Hallo!
Das Arbeitszeugnis soll eine Eins darstellen. Welche Formulierungen sind falsch, wo ist der Aufbau schlecht, was ist zu viel, was fehlt? Ich danke für jeden Hinweis!
Mevius
Arbeitszeugnis
Herr X, geboren am 01.01.1980 in Musterstadt, war vom 01.03.2010 bis zum 30.07.2010 in meiner Rechtsanwaltskanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.
Die Kanzlei bietet Rechtsberatung und Rechtsvertretung auf allen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, des Straf- und des Verwaltungsrechts. Besondere Schwerpunkte setzt sie in den Bereichen Presse- und Medienrecht, Recht der neuen Informationstechnologien und Internetrecht sowie Pferderecht.
Herr X war vornehmlich mit zivilrechtlichen, aber auch mit verwaltungs- und strafrechtlichen Angelegenheiten betraut. Sein Aufgabengebiet umfasste folgende Tätigkeiten:
• Klärung vielfältiger und komplexer juristischer Fragen
• Beratung und Betreuung von Mandanten
• Gutachterliche Bearbeitung von Rechtsfällen
• Entwicklung von Lösungsstrategien für die Zielsetzungen der Mandanten
• Anfertigung außergerichtlicher und gerichtlicher Schriftsätze aller Art
• Entwurf von Vertragswerken
• Entwicklung eines Angebots für die Online-Beratung
Herr X identifizierte sich in sehr hohem Maße mit allen vorgenannten Aufgaben und bewies bei deren Bearbeitung eine überaus gute Auffassungsgabe. Sogar abgelegene Rechtsgebiete und komplizierte Rechtsabläufe erfasste er vollständig und sehr schnell. Mit seiner exzellenten juristischen Qualifikation, der sehr sicheren Anwendung seines stets aktuellen Fachwissens und seinen hervorragenden analytischen Fähigkeiten führte Herr X selbst schwierigste Aufgaben rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen zu. Dabei war er beständig sehr flexibel, uneingeschränkt leistungsbereit und motiviert und äußerst zuverlässig. Neben bemerkenswertem Planungs- und Organisationsgeschick zeichnete er sich auch durch ausgezeichnete Sprachkompetenz und EDV-Kenntnisse aus.
Die ihm übertragenen Arbeiten führte Herr X sehr strukturiert und methodisch und stets zu meiner vollsten Zufriedenheit aus. Er war ein außergewöhnlich belastbarer und ausdauernder Mitarbeiter, der auch unter schwierigsten Bedingungen alle Aufgaben sehr zügig und exakt erfüllte. Dabei ging er stets sehr zielorientiert, effizient und selbstständig mit größter Sorgfalt und Genauigkeit vor. Er genoss mein uneingeschränktes Vertrauen.
Gern bescheinige ich Herrn X, dass er äußert sicher und bestimmt in seinem Auftreten war und hervorragende Umfangsformen bewies. Die Zusammenarbeit mit ihm gestaltete sich zu jeder Zeit außerordentlich angenehm. Von mir und von den Kollegen und Mandanten wurde Herr X als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter mit höflichem und gewandtem Auftreten sehr geschätzt.
Herr X verlässt meine Kanzlei zum 30.06.2010 aus betriebsbedingten Gründen in bestem Einvernehmen. Ich bedaure den Weggang und danke Herrn X für die stets sehr guten Leistungen und die außerordentlich angenehme Zusammenarbeit. Für seine berufliche und private Zukunft wünsche ich ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Musterstadt, 30.06.2010
Meyer
Rechtsanwalt