Arbeitszeugnis-Personalbewertung-Übersetzung

Hallo :smile:

Hier mein Problem. Zu aller Erst einmal was zur Vorgeschichte.

Mein Vater hat ein paar Jahre bei Firma X gearbeitet. Nachdem er mehrere Wochen zu Hause war, aufgrund eines Bandscheibenvorfalls, wurde ihm gekündigt (natürlich laut Kündigungsschreiben nicht wegen der Krankheit, sondern der allgemeinen Arbeitslage etc.)
Ein paar Monate später hat er erneut in der Firma angefangen, allerdings nicht mehr als Monteur, sondern als Projektleiter.
Vor einem Monat wurde er dann von einer anderen Firma zusammen mit zwei Kollegen abgeworben und er kündigte der Firma X. Zwei Wochen später meldete die Firma X Insolvenz an.
Jetzt hat er sein Arbeitszeugnis erhalten und ich bin der Meinung, dass er lediglich die Note 3 - 4 erhalten hat. Auch die Stellenbeschreibung ist totaler Nonsens und stimmt auch nicht mit der im Arbeitsvertrag niedergeschrieben Stellenbezeichnung überein.
Vielleicht könnt ihr das Zeugnis übersetzen da. :smile:

„Er verfügt über ein solides Fachwissen, das er auch bei schwierigen Aufgaben effektiv einsetzte. Seine Auffassungsgabe ermöglichte es ihm, auch schwierige Situationen zutreffend zu erfassen. Hervorzuheben sind seine soliden Fähigkeiten, schnell richtige Lösungen zu finden. Er zeigte bei der Erfüllung seiner Aufgaben Engagement und Eigenintiative und war auch bei sehr hohem Arbeitsaufwand belastbar. Er arbeitete präzise, zügig und gewissenhaft, war zuverlässig und genoss unser Vertrauen. Sowohl in qualitativer, als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er im Wesentlichen gute Arbeitsergebnisse. Mit seinen Leistungen waren wir stets zufrieden. Sein persönliches Verhalten war einwandfrei.
Herr Y scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Wir bedauern seine Entscheidung, da wir einen guten Mitarbeiter verlieren. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.“

Hört sich für mich wie gesagt nicht allzu gut an. Da die Firma Insolvenz angemeldet hat denke ich, dass es unsinnig ist, ausscheidenden Mitarbeitern mit solch Arbeitszeugnissen die berufliche Zukunft zu erschweren.
Kann man dagegen etwas unternehmen?

Danke schonmal für eure Hilfe!

LG
Sophie

Hallo,
ist natürlich wirklich ein Pech so eine Situation.
Da ich aus Österreich antworte, sind mir die deutschen Rechtsverhältnisse nicht geläufig - sie dürften sich aber von den österreichischen nicht wesentlich unterscheiden.
Erzwingen ist ohnehin immer so eine Sache…
Am besten ist ein offenes Gespräch mit den Verantwortlichen.
Mir stößt allerdings nur die eine Passage mit „im Wesentlichen“ auf - ansonsten finde ich das Zeugnis ohnehin ok.
Ich denke, bei einer neuerlichen Vorstellung kann ja ach die Tatsache, dass die Firma in Konkurs gegangen ist ins Treffen geführt werden - auch unter Hinweis auf den Inhalt des Arbeitsvertrages.
Ich bin sicher, da wird kein negatives Bild entstehen.
Falls noch immer Skepsis herrscht, es gibt ein Buch mit versteckten Formeln in Arbeitszeugnissen.

LG, R. Köck

Hallo Sophie,

dieses Arbeitszeugnis entspricht tatsächlich im Durchschnitt nur einer drei. Je nachdem wie groß das Unternehmen ist, ist es oftmals aber keine Absicht ein schlechtes Zeugnis auszustellen.

Mein Tip: Zeugnis selbst überarbeiten und zurück zur Personalabteilung geben. Bei Glück, wird die Änderung ohne großes Aufsehen erledigt (müsste zumindest bei der Stellenbeschreibung keine Probleme geben).

Überarbeitungswürdig wären evtl.:

  • solides Fachwissen / solide Fähigkeiten
  • im Wesentlichen
  • stets zufrieden
  • Schlussformel

Ansonsten mit einer Klage drohen. Vor Gericht hat der Arbeitgeber meist sehr wenig Chancen (was er weiß) und wird sich deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit auch vorher auf die Änderungen einlassen. Ansonsten drauf ankommen lassen (Anwalt wird nicht unbedingt benötigt)

Hier noch hilfreiche links:
http://www.rhetorik.ch/Zeugnis/Zeugnis.html
http://www.studis-online.de/Karriere/checkliste_arbe…

hier gibt es auch ein Zeugnistest
http://www.zeugnistest.de/

Viele Grüße
Julia

Hallo Sophie,

das Zeugnis hört sich, bis auf den Schluss, tatsächlich lieblos an. Nun bin ich:

  1. kein Arbeitsrechtler (den sollten Sie auch in dieser nicht ganz einfachen Situation konsultieren) und kann Ihnen daher keinen verbindlichen Rat geben,
  2. weiss zweitens nicht um die Arbeitsqualtiäten Ihres Vaters (ist nicht persönlich gemeint)und
  3. weiß auch nicht um evt. Differenzen am Arbeitsplatz

Ich vermute, dass Ihr Vater bereits nach dem ersten Ausscheiden bereits ein Zeugnis für seine Tätigkeit als Monteur bekommen hat, so dass sich die nun in Frage stehende Beurteilung im Wesentlichen auf die Arbeit als Projektleiter (konkreter Auftrag?) bezieht.

Es stellen sich für mich folgende Fragen:

  1. Wie lange hat der Vater auf dieser letzten Stelle/Position gearbeitet?
  2. Was gehörte konkret zu seinen Aufgaben?

Diese Punkte müssen benannt sein und sind aus meiner Sicht die Basis, auf der die Qualität der Beurteilung zu überprüfen ist.

Am besten sollte dies ein versierter Arbeitsrechtler tun und die insolvente Firma qualifiziert, vielleicht mit einem eigenen Vorschlag, anschreiben. Es sieht ja so aus, als könne die Firma im Rahmen eines Insolvenzplanes weiterarbeiten.

Sicherlich hat niemand ein Interesse anderen Menschen zu schaden (es sei denn es „menschelte“), aber das Zeugnis sollte immer Wahrheitsgehalt haben, auch wenn das Unternehmen die Pforten schließt. da schließt sich der Kreis meiner Gedanken.

Aber Ihr Vater hat ja bereits eine neue Arbeitsstelle und kann sein Können erneut unter Beweis stellen.
Hierzu: herzlichen Glückwunsch!

Es tut mir leid, wenn meine Ausführungen keine Lösung bieten, aber vielleicht eine Richtung weisen können.

Viele Grüße

Hallo Sophie,

du hattest recht, dass Zeugnis liegt im Durchschnitt bei einer 3.

Was kannst Du bzw. Dein Vater tun… Rechtlich gesehen müsst ihr nun Widerlegen, dass die Beurteilung besser ist (z.B. mit Arbeitsproben, Schreiben etc.)

In der Regel hilft es aber beim Areitgeber nett anzufragen. Wenn das nichts hilft direkter werden und zur Not mit Anwalt oder Arbeitsgericht drohen. Die meisten Arbeitgeber lenken dann ein, da Kosten und Arbeitsaufwand nicht im Verhältnis stehen.

Ich wünsche Euch viel Erfolg!

Faymee

Hallo Sophie,

leider bin ich nicht mehr so ganz im Thema, habe jedoch eine Sache noch im Blick. Bitte beachten, das im Arbeitszeugnis das Verhältnis zu den Vorgesetzten und Kollegen erwähnt sein soll. Und zwar genau in dieser Reihenfolge ( erst der V. dann der K. ) Alle anderen Reihenfolgen oder das Weglassen des Verhältnisses speziell zu Vorgesetzten lässt auf ein Problem schließen…
Gruss, Frank

Hallo sophielie

leider habe ich in dem Bereich nicht allzu viel Erfahrung!
Falls es sich beim ehemaligen Arbeitgeber um eine größere Firma mit eigener Personalabteilung handelt, klingt das Zeugnis etwas komisch! Ich würde eher sagen 2-3 als Note. Sollte es sich um eine kleine Frima ohne oder nur mit einem „Personaler“ handeln, wäre das Arbeitszeugnis noch besser einzustufen; vor allem das „bedauern und alles Gute Wünschen“ ist schon ein sehr gut!

VG Fuchs