon schrieb: soo schlecht kann der Kerl ja nicht sein, wenn man ihn seit 1961 beschäftigt hat 
Die Ärztl.Verrechn.Stelle ist eine
ärztl.Gemeinschaftseinrichtung,
die Dienstleistungen im Rahmen der Liquidation von
Privathonoraren
für Ärzte u. Zahnärzte anbietet. Das Leistungsspektrum umfasst
alle
abrechnungsrelevanten Aufgaben z.B. die Erfassung der
Abrechnungsdaten,
die Erstellung und den Versand der Privatabrechnung, die
buchhalteri-
sche Kontoführung und die Abwicklung der sich aus der
Abrechnung erge-
benden Korrespondenz.
Viel zu lang. Da reicht ein Satz, der geneigte Leser will ja was über den Bewerber lesen und keine Werbung über das letzte Unternehmen.
Nach erfolgreicher Abschlußprüfung zum Industriekaufmann wurde
Herr X
zunächst in unsere damalige Konto-Korrentbuchhaltung
übernommen und
wurde aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit im
Folgenden bereits
in zahlreichen Abtlg. unseres Hauses eingesetzt.
Irgendwie finde ich den Satz unlogisch… Würde ich umdrehen „Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit wurde Herr x in verschiedenen Abteilungen eingesetzt“ Und dann die Liste „Nach erfolgreicher Abschlussprüfung war er da-und-da…“
Sein Aufgabengebiet umfasste
dort über-
wiegend folgende Tätigkeiten:
Dieser Satz ist zwar in Ordnung, aber da er vor jeder Tätigkeit steht ist das unschön. Da könnte man ruhig seine Phantasie walten lassen und auch mal umformulieren „Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren:“ „Zu seinen Hauptaufgaben gehörte“ „Er war zuständig für“
Prüfung der Rechnungseingänge und Zahlungseingänge
Prüfung der Buchungen der Kontokorrentbuchhalter
Durchführung der Überweisungen von Ärzten
Generell hoffe ich, dass der Text im Original etwas besser strukturiert ist als hier. Also, dass da deutlich mehr Absätze, Leerzeilen und eventuell auch Punkte für die Aufzählung zu finden sind. Falls nicht - nachfordern: so ist der Wust nahezu unlesbar.
Noch was generelles: es wird zwar brav aufgelistet, was für Tätigkeiten Herr x so getan hat, aber es werden keine Erfolge erwähnt. So macht sich immer gut „hat… erfolgreich eingeführt/umgesetzt“ oder „war verantwortlich für …“ oder sowas…
Herr X besitzt umfassende Fachkenntnisse im privatärztlichen
Honorar- und Gebührenrecht sowie in den Bereichen EBM und
BG-Abrechnung. Dieses
Wissen setzte er erfolgreich in die tägliche Arbeit um.
Seine Aufgaben erledigte Herr X stets mit Flexibilität und
Engagement.
…aber leider ist nie was verwertbares rausgekommen?
Er arbeitete verantwortungsbewußt sowie selbständig und konnte
die in
ihn gesetzten Erwartungen jederzeit erfüllen.
voll(st) erfüllen? Klingt im Kontext wie „Naja, meistens hat er’s geschafft, die Ablage halbwegs alphabetisch zu sortieren, mehr wollten wir auch gar nicht“
Das Auftreten Herrn X gegenüber Mitgliedsärzten, sonstigen
Geschäfts-
partnern und Patienten war
stets/immer/jederzeit
freundlich und höflich.
und hilfsbereit?
Bei den
Arztpraxen
war er als
kompetenter
Ansprechpartner beliebt und geschätzt. Gegenüber
Vorge-
setzten und Kollegen verhielt er sich immer einwandfrei.
Und er hatte echt in all den Jahren niemals eine Führungsfunktion bekommen? Falls ja, muss das unbedingt erwähnt werden!
Mit dem heutigen Tag scheider
Tippfehler: scheidet
Herr X aus unserem Unternehmen
aus. Wir
bedanken uns an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und
wünschen
ihm für seine Zukunft
weiterhin
alles Gute.
Schön wäre noch eine Formel des Bedauerns bzw. was zum Grund des Ausscheidens.
*wink*
Petzi