Arbeitszeugnis: Note anders als durch regelmäßiges Feedback mitgeteilt

Hi,

in meinem Arbeitszeugnis gibt es laut Prüfung durch eine externe Agentur eine Formulierung, die eine wichtige Gesamtleistung meiner Arbeit auf Note 3+ einstuft, obwohl mein Vorgesetzter regelmäßig meine
Arbeit als „perfekt“ und „sehr gut“ beurteilt hat.

Noch während meiner Arbeitszeit in der Firma habe ich von mir aus in einem internen Gespräch ein Notenfeedback eingeholt (Ich stünde auf „sehr gut“). An der Arbeit und der Leistung hat sich hiernach nichts geändert.

Mein Arbeitgeber zweifelt wohl daran, dass ich nur aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe. Aber natürlich ist das nur eine Vermutung, die ich nie beweisen kann. Die Kündigung kam zugegebenermaßen urplötzlich von meiner Seite aus und bis dahin hatte ich das beste Verhältnis zu meinem direkten Vorgesetzten sowie zum Geschäftsführer.

Um die Zusendung des Zeugnisses musste ich viermal bitten, insgesamt über einen Zeitraum von 6 Monaten. Erst jetzt kam das Zeugnis, dass ich schon mit der Kündigung im Februar angefordert habe.

Da ich aber noch krank bin und unter schwersten gesundheitlichen Bedingungen nebenher eine Weiterbildung mache, die ich auch noch selbst finanzieren muss, habe ich nicht gleich auf Zeugnisausstellung geklagt und immer wieder auf das gute Vertrauen zu meinem Chef gehofft mit dem Gedanken es würde nun schon kommen, wenn ich noch einmal nachfrage. Und immer wieder kam es nicht, obwohl angekündigt, dass ich es noch in der gleichen Woche erhalten würde. Morgen wäre ich zum Arbeitsgericht gegangen, hatte dort sogar schon angerufen. Dann schließlich trudelte es heute per E-Mail ein. Post würde noch folgen.

Nun ist das Zeugnis, wie gesagt, nach einem halben Jahr eingetrudelt, formal inkorrekt und enthält Grammatikfehler, Wortausslassungen und Aufbaufehler. Ferner fehlen Erläuterungen.

Jetzt darf ich mich als chronisch kranker mit einer 3+ bewerben, eine Zensur, die ich wohl eh nie anfechten kann. Doch nach Aussagen des Vorgesetzten entspreche das Zeugnis einer Gesamtleistung von einer 2, sogar teilweise besser. Ich brauche jetzt wirklich eure Hilfe, was kann ich hier überhaupt tun, denn nach aktuellem Recht liegt bei MIR die Beweislast, also beim Arbeitnehmer und wie soll ich das bitte beweisen können??? Denn was ist, wenn der Vorgesetzte die Formulierung nun nicht überarbeitet, auch wenn er alles als zwei bzw. zwei plus sieht? Mit einer zwei würde ich mich ja noch zufrieden geben, weil ich krank und völlig fertig bin und zu müde zum Klagen. Aber fast zwei ganze Noten Unterschied in einer der wichigsten Formulierungen, das ist wirklich unglaublich und kann völlig zerstörend auf meine Karriere sein. Als hätte ich gerade nicht genug mit meiner Erkrankung zu kämpfen.

Die Firma ist übrigens keine Dönerbude sondern ein kleines Software-und Dienstleistungsnternehmen mit ca. 25-30 Mitarbeitern im Herzen einer deutschen Großstadt mit bekannten Großfirmen als Kunden.

Andauernd kündigen Leute oder werden gekündigt. Allein in meiner Zeit (1 Jahr) 6 Angestellte in mittleren Positionen, und sogar ein Azubi ist kürzlich gegangen. Die Arbeitsatmosphäre ist von Lästern und inneren Reibereien geprägt. Der Chef selbst ist ein schlechtes Vorbild und beleidigend. (Chef im Großraumbüro: „Frau xyz kann das übernehmen, aber du (vorname) kleiner dicker pickeliger Junge nicht“

Das ganze stellvertretend für interne Führungsweise im Unternehmen. Auch wurden Bonuszahlungen nicht gemacht, obwohl versprochen, auch auf Nachfrage wurde nichts umgesetzt.

Ich frage mich wirklich, wie man hier der Sache überhaupt noch habhaft werden kann?

Wer hat eine Idee???

Liebe Grüße,

Barbara

Also für Österreich kann ich sagen dass man sich diesbezüglich an die Arbeiterkammer wenden kann:

Vielleicht gibt es ja ein deutschen Äquivalent dazu, an das man sich wenden könnte?

Aus Gründen der Anonymität stelle ich das persönliche Arbeitszeugnis hier nicht ein, da ich anonym bleiben möchte. Denn so kann
theoretisch jeder arbeitgeber bei dem ich mir bewerbe, meinen beitrag dazu finden, indem er nach Textausschnitten googlet. Ich hoffe du verstehst, dass ich das nicht will.

Gehen wir einfach erstmal davon aus, dass die Formulierung falsch ist. Und so eine Formulierung wie „zur vollsten …“ ist da gar nicht drin, das wurde immer anders formuliert. Daher meine Prüfung an die Agentur.

Hi,

Du könntest auch ein (geschwärztes) Foto hochladen und verlinken.

Wie sollen wir beurteilen, ob die Agentur Unfug erzählt (glaube mir, da gibt es nicht wenige, die ohne Realitätsbezug richtig gutes Geld abzocken!), wenn wir nicht wissen, was Ambach ist.

Wie Du es beschreibst, sind ja noch Macken grammatikalischer Natur drin, die eh raus müssen.
Da MUSS der alte Arbeitgeber ausbessern; wenn er es nicht will, wird das Ganze letztendlich beim Arbeitsgericht landen.

Die Beweislast übrigens ist dann recht einfach, wenn es Beurteilungen gibt, die, wenn ich es richtig lese, ja durchgeführt wurden und somit Teil der Personalakte sind.

Letztendlich solltest Du Dich aber von dem Gedanken verabschieden, dass Zeugnisse das ultrawichtigste Argument für eine Einstellung sind.
Klar - wenn Du nur eins hast und dieses ist mies, dann kann (!) es Auswirkungen haben.
In der Regel wiegen aber die im Zeugnis genannten Tätigkeiten, Erfahrungen, generell nachgewiesene Qualifikationen und vor allem die persönliche Meinung nach einem Vorstellungsgespräch wesentlich schwerer als irgendwelche subjektiven Beurteilungen von Menschen, die eine Trennung zu verkraften haben!

VG
Guido

hi guido,

naja, denkst du denn, dass diese internen Gespräche Eingang in die Personalakte fanden und falls nicht, wie soll ich das beweisen?

Außer E-Mails, in denen mir am Ende für die gute Arbeit gedankt wird und dass die Zeugnisnote einer 2 entspricht, habe ich nichts. (Wohlgemerkt: hieß es zu der Zeit als ich dort noch arbeitete: Arbeit= sehr gut)

lg,

Barbara

Hallo,

was sagt denn der AG dazu, dass Du mit dem Zeugnis nicht zufrieden bist?

Grüße

noch nichts, ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht und auch die Hinweise mit den Sprachfehlern angesprochen. Dafür erstmal um Korrektur gebeten.

Hallo,

und bis wann die Frist zur Korrektur gesetzt? Es ist auch Sinnvoll dem AG ein Zeugnis vorzulegen, das er nur noch unterschreiben soll. Die Zeugnisse werden in vielen Betrieben halt stiefmütterlich behandelt.

Wenn die Frist abgelaufen ist, empfiehlt es sich beim Arbeitsgericht Klage einzureichen. Dafür braucht man noch nicht mal einen Anwalt, weil es eine „kleine“ Sache ist.

Wegen einem Zeugnis wird da nicht viel rumgemacht, die wollen auf Teufel komm raus vergleichen.

Man sollte dann ein Zeugnis selbst geschrieben haben und vorlegen.

Grüße

Hi!

Das ist schon verdammt viel und ich wage die Behauptung, dass diese beim Arbeitsgericht durchaus auf offene Ohren (ok, Augen) treffen würden.
Aber wie gesagt: Ich glaube, Du machst Dir viel zu viele Gedanken über die Wertigkeit von Zeugnissen (was natürlich nicht heißt, dass die Vorgehensweise des AG hier korrekt ist)…

VG
Guido

Hi,

erstmal danke :)))

Also die Form- und Grammatikfehler werden ausgebessert. Das hat mir mein AG heute per E-Mail mitgeteilt.

Aber wie ist es jetzt mit dem Notenunterschied von 1 zur 3+ in dem Satz der eine Gesamtarbeitsleistung zusammenfasst. Obwohl dort ja sonst in dem Zeugnis steht, dass alle Aufgaben konstant gut erledigt wurden, auch unter schwierigsten Bedingungen.

Wie meinst du das mit „die wollen auf Teufel komm raus vergleichen“

lieber Gruß

Barbara

Vielleicht stellst du dein Zeugnis doch mal hier ein und hörst nicht auf eine ominöse Agentur, die du ja wohl zwischenzeitlich gefunden hast.
Hier sind jede Menge Fachleute unterwegs, die dir gerne helfen, dein Zeugnis zu durchleuchten.
Und nochmal, das gesamte Zeugnis, nicht nur Auszüge.

Gesine

PS. Bitte nicht schimpfen, aber ich stelle mir das gerade vor…oje, hier steht nur zur vollen Zufiedenheit, das ist kein gutes Zeugnis. Was mich wirklich interessiert, was hat die Agentur denn gekostet? Im Übrigen kann dir auch ein halbwegs vernünftiger Fachanwalt für Arbeitsrecht ein Zeugnis zurechtkloppen.

An deiner Stelle würde ich mit dem AG offen und ehrlich reden.
Wenn du vorher ein menschlich gutes Verhältnis hattest und er
deine Kündigung nicht als Vertrauensbruch auffast ist da viel zu
erreichen.

Zu der ‚3+‘ kann man dir hier erst was sagen, wenn du wenigstens
diesen Absatz hier eingestellt hast. Was genau gemeint ist, und ob
dein Ex-AG was anderes ausdrücken wollte als dein Guru jetzt darin
liest, ist so nicht zu beurteilen. Diese Formulierungen sind sich auch
so ähnlich, dass du um deine Anonymität keine Sorgen haben musst.

Ich habe es als Personalverantwortlicher immer so gehalten, dass
ich Mitarbeiter die mit einem Zeugnis unzufrieden waren um eigene
Formulierungen bat und diese, soweit es halbwegs vertretbar war,
übernommen habe. Die meisten hatten danach zwar ein schlechteres
Zeugnis wie vorher … aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich!

Ich vermute jetzt mal, Du hast nicht konkret geschrieben, was Du geändert haben willst, sondern pauschal er soll die Fehler rausmachen. Schreib Ihm genau, wie das Zeugnis aussehen soll. Am Besten so, dass er nur noch unterschreibt.

Meine Erfahrung vor dem Arbeitsgericht ist, dass die Richter sehr bemüht sind einen Vergleich zu machen. Viele Gerichte sind überlastet und dann möchte man die Fälle schnell erledigen.

Grüße

„Die meisten hatten danach zwar ein schlechteres
Zeugnis wie vorher … aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich!“

LOL

Die eine Aussage solll lt. Agentur eine Note für die Arbeitsbefähigung sein : 3+
Die andere fasst die die Arbeitsergebnisse zusammen („stets gut“) = 2

Widerspricht sich das nicht. Mir ist der Unterschied zwischen beiden Leistungsbeurteilungen nicht klar.

liebe Grüße

Barbara

Das habe ich, er hat die komplette Analyse erhalten mit den entsprechenden Verbesserungen und meinte heute per E-Mail, er wollte das selbstverständlich zur formalen Korrektheit ändern.

Nur auf die Note ist er noch nicht eingegangen.

setz ihm eine Frist

Hi,

heute kam das geänderte Arbeitszeugnis zurück. Wie ich erwartet hatte, wurde nur die „Form“, sprich die Fehler korrigiert. Keinesfalls die Aussagen mit der Note 3!

Darüberhinaus wurde der restliche Text komplett neu formuliert und liest sich jetzt noch negativer als die 1. Version.

Als Erinnerung: ständig wurde ich in der Firma für meine „sehr gute Arbeit“ gelobt. Das Zeugnis, als es dann nach 6 Monaten (und zwar erst nach ständigem Bitten) endlich ankam, sollte dann laut Vorgesetztem die Note 2 und teilweise besser enthalten. In dieser ersten Version waren allerdings schon Passagen bei, die dieser Aussage widersprechen.

Die neue Version ist jetzt sogar noch negativer formuliert. Der Text ist jetzt völlig anders (warum auch immer) und der Abschnitt über die eigene Firma wurde dabei auch nochunverständlicherweise ausgedehnt, und zwar fast auf das Doppelte des vorigen Texts.

Die Note der Leistungen tendiert jetzt sogar noch mehr zur „3“ anstatt zur „2“.

Gerade geht es mir gesundheitlich sehr schlecht. So wie es aussieht muss ich jetzt zum Arbeitsgericht.

Wenn jemand noch eine andere Lösung hat, bitte melden.

Liebe Grüße

Babsi