Arbeitszeugnis nach 3 Monaten?

Hallo,

am 31.05.2013 endet ein Arbeitsvertrag von mir, welcher auf Grund einer Krankheitsvertretung nur 3 Monate galt.

Heute wurde ich informiert das ich nicht übernommen werden kann. Zudem sagte mir der zuständige Bereichsleiter das ich für diese kurze Zeit auch kein Arbeitszeugnis erhalten werde, da dieses fachlich nicht fundiert sein kann (zu kurze Dauer im Betrieb).

Nun die Frage ob dies korrekt ist. Der Arbeitsvertrag umfasst 20 Std. in der Woche bei 3 Monaten. Im Gesetzestext steht:

„§ 630 - Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines DAUERNDEN Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken (Anmerkung: dies ist dann ein qualifiziertes Arb.Zeugnis). Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.“

Hoffe auf fachkundige Antworten.

Besten Dank,

Andreas

Guten Tag
Die genannten Rechtsvorschriften sind völlig korrekt. Ein Arbeitszeugnis ist immer die Beurteilung einer Leistung für einen gewissen Zeitraum. Natürlich ist es besser wenn die Beurteilung einen längeren Zeitraum fast. Bedeutet aber nicht da sie keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben. Sie haben grundsätzlich immer einen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Dies beinhaltet nicht die so genannten Softskills und ausführliche Äußerungen zu ihrer Leistung. Dies würde ein qualifiziertes Zeugnis umfassend. Ich gebe allerdings zu bedenken wenn der Arbeitgeber sich grundsätzlich schon jetzt weigert ein Arbeitszeugnis auszustellen kann dies durchaus ein Hinweis auf ihre Tätigkeit sein. Allerdings ist dies oft auch eine faule Ausrede der Unternehmen. Sie haben somit grundsätzlich Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Unabhängig vom Arbeitsvertrag gilt hier das BGB. Beste Grüße.
Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

der Begriff dauerndes Arbeitsverhältnis ist hier schon im Sinne von unbefristet zu verstehen - ich glaube nicht dass ein qualifiziertes Zeugnis zu erzwingen ist

Aber vielleicht kann man ja noch mal reden.

Alles gute

Hallo Andreas,

Richtig ist grundsätzlich der Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis. In der kürze der Zeit hat der Vorgesetzte nicht die Möglichkeit ein umfassendes qualifiziertes Zeugnis zu erstellen hierfür fehlt ihm der gesamte Einblick. Aber es spricht nichts dagegen ein Zeugnis so zu erstellen das in diesem die Vertretung sowie die Zufriedenheit in positiver Hinsicht zum Ausdruck kommt. Das Unternehmen bzw. der Vorgesetzte sollte schon in der Lage sein die erwartete Leistung in diesen 3 Monaten für die Vertretung einschätzen zu können. :Reden Sie mit ihm einfach allgemein ob er zufrieden war und alles richtig umgesetzt wurde. Wird dies bejaht dan sehe ich keinen Grund ein Zeugnis zu verweigern. Natürlich nicht so wie es bei langjährigen Mitarbeitern aussehen würde aber in vernünftiger Kurzform inkl. des Tätigkeit Profiles und des positiven Zufriedenheitsgrades.
Sprechen sie also noch mal mit ihm. Eine reine Tätigkeitsbeschreibung ohne Bewertung würde ich nicht akzeptieren da dies in vielen Unternehmen einen negativen Eindruck hinterlässt. Sollten nach dem Gespräch noch Fragen sein dann einfach hier direkt noch mal schreiben.

Viele Grüße und einen angenehmen Feiertag
I.Wagner

Hallo,

sicher steht Ihnen ein Arbeitszeugnis zu, der AG ist hierzu verpflichtet.

Schauen Sie mal auf die Seite vom DAS Rechtsschutz, links anbei.

Nicht unterkriegen lassen, beharren Sie auf Ihr gutes Recht, notfalls das Arbeitsgericht einschalten (ist kostenlos).

https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbe…

LG
Trotzköpfchen

PS:
Das Zeugnis muß die Art und Umfang der Tätigkeit aussagen und auch etwas zu Ihrer Person. Lassen Sie das Zeugnis prüfen, ggf. durch Mitarbeiter vom Arbeitsamt oder sachverständige Freunde.

LG
Trotzkopf

Hallo,
wenn du deine Arbeit korrekt erledigt hast und es keine Klagen gab, verstehe ich den Arbeitgeber nicht, dir kein Zeugnis auszustellen.
Ich finde er sollte es tun, du hast den Gesetzestext.
Ob du jetzt damit zum Arbeitsgericht gehst, aber vorher mit deinem Arbeitgeber sprichst, aber lieber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mußt du entscheiden. Vielleicht gibt es einen Betriebsrat und der kann was regeln.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Einen schönen Abend noch. M.f.G.

hallo,
der gesetzestext sagt es schon, dauerndes dienst/arbeitsverhältnis. in ihrem fall von vorhinein befristet bei teilzeit. hier braucht der ag kein arbeitszeugnis aushändigen. allerdings, wenn der ag mit der, wenn auch befristeten tätigkeit voll zufrieden war, wäre es eine nette geste seinerseits, zumindest ein einfaches arbeitseugnis ausustellen.
verpflichtet ist er jedoch nicht, in ihrem fall.
mfg
sn

:wink: wie du schon selber herausgefunden hast, hat jeder ein Anspruch auf ein Zeugnis. Ob es jedoch aufgrund der kurzen Zeit aussagekräftig ist, ist fraglich.

Die Antwort des Arbeitgebers ist korrekt.
Da Sie nur einen befristeten Vertrag hatten (kein dauerhaftes Arbeitsverhältnis), muss er Ihnen kein Arbeitszeugnis ausstellen.
Allerdings können Sie eine schriftliche Bestätigung für Ihre Arbeit, Zeit und Art der Tätigkeit einfordern.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo, ich sehe nirgendwo in den rechtlichen Grundlagen, dass die Zeugniserstellung verweigert werden könnte. Sicher, bei kurzen Arbeitsverhältnissen kann der Arbeitgeber wenig sagen - er ja aber auch nicht unbedingt einen Roman schreiben. Du kannst drauf bestehen, notfalls den Rechtsweg androhen.

Hallo Andreas,

grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Anspruch auf ein Zeugnis nach § 630 BGB und § 109 Gewerbe-Ordnung. Der Anspruch besteht auf jeden Fall auf Ausstellung eines einfachen Zeugnisses.

Meines Wissens muss auf Verlangen auch ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Es wird zwar nicht allzu lang sein, aber wichtige Kriterien wie Pünktlichkeit und Fleiß sollten von einem verantwortungsvollen Arbeitgeber auch nach drei Monaten schon beurteilt werden können.

Gruß Fredo

Hallo Andreas,

ich kann verstehen, dass sich dein Arbeitgeber schwertut, dir nach drei Monaten ein vollständiges Zeugnis zu erteilen.

Du kannst aber zummindest verlangen, dass der Arbeitgeber dir eine Bescheinigung über die Tätigkeit ausstellt, also z. B.

"Herr… hat vom … bis … in unserer Firma als Vertretung gearbeitet. Er wurde als … eingestellt. Seine Aufgaben umfassten … .

Herr … erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir bedauern, ihn mit Wegfall des Vertretungsbedarfs nicht mehr beschäftigen zu können. Wir danken Herrn … für seinen Einsatz und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute."

Dazu sollte sich dein Arbeitgeber überwinden können.
Viel Erfolg.
tinastar

Hallo Andreas,

Du hast Glück, dass Du in Deutschland lebst. Hier hast Du Anspruch auf ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Zeugnis! Der Chef MUSS Dir also ein Zeugnis Deiner Wahl ausstellen.

Liebe Grüße aus Stuttgart

Meli1808

Hallo
handelt es sich um ein Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis?
ein Zeugnis muss auf alle Fälle erstellt werden
zur Not Klage einreichen. bei Dienstverhältnissen ist das Verwaltungsgericht zuständig beim Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig
mit freundlichen Grüßen

Hallo Andreas,

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast Du auf jeden Fall. Der Grundanspruch bezieht sich auf ein einfaches Arbeitszeugnis, auf welches jeder Arbeitnehmer Anspruch hat. Du möchtest ein qualifiziertes Arbeitszeignis, in dem auch Deine Leistung und Führung beurteilt wird. Bei einer sehr kurzen Beschäftigung wird darauf meist verzichtet, das ist schon richtig. Auch möchte sich der Arbeitgeber vielleicht den Aufwand sparen. Als Tipp für einen guten Versuch würde den Arbeitgeber ansprechen, dass im einfachen Zeugnis auch eine kurze Beschreibung der Tätigkeit steht und er dies nur um die Sätze der Leistung und Führung erweitern müsste. Bei der kurzen Beschäfitigungszeit reichen da 2 bis 3 Sätze, das dürfte der große Aufwand nicht sein.
Ich würde es erstmal so versuchen, bevor Du Deinen Anspruch energischer durchsetzt, was sich natürlich auch wieder auf die Formulierung auswirken könnte.
Ist immer so eine Sache…

Viele Glück!
Claudia