Arbeitszeugnis nach Kündigung durch Arbeitgeber

Hallo,

ein Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer nach Kündigung wegen Fehlverhaltens ein Zeugnis ausgestellt, das lt. Vergleich vor einem Arbeitsgericht wohlwollend sein sollte.

In diesem Zeugnis befinden sich allerdings Formulierungen, die alles andere als wohlwollend sind und trotz zweimaliger Anmahung des Arbeitnehmers nicht geändert werden sollen.

(Besonders hervorzuheben ist die Aufgeschlossenheit von … gegenüber neuen Aufgaben.
… war gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten freundlich, aufgeschlossen und zuvorkommend.)

Bestimmte Aufgabenfelder werden trotz Aufforderung an den Arbeitgeber nicht in das Zeugnis übernommen.

Kann dieser Sachverhalt nur durch Rechtsbeistand geklärt werden? (Keine Rechtsschutzversicherung)

Wie wird der Begriff „wohlwollend“ definiert?

Kann man einen Arbeitgeber „zwingen“, Formulierungen wie „stets“ einzubauen?

Vorab schon einmal vielen Dank!
Tanja

Hallo Tanja!

Wie wird der Begriff „wohlwollend“ definiert?

„Wohlwollend“ heißt nicht, die Wahrheit zu verdrängen. Dem Arbeitnehmer darf nur nicht böswillig der weitere Weg verbaut werden.

Kann man einen Arbeitgeber „zwingen“, Formulierungen wie
„stets“ einzubauen?

Klartext der Art „hat sich dauernd daneben benommen“ darf der AG nicht schreiben. Er soll sich ja wohlwollend ausdrücken. Deshalb werden Abstufungen ins Zeugnis eingebaut. Dabei ist eben „einwandfrei“ etwas anderes als „stets einwandfrei“. Diese Möglichkeit kannst Du dem AG nicht nehmen, sonst würde das Zeugnis zur wertlosen Lügenstory.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Ich würde dann doch noch gerne ein Musterzeugnis eines Arbeitgebers einstellen, um vielleicht Bedenken auszuräumen oder weitere Vorschläge zu bekommen, wie man damit weiter vorgehen kann. Denn der Arbeitgeber will keine weiteren Änderungen vornehmen…

… übt ihre Tätigkeit selbstständig und mit großem Verantwortungsbewusstsein zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Besonders hervorzuheben ist die Aufgeschlossenheit von … gegenüber neuen Aufgaben.

… war gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten freundlich, aufgeschlossen und zuvorkommend.

Das Arbeitsverhältnis wurde aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 18.09.2005 beendet.

Wir wünschen … für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Datum
Unterschrift Personalleiter

Mir fällt auf, dass das Zeugnis nicht auf dem original üblichen Firmenbogen mit blauem Firmenlogo und KTQ-Zertifikat geschrieben – die Anschrift fehlt. Der Arbeitgeber geht trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht darauf ein.

Ein bestimmter Aufgabenbereich wird nicht aufgeführt, obwohl schriftlich angemahnt.

Wie beurteilt ein Arbeitgeber die Leistung? Kann er Abstriche in den Formulierungen machen, ohne einen Arbeitnehmer jemals darauf hingewiesen zu haben, dass möglicherweise etwas nicht in Ordnung war?

Vorab schon einmal vielen Dank!

Tanja

Ich würde dann doch noch gerne ein Musterzeugnis eines
Arbeitgebers einstellen…

Hallo Tanja, klar das kannst du gern tun. No problem.

Mir fällt auf, dass das Zeugnis nicht auf dem original
üblichen Firmenbogen mit blauem Firmenlogo und KTQ-Zertifikat
geschrieben – die Anschrift fehlt. Der Arbeitgeber geht
trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht darauf ein.

Hier die Anforderungen an ein Zeugnis http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__109.html

MfG

Hier die Anforderungen an ein Zeugnis
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__109.html

Ist dies eigentlich die einzige gesetzliche Grundlage für Zeugnisse?

Gruß,
Tanja

Hier die Anforderungen an ein Zeugnis
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__109.html

Ist dies eigentlich die einzige gesetzliche Grundlage für
Zeugnisse?

Im Grunde nur noch BGB § 630, aber der verweist wiederum auf die Gewerbeordnung. Mehr ist nicht.

MfG