Wovon redest du bitte ? Ich bin seit Jahren in der Praxis
tätig, also rede nicht von „meiner“ Sicht.
Sei mir nicht böse: Dass Du keine Ahnung von einer anderen als der justistischen Sicht (also vom Alltag) hast, ist derart eindeutig, dass sich keine weiterer Kommentar dazu lohnt.
Wow, mit deinem System des Gedankenlesens bringst du die
anwaltliche Beratung auf ein neues Niveau.
Du, ich will gar nicht beraten, schon gar nicht anwaltlich. Das sollen bitte Anwälte machen - dann aber bitte, die etwas von dem verstehen, was sie tun.
Sorry, aber wie gesagt: Ich gebe Laien keine kostenlose
Nachhilfe. Ein Grundlagenbuch reicht bei deinem Wissensstand
fürs erste.
Wie gesagt: Keine Argumente, also schreibst Du irgendeinen Mist, der jede Grundlage schludig bleibt.
Völliger Schwachsinn, da entgegen der ständigen
Rechtsprechung. Stichwort: Einschreiben mit Rückschein ->
Anscheinsbeweis, Erschütterung durch qualifizierten Vortrag
des Gegners
Jaja, dass das verschiedene Gerichte völlig verschieden beurteilen, da der Absender nicht beweisen kann, was genau da überhaupt im Einschreiben vorhanden war, ist Dir als ach so großartigem Juristen also fremd?
Putzig!
Dir ist die Rechtsprechung und Literatur also unbekannt…das
macht nichts, dann schreib aber bitte nicht über
arbeitsrechtliche Themen.
Och bitte, WER hier Quatsch erzählt und wer nicht, ist seit Jahren wohl ziemlich klar.
Natürlich ist es mir bekannt, dass durchaus ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entstehen kann , wenn der Mitarbeiter vor Ablauf der KüFri nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist, da es aber zum Einen umstritten ist und zum Anderen hier in dieser Frage gar nicht darum ging, war Sunnys Aussage in der Pauschalität falsch.
Ohje, wenn jetzt schon der kleine Laie meint, sich mit einem
Anwalt anlegen zu müssen, dann brauchen wir gar nicht
weiterreden.
Ja genau diese Dir gegebene Arroganz ist es, die mir bei Kammerterminen tatsächlich Spaß macht - so als Laie mit Unterstützung eines guten Juristen…
Anwälte, die sich mit dem Einzelfall nicht vernünftig beschäftigen, in ihrer akademischen Welt hängen geblieben sind und niemanden ernst nehmen, der keine 2 Staatsexamen abgeschlossen hat 
Summa summarum: Ich war beeindruckt, wieviele falsche Aussagen
dein „Beitrag“ zum Inhalt hat.
Von denen Du nach wie vor keinen einzigen mit Beleg nennen konntest…
Der Einzige, der sich hier lächerlich macht, gibt vor, Jurist zu sein und Ahnung vom Arbeitsrecht zu haben