Arbeitszeugnis mit befriedigend

Hallo,

wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigt & ihm dann ein Zeugnis mit „befriedigend“ ausstellt, hat der Arbeitnehmer eine Handlange, dagegen vorzugehen?

Laut BGB § 243, Abs. 1 :
Ein Arbeitnehmer schuldet vertraglich eine Leistung mittlerer Art & Güte, also eine „befriedigende“ Leistung. Will ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht eine bessere Bewertung erstreiten, hat er, so das Bundesarbeitsgericht, „Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll.“ Beurteilt der Arbeitgeber den Mitarbeiter unterdurchschnittlich, ist er beweispflichtig.

Hat der Arbeitnehmer bei einem „befriedigend“ die Beweispflicht oder hätte er schriftlich zuvor abgemahnt werden müssen (im Falle es gab mündiche Abmahnung, die aber nachträglich ja nicht mehr beweisbar wäre)?

Vielen Dank für eine Einschätzung der Situation.

Hi!

Hat der Arbeitnehmer bei einem „befriedigend“ die
Beweispflicht

Ja.

Gruß
Guido

Auch hallo

ein Zeugnis mit „befriedigend“ ausstellt,

Die Entwicklung geht sogar schon weiter, auch wenn es bisher „nur“ eine Einzelansicht ist: http://www.ferner-alsdorf.de/2013/02/arbeitsrecht-ar… (ebenfalls in FAQ 2027)

mfg M.L.