Soweit ich weiß, sollten in einem Arbeitszeugnis manche Dinge nicht enthalten sein, wie z.b. „Er kam stets pünktlich“. Das ist selbstverständlich und wenn es erwähnt wird, heisst es meist das Gegenteil.
Was ist nun, wenn folgendes im Zeugnis stehen würde:
„Besonders hervorheben möchten wir seine emotionale Stabilität und Belastbarkeit, durch die er kritischen Situationen in der Projektarbeit sicher begegnete und diese souverän meisterte.“
Ist der Hinweis auf „Besonders hervorheben - emotionale Stabilität“ nun genauso eine Angabe, das gerade dies nicht zutrifft?
(Den Rest finde ich OK: "Belastbarkeit - kritische Situation - souverän!)