Arbeitszeugnis Note 2?

Arbeitszeugnis Note???

Hallo Ihr Lieben,

kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe heute mein Zeugnis bekommen.
Vorab zur Info.
Ich habe auf Wiedereinstellung geklagt.
Der Gerichtsbeschluss ging als Vergleich aus.

  1. Zeugnis muss mit gut beurteilt werden.
    2.Die Kündigung ist betriebsbedingt .
  2. Ich habe das Zeugnis auf ein ordentliches Geschäftspapier erhalten.
  3. Eintrittsdatum und Beschreibung meiner Arbeit waren auch ok. Ich habe nur
    meine Leistung und Schlussklausel von dem Zeugnis beigefügt.
  4. es gibt nur eine Unterschrift/Personal Leiter muss da nicht noch der Vorgesetzte
    meiner Abteilung Unterscheiben??? I

Frage:
Ist das Zeugnis eine 2?
Muss da nicht betriebsbedingt gekündigt im Zeugnis stehen?
Was haltet Ihr von diesen Zwischensätzen.
Freue mich über jede Hilfe von Euch.
So Zitat:
Wir haben Frau XY als eine sehr engagierte, verantwortungsbewusste Mitarbeit-
erin kennengelernt, die sich stets mit ihren Aufgaben und dem Unternehmen identifizierte. Sie strukturierte die Arbeitsabläufe, erkannte Prioritäten und traf die entsprechenden Entscheidungen selbstständig und überlegt.Dabei kamen ihr ihre
rasche Auffassungsgabe und ihr gutes Organisationstalent zugute. Auch bei außergewöhnlichen Belastungen und Situationen behielt sie stets den Überblick und konnte jederzeit überdurchschnittliche Arbeitsergebnisse präsentieren.

Frau XY verfügt über fundierte Fach- und EDV-Kenntnisse (XX;XX;XX), die sie absolut sicher, umsichtig und zielgerichtet in der Praxis anwandte.

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zügig mit großer Sorgfalt und Zuverlässigkeit stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Das persönliche Verhalten von Frau XY gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war jederzeit einwandfrei.Sie besitzt eine ausgesprochen gute soziale Kompetenz,die sich deutlich in guter Zusammenarbeit, Teamfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit zeigte.

Frau XY scheidet zum heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken ihr für die konstruktive Mitarbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Ort XY, 30.06.2012
Frima XY

XY,ppa sfksüfsks
Director Human Ressources Capital Management

Hi,

also ganz kurz:

Das Zeugnis entspricht in der Bewertung der Note gut (2). Wenn vereinbart wurde, daß die Kündigung als betriebsbedingt deklariert werden soll, dann sollte das auch so drinstehen. Darauf verzichten solltest Du nur dann, wenn Du gleich im Anschluss eine neue Stelle hast. Dann könntest Du später bei einer neuerlichen Bewerbung so argumentieren, als hättest Du selbst gekündigt. Wenn Du allerdings jetzt erstmal arbeitslos bist, dann ist es wichtig, daß die betriebsbedingten Gründe drinstehen.

Im Allgemeinen ist es wohl so üblich, daß der Vorgesetzte mitunterschreibt, allerdings ist das keine Pflicht. Unter Umständen fragt man sich schon, warum er nicht mitunterzeichnet, allerdings ist das z. B. bei der Entlassung aus betriebsbedingten Gründen, wenn viele Mitarbeiter ein Zeugnis erhalten, auch wieder nicht ungewöhnlich … Schöner wäre es also schon, aber auch nicht dramatisch, wenn es nicht ist …

Wenn Du darum bittest, daß die betriebsbedingten Gründe noch erwähnt werden, dann kannst Du ja auch um die Unterschrift Deines Vorgesetzten bitten …

Gruß
s.