Arbeitszeugnis in Ordnung?

Hallo erst mal! Habe heute mein Arbeitszeugnis bekommen. Bin mir jedoch nicht sicher ob dieses in Ordnung ist. Meines Wissens wurden nämlich in der Vergangenheit von dieser Firma oft schlechte Zeugnisse vergeben.
So ist es formuliert: Mein Name und Geburtsdatum, Einsatzort, Zeitraum (eher unwichtig für meine Frage)

Zu ihrem Aufgabengebiet gehörten neben der Kundenberatung und der Warendisposition nach Ordersatz, Warenannahme, teilweise Preisauszeichnungen sowie die Platzierung der Ware nach einem Regalsicherungssystem. Frau XY wurde an der Kasse eingesetzt, die Kassenabrechnung wurde dabei von ihr selbst durchgeführt. Bei Notwendigkeit hat sie auch die Verkaufsstellenverwaltung bei deren Abwesenheit vertreten.

Wir bestätigen Frau XY, dass sie alle anfallenden Aufgaben gewissenhaft und zielbewusst zu unserer vollsten Zufriedenheit ausführte.

Frau XY war eine ehrliche, engagierte, fleißige, pünktliche, einsatzfreudige und zuverlässige Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich, im Umgang mit der Kundschaft zeichnete sie sich durch Sicherheit im Auftreten sowie durch Aufmerksamkeit und Freundlichkeit aus.

Das Arbeitsverhältnis mit Frau XY endet mit Ablauf der Befristung am …

Wir möchten uns auf diesem Wege bei Frau XY für die gute Zusammenarbeit bedanken und wünschen ihr für die Zukunft beruflich aber auch persönlich weiterhin alles Gute.

Ich freue mich auf jede Antwort.
Schon mal ein großes Dankeschön im Vorraus

Auch hallo

Habe heute mein Arbeitszeugnis bekommen.

-> „Job und Karriere“
So ein paar Kleinigkeiten will man wohl trotzdem wissen: FAQ:2027
Wg. der Vorgeschichte empfiehlt sich allerdings wohl einer ein Anwalt für Arbeitsrecht.

mfg M.L

von dieser Firma oft schlechte Zeugnisse vergeben.

Hallo,

Zuerst einmal: Ist es auf Firmenpapier mit Logo geschrieben?

So ist es formuliert: Mein Name und Geburtsdatum, Einsatzort,
Zeitraum (eher unwichtig für meine Frage)

Alles richtig geschrieben?

Zu ihrem Aufgabengebiet gehörten neben der Kundenberatung und
der Warendisposition nach Ordersatz, Warenannahme, teilweise
Preisauszeichnungen sowie die Platzierung der Ware nach einem
Regalsicherungssystem. Frau XY wurde an der Kasse eingesetzt,
die Kassenabrechnung wurde dabei von ihr selbst durchgeführt.
Bei Notwendigkeit hat sie auch die Verkaufsstellenverwaltung
bei deren Abwesenheit vertreten.

Sind diese Bereiche alle richtig oder hast du vll. noch weitere Arbeiten gehabt?

zu unserer vollsten Zufriedenheit
ausführte.

„vollsten“ heist sehr gut

Frau XY war eine ehrliche, engagierte, fleißige, pünktliche,
einsatzfreudige und zuverlässige Mitarbeiterin. Ihr Verhalten
gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich, im Umgang
mit der Kundschaft zeichnete sie sich durch Sicherheit im
Auftreten sowie durch Aufmerksamkeit und Freundlichkeit aus.

Hört sich auch sehr gut an. Die richtige Reihenfolge wurde auch eingehalten.

Das Arbeitsverhältnis mit Frau XY endet mit Ablauf der
Befristung am …

Wir möchten uns auf diesem Wege bei Frau XY für die gute
Zusammenarbeit bedanken und wünschen ihr für die Zukunft
beruflich aber auch persönlich weiterhin alles Gute.

Auch sehr wichtig, dass sie dir „alles gute beruflich und persönlich“ wünschen

Also das Zeugnis hört sich ziemlich gut an. Von daher wünsche ich dir beruflich und privat auch alles gute :smile:

MFG Andreas

Ceterum censeo
Hi,

und ich widerspreche hier in aller Form. Ohne das komplette Zeugnis zu kennen ist eine Bewertung des Werks schlicht nicht möglich.

*wink*

Petzi

si tacuisses, philosophus mansisses
Hi!

Ich nehme mal an, Du möchtest helfen.

Das tust Su in Zeugnisfragen am besten, wenn Du nichts schreibst, denn dazu fehlt Dir eindeutig die Körner.

„vollsten“ heist sehr gut

Ohne den gesamten Kontext zu kennen, ist es Blödsinn, hier mit irgendwelchen Noten um sich zu werfen, zumal es

  1. durchaus möglich ist, auch mit diesem Satz ein glattes 6er-Zeugnis zu schreiben (was hier eindeutig nicht der Fall sein wird)
  2. selbst bei Leuten ohne tiefgehende Kenntnissen klar ist, dass zu einem „sehr gut“ das „stets“ oder „jederzeit“ fehlt.

Weiter gehe ich jetzt nicht darauf ein…

Gruß
Guido

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Dieses ist der komplette Text. Nur wie bereits gesagt steht am Anfang noch mein Einsatzort, Name und sowas. Ich möchte eigentlich nur wissen ob ich es so mit meinen Bewerbungen verschicken kann!?
Mfg
lailarot

Hi,

ja, genau das

und sowas.

interessiert.

Firmenname und Eigenname sowie Einsatzort kannst Du selbstverständlich rauslassen. Aber es gehört sowohl die Formulierung als auch der ZEITRAUM dazu.

eigentlich nur wissen ob ich es so mit meinen Bewerbungen
verschicken kann!?

Klar kannste - musst halt kopieren und die Mappe heften bzw. zum pdf hinzufügen *g*

*wink*

Petzi

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hallo guido
hier muss ich dir widersprechen
erstens gibt es keine unumstössliche regel für zeugnisverklausulierungen … da gibt es möglichkeiten wie windrichtungen …
die gängige praxis sagt hier jedoch das man bei „vollsten zufriedenheit“ von einer 1 spricht wenn man es denn in schulnoten übersetzen möchte - aber eben nur was die arbeitsqualität angeht.
das von dir angeführte „stehts jeder jederzeit“ gibt einfach nur eine aussage zur kontinuität … ni8cht jedoch zur qualität an sich.

ein zeugnis als isoliertes mittel zu betrachten ist nicht möglich, man muss dazu immer die stelle kennen die person sprechen und dann kann man sagen ob das zeugnis richtig ist. das ist einem leser aber nie möglich deswegen sollte trotz jeder verklausulierungsgewohnheit so geschrieben werden das es jeder leser gleich versteht - das gelingt jedoch den wenigsten …

P.S.
mein wirklich bester mitarbeiter hat in einem seiner zeugnisse einen Passus „er bemühte sich stehts einfache aufgaben unter unserer anleitung zu unserer teilweisen zufriedne zu erfüllen“
dieser zeugnispassus hat ihm ein Vorstellungsgespräch eingebracht… grund für das „tolle“ zeugnis waren private differenzen zwischen AN und AG, aber bei mir ist er jetzt seit 4 jahren und leistet spitzenleistung bei einem FZQ von unter 1%

Hi!

hier muss ich dir widersprechen

Das kannst Du gerne tun

erstens gibt es keine unumstössliche regel für
zeugnisverklausulierungen … da gibt es möglichkeiten wie
windrichtungen …

Das sagte ich bereits

die gängige praxis sagt hier jedoch das man bei „vollsten
zufriedenheit“ von einer 1 spricht

Aber das ist schlicht falsch

Gruß
Guido

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hallo,

die gängige praxis sagt hier jedoch das man bei „vollsten
zufriedenheit“ von einer 1 spricht wenn man es denn in
schulnoten übersetzen möchte - aber eben nur was die
arbeitsqualität angeht.

nein, auch mit deiner einschränkung nein. erstens gibt es fast keine 1erzeugnisse und zweitens muss der rest des zeugnisses auch einsermässig sein.
einen einzelnen satz zu bewerten geht nicht.

(…)

P.S.
mein wirklich bester mitarbeiter hat in einem seiner zeugnisse
einen Passus „er bemühte sich stehts einfache aufgaben unter
unserer anleitung zu unserer teilweisen zufriedne zu erfüllen“
dieser zeugnispassus hat ihm ein Vorstellungsgespräch
eingebracht…

den hätte ich auch eingeladen. (im ernst)

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