Hallo, ich habe gestern ein Arbeitszeugnis erhalten. Bei einigen Sätzen bin ich mir nicht so ganz sicher, ich meine fast dass das Zeugnis abwertend ist. Dazu erwähnen muß ich dass ich in der Dementenbetreuung tätig war.
Helfen Sie mir die Sätze zu entschlüsseln?
Frau XXX verfügt über ein gutes Fachwissen, welches sie situationsgerecht anwenden kann. Sie erledigt die ihr gestellten Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit sind für sie selbstverständlich. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft aus. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle ihr hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität. Ihr Verhalten gegenüber der Geschäftsführung, Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Bewohnern war stets einwandfrei. Durch ihr sympatisches und freundliches Auftreten war Frau XXX sowohl bei Vorgesetzten, als auch bei Kollegen und den Bewohnern sehr beliebt. Nur der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass Frau XXX stets ehrlich, pünktlich und loyal war.
Wir bedauern das Ausscheiden von Frau XXX, danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.
ganz klar
das ist eine eindeutige 1 - 6
Nur der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass Frau XXX stets ehrlich, pünktlich und loyal war.
Also, fachlich sicherlich 1-2. Kann es sein, dass Du es mit den o.g. Punkten nicht so ganz hattest?
Normalerweise erwähnt man Selbstverständlichkeiten wenn sie nicht vorhanden waren. Wenn dem nicht so war, ist die Formulierung sehr unglücklich gewählt, dann würde ich den Arbeitgeber nachbessern lassen.
Klaus
Völliger Blödsinn!
Das Zeugnis wurde nicht komplett eingestellt und ist somit in keinster Weise zu bewerten. Alles andere ist Stochern im Nebel…
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Anfangs stehen im Zeugnis üblicherweise pers. Daten über Person, Dauer der Beschäftigung und ein bischen Werbung über den Betrieb.
…
Zu den Haupttätigkeiten Von Frau XXX während der Beschäftigung gehörten u.a.:
- Die Durchführung einer fachgerechten, bewohnerorientierten Betreuung unserer Bewohner gem. den geltenen Richtlinien
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Kontakt mit Angehörigen und gesetztlichen Betreuern
- Durchführung von hauswirtschaftl. Tätigkeiten im Rahmen der Abläufe
- Teilnahme an Dienst-, Team, und Arbeitsgruppengesprächen
Frau XXX verfügt über ein gutes Fachwissen, welches sie situationsgerecht anwenden kann. Sie erledigt die ihr gestellten Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit sind für sie selbstverständlich. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft aus. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle ihr hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität. Ihr Verhalten gegenüber der Geschäftsführung, Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Bewohnern war stets einwandfrei. Durch ihr sympatisches und freundliches Auftreten war Frau XXX sowohl bei Vorgesetzten, als auch bei Kollegen und den Bewohnern sehr beliebt. Nur der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass Frau XXX stets ehrlich, pünktlich und loyal war.
Wir bedauern das Ausscheiden von Frau XXX, danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.
Das, was eingestellt wurde, ist der wichtige Teil.
Die Aufzählung der Arbeitsbereiche und Aufgaben zeigt zwar ggf. welche Verantwortung ein MA übernommen hat, aber wie er diese ausgeführt hat, ist doch das interessante.
Das, was eingestellt wurde, ist der wichtige Teil.
Die Aufzählung der Arbeitsbereiche und Aufgaben zeigt zwar
ggf. welche Verantwortung ein MA übernommen hat, aber wie er
diese ausgeführt hat, ist doch das interessante.
Und mit diesen Worten lässt du keine Zweifel, dass du keine Ahnunung von diesem Bereich hast.
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Und du hast es immer noch nicht verstanden?
Dann kann dir immer noch keiner helfen …
Das ganze Zeugnis!!!
KOMPLETT!!!
Und das bedeutet: DAS GESAMTE ZEUGNIS MIT ALLEM SCHNICK UND SCHNACK
Einzig und allein der Name des AG und des AN können geixxt werden.
Nur so lässt sich sagen, wie das Zeugnis zu bewerten ist, sonst nicht.
Frau XXX, geb. am XXXXXXXX war in der Zeit vom 01.12.2009 bis zum 11.08.2010 im XXXXXXXXXXXXXXXXXX als Betreuungskraft gem. §87b ABS. 3 SGBXI mit einem Beschäftigungsumpfang von zuletzt 20 Wochenstunden tätig.
Das XXXXXXXXXXXXX ist eine im XXXXXXXXXXXX neu eröffnete, vollstationäre Pflegeeinrichtung in der max. 88 pflegebedürftige Menschen leben und nach einem ganzheitlichen Konzept versorgt werden. Ein Fachbereich mit 20 Plätzen ist der Betreuung demenziell veränderter Menschen vorbehalten. Träger der Einrichtung ist XXXXXXXX.
Zu den Haupttätigkeiten Von Frau XXX während der Beschäftigung gehörten u.a.:
- Die Durchführung einer fachgerechten, bewohnerorientierten Betreuung unserer Bewohner gem. den geltenen Richtlinien
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Kontakt mit Angehörigen und gesetztlichen Betreuern
- Durchführung von hauswirtschaftl. Tätigkeiten im Rahmen der Abläufe
- Teilnahme an Dienst-, Team, und Arbeitsgruppengesprächen
Frau XXX verfügt über ein gutes Fachwissen, welches sie situationsgerecht anwenden kann. Sie erledigt die ihr gestellten Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit sind für sie selbstverständlich. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft aus. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle ihr hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität. Ihr Verhalten gegenüber der Geschäftsführung, Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Bewohnern war stets einwandfrei. Durch ihr sympatisches und freundliches Auftreten war Frau XXX sowohl bei Vorgesetzten, als auch bei Kollegen und den Bewohnern sehr beliebt. Nur der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass Frau XXX stets ehrlich, pünktlich und loyal war.
Wir bedauern das Ausscheiden von Frau XXX, danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.