Ich habe vor 1,5 Jahren nach dem Studium meine erste Stelle angetreten: Als Trainee in einem Unternehmen – befristet. Die Trainee-Zeit läuft in einem Monat ab und mein Chef hat mir mitgeteilt, dass ich nicht übernommen werde. Seiner Meinung nach bin ich in einer bestimmten Tätigkeit nicht so gut, dass er mich übernehmen möchte.
Ich bin jetzt also dabei Bewerbungen zu schreiben, habe im Moment aber noch keine neue Stelle gefunden.
Für das Arbeitszeugnis hat mein Chef mir angeboten zu schreiben, dass ich das Unternehmen „auf eigenen Wunsch“ verlasse. Er hat auch gesagt, dass ich Änderungen beim Arbeitszeugnis vorzuschlagen kann.
Meine Frage: Welcher Grund für die Nicht-Übernahme im Arbeitszeugnis ist für zukünftige Bewerbungen am besten?
Kündigung auf eigenen Wunsch?
betriebsbedingte Kündigung? oder
nichts zu dem Thema schreiben?
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
(Ich schätze, es ist nicht sinnvoll zu schreiben, dass ich „auf eigenen Wunsch“ gehe, wenn ich noch keine neue Stelle habe?!)
Danke im voraus!
PS. Bitte keine Antworten wie „Probier es doch mit Ehrlichkeit“ und so etwas. Ist nicht böse gemeint, aber das ist nicht hilfreich.
Zeugnisse sind eine eigene Welt für sich mit einer ganz eigenen Sprache … oder wohl eher einer ganz eigenen Wissenschaft! Somit ist „Ehrlichkeit“ das letzte zu dem ich raten würde, weil das was wir für „ehrlich“ erachten in Zeugnissprache zu 100% eine ganz andere Bedeutung hat!
Okay, dann mal zu deiner Frage:
nichts zu dem Thema schreiben?
NO WAY!!! Nichts schreiben bedeutet soviel wie „wir sind froh, dich loszusein!!!“
Kündigung auf eigenen Wunsch?
betriebsbedingte Kündigung?
Was diese beiden betrifft, so sind beide möglich, SOLANGE die Formulierung entsprechend stimmt.
Beispielformulierung für Kündigung auf eigenen Wunsch:
„Herr/Frau NAME verlässt uns auf eigenen Wunsch zum AUSTRITTSDATUM, um sich beruflich zu verändern.“
Zum Vergleich, ein NEGATIVbeispiel wäre:
„Herr/Frau NAME verlässt uns auf eigenen Wunsch zum AUSTRITTSDATUM, um ihren/seinen fachlichen Horizont zu erweitern und um beruflich weiterzukommen.“
Beispielformulierung für eine betriebsbedingte Kündigung:
„Leider musste das Arbeitsverhältnis aus konjunkturellen Gründen fristgemäß betriebsbedingt gekündigt werden.“
Die Formulierung für eine Beendigung durch Aufhebungsvertrag oder Vergleich:
„Das Arbeitsverhältnis endete am AUSTRITTSTERMIN im gegenseitigen Einvernehmen.“
„… in beiderseitigem Einvernehmen.“
Wie du siehst, diese Formulierungen sind feine Haarspaltereien! Zur Not gibt es eine Nachschlagehilfe, wie z.B.
Arbeitszeugnisse in Textbausteinen
Weuster/Scheer
IBOORBERG Verlag
Das sehen Sie falsch! Es gibt ja keinen Kündigungsgrund. Fakt ist: Ihre Stelle war von Anfang an befristet und der Vertrag wird nicht verlängert. Das der Grund in Ihren Leistungen liegt und nicht im Ressourcenbedarf des Unternehmens müssen Sie ja niemandem auf die Nase binden. Im Zweifelsfall haben Sie nämlich auch keine Kündigung vorzuweisen, falls Sie zur Arbeitsagentur müssen und dann gibt es Probleme mit einer anders lautenden Begründung im Zeugnis. Achten Sie lieber darauf, dass die Dinge, die Sie gut können, im Zeugnis auch entsprechend positiv erwähnt werden.
Gruß Gaby
Hallo
Es ist schon einmal gut, dass Du auf die Gestaltung des Zeugnisses Einfluss nehmen kannst.
Da Deine Trainee-Zeit befristet ist, fällt betriebsbedingte Kündigung weg. Auch Kündigung auf eigenen Wunsch macht keinen Sinn.
Der Vertrag läuft ja aus.
Du hast 2 Möglichkeiten:
Du kannst argumentieren, dass eine Übernahme aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist
oder
Du möchtest Deinen beruflichen Werdegang in einem anderen Unternehmen fortsetzen um weitere Erfahrungen zu sammeln. Hie solltest Du dann aber eine Antwort auf die Frage haben, warum Du Dich erst jetzt bewirbst. Da könntest Du dann aber sagen, dass Du noch nichts Passendes gefunden hast.
Zum Thema „Wahrheit“ noch ein Hinweis:
Bewusste Falschangaben im Bewerbungsprozess berechtigen zu einer fristlosen Kündigung.
Das sollte man nur wissen und dann für sich selbst abwägen, wie man handelt.
PS:
Wenn Du willst, kannst Du mir den Zeugnisentwurf dann mal mailen, ich schau dann mal drauf. Kostenlos.
Viel Erfolg!!!
Viele Grüsse
WilCo
Die Bewerbungsprofis
Seminare - Coaching - Bewerbungsservice www.wilker.biz
prinzipiell ist nichts dagegen zu sagen, wenn du auf „eignen Wunsch“ das Unternehmen verlässt- du brauchst einen überzeugenden Grund, mit dem du dem potentiellen neuen AG diesen Wunsch erklären kannst.
Da diese Stelle als eine art „Training“ von dir vorgesehen war. kannst du auch gut argumentieren.
Betreibsbedingte Kündigung ist auch OK.
dazu zu schweigen wäre denke ich das falsche.
Egal wofür du dich entscheidest… wirklich wichtig ist eh was ansonsten über dich im Arbeitszeugnis steht. Du weißt, dass sich diese Zeugnisse IMMER positiv anhören müssen, die Fomulierungen aber versteckte Informationen enthalten? „Stets zu unsere vollsten zufriedenheit“ zb. ist super „bemühte sich“ heißt im endeffekt, dass man es nicht hinbekommen hat. bist du bei ver.di? wenn ja, dort kannst du dir das Arbeitszeugnis von denen übersetzten lassen, damit du auch weißt, was da wirklich drin steht. Ansonsten gibt es noch jede menge Literatur dazu.
Hallo, am besten ist du lässt kündigung auf eigenen wünsche schreiben und das sie
bedauern das du dich etschieden hast zu gehen! Dem neuen arbeitsgener kannst du dann
irgend einen banalen Grund nennen warum du gegangen bits weil dir die entfernung zu
Groß war oder weil dir die art der Firma nicht zugesagt hat und du dich deshalb weiter
umschauen möchtest!
Lg Tobias
die betriebsbedingte Kündigung ist die sauberste Lösung,weil dies eine unternehmerische Entscheidung darstellt undnichts mit dem Mitarbeiter zu tun hat- insbesondere dann,wenn der Mitarbeiter keine Führungskraft ist.
"Auf eigenen Wunsch"würde ich auf jeden Fall vermeiden wollen, weil dann der Bewerber erklärenmuß, was denn sein Wunsch war. Das führt in der Regel zu wagen und wenig glaubwürdigen Erklärungen - und wenn dann der Druck zu groß wird, dann kommen die Probleme auf den Tisch. Das geht dann häufig in die Hose, weil in der Regel dem Mitarbeiter mangelnde Kooperationsbreitschaft unterstellt wird.
Wichtig wäre allerdings auch, die Sprachregelung einvernehmlich zu vereinbaren, weil bei Bewerbungen häufigder letzte Arbeitgeber kontaktiert wird. Auch wenn das nicht erlaubt ist, ist es nicht beweisbar.
Bei der „betriebsbedingten Kündigung“ kann es arbeitgeberseits eine Zurückhaltung geben, weil er nach außen betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten zu gibt. Vielleicht können Sie trotzdem diese Regelung schmackhaft machen, wenn Sieihm erklären, dass bei dieser Begründung die wenigsten Nachfragen von anderen Arbeitgebern kommen werden.