Hallo Experten,
folgender Frage zur Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses;
Der Arbeitnehmer hat seine Tätigkeit am 01.04.2010 begonnen. Aus persönlichen Gründen (u.a. Betriebsklima und daraus resultierenden gesundheitlichen Problemen) hat er am 16.04.2010 gekündigt.
Der Arbeitnehmer war zudem vom 15.04.2010 bis einschließlich 30.04.2010 krankgeschrieben.
Der Arbeitgeber weigert sich nun ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und möchte lediglich ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen?
Ist das korrekt?
Habe bisher dazu nur unter BGB § 630 etwas gefunden, werde aber nicht ganz schlau daraus.
Der Arbeitgeber weigert sich nun ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis auszustellen und möchte lediglich ein einfaches
Arbeitszeugnis ausstellen?
Ist das korrekt?
Sicher kann man auf einem qual. Zeugnis bestehen: http://dejure.org/gesetze/GewO/109.html
Aber da wird wohl nicht allzuviel Sinnvolles drinstehen, was dem Zeugnisinhaber helfen könnte (FAQ:2027, Teil mit der Abschätzung der Note), eher im Gegenteil. Von daher ist ein einfaches Zeugnis hier die bessere Lösung.
na, mal ganz pragmatisch gesehen: worüber sollte denn ein ag über eine beschäftigungs- bzw. anwesenheitszeit von nicht mal 2 wochen (unter berücksichtigung der feiertage, sonntag/wochenende) ein qualifiziertes zeugnis ausstellen? da war ja jemand länger krank als beschäftigt!
da würde sich jeder personaler, der das dann in folge in händen hielte, einen ast lachen…