Arbeitszeugnis nach 3 Monaten

Hallo,

dass man einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat weiß ich. Aber wie ist es, wenn jemand nur 3 Moante in einer Firma war? Hat dieser jemand dann auch ein Recht darauf oder muss man länger bei einer Firma gewesen sein?

Und wenn man auch nach 3 Monaten einen Anspruch darauf hat: was kann man tun, wenn der alte AG das auch nach mehreren Aufforderungen nicht erstellt?

Grüße
Jessica

Auch hallo

Aber wie ist es, wenn jemand nur 3 Monate in einer Firma war?

Das tangiert den Anspruch auf ein (qualifiziertes) Zeugnis jedenfalls nicht. Nur: ob das so besonders mangels Masse auch gut (besser oder gleich Note 3) ausfallen wird …?

Und wenn man auch nach 3 Monaten einen Anspruch darauf hat:
was kann man tun, wenn der alte AG das auch nach mehreren
Aufforderungen nicht erstellt?

Unter Verweis auf §109 GewO in Verbindung setzen. Notfalls mit anwaltlicher Rückendeckung.

mfg M.L.

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Eine Nachfrage:

Aber wie ist es, wenn jemand nur 3 Monate in einer Firma war?

Das tangiert den Anspruch auf ein (qualifiziertes) Zeugnis
jedenfalls nicht. Nur: ob das so besonders mangels Masse auch
gut (besser oder gleich Note 3) ausfallen wird …?

Ich dachte immer AG dürfen kein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen. Die Kündigung kam ja auch wegen schlechter Auftragslage in der Probezeit als Zeitarbeiter (die sind ja immer die ersten, die dann gehen müssen - egal wie die Leistung war). D.h. der AG darf wegen der geringen Zeit auch ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgeben, weil er den AN noch nichr richtig kannte (3 oder schlechter finde ich jedenfalls schlecht).

Und wenn man auch nach 3 Monaten einen Anspruch darauf hat:
was kann man tun, wenn der alte AG das auch nach mehreren
Aufforderungen nicht erstellt?

Unter Verweis auf §109 GewO in Verbindung setzen. Notfalls mit
anwaltlicher Rückendeckung.

Danke für den Pragraphen. Eigentlich wollte man Anwaltskontakt vermeiden - eine Selbstbeiteiligung bei der Rechtsschutzversicherung zahlen nür für ein Zeugnis? Aber der neue AG möchte es trotzdem nachgereicht haben.

Grüße
Jessica

Hallo nochmal

D.h. der AG darf wegen der geringen Zeit auch
ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgeben, weil er den AN noch
nichr richtig kannte (3 oder schlechter finde ich jedenfalls
schlecht).

Gemeint war eher, dass der AN (warum auch immer) noch keine Zeit hatte, sein Können zu zeigen. Und was es nicht gab, wird in einem AZ nicht erwähnt. Das wird aber auch in FAQ 2027 erfasst ("…Unterlassung…Gewichtung…")

Aber der
neue AG möchte es trotzdem nachgereicht haben.

Aber danach kann auch ein AG kommen. Und danach auch noch einer…
Und schlechte AZe rächen sich gerne.

mfg M.L.