Hallo,
Wenn jemand lange in einer Firma arbeitet und diese z.b. Verkauft wird, und somit der Geschäftsführer wechselt, kann man auch nach dem Wechsel noch ein Arbeitszeugnis bzw zwischenzeugnis vom alten Geschäftsführer einholen?
Hallo,
Wenn jemand lange in einer Firma arbeitet und diese z.b. Verkauft wird, und somit der Geschäftsführer wechselt, kann man auch nach dem Wechsel noch ein Arbeitszeugnis bzw zwischenzeugnis vom alten Geschäftsführer einholen?
Hallo
Zumindest kann man den alten GF bitten, ein Zeugnis zu verfassen und dieses Zeugnis dann dem neuen AG vorlegen, mit der Bitte, es so als Zwischenzeugnis zu erteilen. Auch die Unterschrift des alten GF darf darunter stehen, wenn der neue AG nichts dagegen hat.
Je nachdem, wie lange der Firmenverkauf zurückliegt (wurde ja nicht angegeben), besteht auch dem neuen GF gegenüber ein Recht auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Zumindest kann man den alten GF bitten, ein Zeugnis zu
verfassen und dieses Zeugnis dann dem neuen AG vorlegen, mit
der Bitte, es so als Zwischenzeugnis zu erteilen. Auch die
Unterschrift des alten GF darf darunter stehen, wenn der neue
AG nichts dagegen hat.
rechtlich dürfte es mehr als bedenklich sein, wenn jemand als GF unterschreibt, obwohl er das nicht mehr ist.
Je nachdem, wie lange der Firmenverkauf zurückliegt (wurde ja
nicht angegeben), besteht auch dem neuen GF gegenüber ein
Recht auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
Woraus leitest Du dieses Recht ab? Ein berechtigtes Interesse könnte ich nur dann erkennen, wenn der ehemalige GF direkter Vorgesetzter war. Dass aber der Staplerfahrer eines mittelständigen Unternehmens nur deshalb einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat, weil der GF, der ihn vermutlich gar nicht namentlich kennt, abberufen wird, wage ich doch stark zu bezweifeln.
Gruß
S.J.
Hallo,
Wenn jemand lange in einer Firma arbeitet und diese z.b.
Verkauft wird, und somit der Geschäftsführer wechselt, kann
man auch nach dem Wechsel noch ein Arbeitszeugnis bzw
zwischenzeugnis vom alten Geschäftsführer einholen?
wenn der ehemalige GF abberufen wurde, so darf er nicht mehr im Namen der Firma handeln, also auch keine Zeugnisse mehr für diese ausstellen.
Selbstverständlich kann er aber ein Referenzschreiben verfassen, aus dem die Umstände hervorgehen.
Gruß
S.J.
Hallo
Zumindest kann man den alten GF bitten, ein Zeugnis zu
verfassen und dieses Zeugnis dann dem neuen AG vorlegen, mit
der Bitte, es so als Zwischenzeugnis zu erteilen. Auch die
Unterschrift des alten GF darf darunter stehen, wenn der neue
AG nichts dagegen hat.rechtlich dürfte es mehr als bedenklich sein, wenn jemand als
GF unterschreibt, obwohl er das nicht mehr ist.
Ich hätte keine Bedenken bei der Unterschrift des alten GF, wenn der Ausstellungszeitraum sich bis zum Zeitpunkt des Firmenübergangs erstreckt und auch das Ausstellungsdatum entsprechend rückdatiert wird. Einen Rechtsbruch sehe ich da nicht. Welche rechtlichen Skrupel hättest Du denn da?
Je nachdem, wie lange der Firmenverkauf zurückliegt (wurde ja
nicht angegeben), besteht auch dem neuen GF gegenüber ein
Recht auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses.Woraus leitest Du dieses Recht ab? Ein berechtigtes Interesse
könnte ich nur dann erkennen, wenn der ehemalige GF direkter
Vorgesetzter war. Dass aber der Staplerfahrer eines
mittelständigen Unternehmens nur deshalb einen Anspruch auf
ein Zwischenzeugnis hat, weil der GF, der ihn vermutlich gar
nicht namentlich kennt, abberufen wird, wage ich doch stark zu
bezweifeln.
Ich hatte die Frage evtl überinterpretiert und die GF gleichzeitig als direkten Vorgesetzten interpretiert, da sich mir die suggerierte Dringlichkeit ausgerechnet seiner Unterschrift andernfalls nicht erschließt.
Einen Betriebsübergang halte ich regelmäßig für einen trifftigen Grund. Aber auch ohne besonderes Interesse des AN, dürfte selbst der Staplerfahrer ein Zwischenzeugnis anfordern. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Dennoch: Vielleicht sollte der TE einmal genauer erklären, wo das Problem aktuell liegt.
Gruß,
LeoLo