Hallo,
am 31.05.2013 endet ein Arbeitsvertrag von mir, welcher auf Grund einer Krankheitsvertretung nur 3 Monate galt.
Heute wurde ich informiert das ich nicht übernommen werden kann. Zudem sagte mir der zuständige Bereichsleiter das ich für diese kurze Zeit auch kein Arbeitszeugnis erhalten werde, da dieses fachlich nicht fundiert sein kann (zu kurze Dauer im Betrieb).
Nun die Frage ob dies korrekt ist. Der Arbeitsvertrag umfasst 20 Std. in der Woche bei 3 Monaten. Im Gesetzestext steht:
„§ 630 - Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines DAUERNDEN Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken (Anmerkung: dies ist dann ein qualifiziertes Arb.Zeugnis). Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.“
Hoffe auf fachkundige Antworten.
Besten Dank,
Andreas