Arbeitszeugnis "Technischer Angestellter" bitte bewerten

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an unsere Experten, wie ihr das Zeugnis bewertet, bzw. welche Anmerkungen ihr dazu habt.
Wichtig wäre mir auch wie ihr es bewertet, wenn es wie am Ende genannt ausgestellt würde.

Die Tätigkeit war bei einer Stadt, im Rathaus.

Herr xxxx, geb. am xxxx in xxxx, war als Versorgungstechniker in der Zeit
vom 15.7.2018 bis zum 31.12.2018 im Fachdienst Gebäudewirtschaft tätig.

Sein Aufgabengebiet umfasste vor allem die folgenden Tätigkeiten:

  • Planung von Heizungs- Sanitär und Lüftungstechnik bei Sanierung und Umbau im Bestand
  • LV-Erstellung, Ausschreibung, Kostenschätzungen
  • Angebotseinholung, Prüfung von Angeboten sowie Rechnungsprüfung im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro
  • Bedarfsermittlung und Nutzerberatung unter Abstimmung mit den Gebäudenutzern
  • Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten und Koordination ausführender Firmen
  • Begleitung von Ingenieurbüros bei Großmaßnahmen
  • Online-Anlagensteuerung

Herr xxxx zeichnete sich bei der Aufgabenerledigung durch Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und Genauigkeit aus. Er verfügt über sehr gute Fachkenntnisse, die er sicher in der Praxis einsetzt. Herr xxxx erledigte alle anfallenden Arbeiten seiner Position selbstständig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, ausführenden Firmen und externen Planern war stets freundlich, kooperativ und einwandfrei.

Herr xxxx verlässt die Gebäudewirtschaft aufgrund einer betriebsinternen
Abwägung.

Wir danken ihm für die geleistete Arbeit und bedauern sein Ausscheiden. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm weiterhin Erfolg und alles Gute.

Emden, 02.01.2019

Alternative Variante:

  • Er verfügt über (ohne „sehr“) gute Fachkenntnisse, die er sicher in der Praxis einsetzt.
  • Oder OHNE diesen Satz: Er verfügt über sehr gute Fachkenntnisse…
  • Beim Verhalten wird „ausführende Firmen“ rausgenommen.
  • Wir danken…und bedauern sein Ausscheiden SEHR.
  • …wünschen wir ihm (OHNE „weiterhin Erfolg“) alles Gute.

Ich freue mich über eure Hilfe und Bewertung hierzu !
Danke!

Nur kurz für mein Verständnis. Was darf man sich unter einer

vorstellen? Immerhin war der Herr ja nichtmal ein halbes Jahr (Ende der Probezeit?) dort?

Und woher kommen die

?

Ist das ein Zeugnis, das sich der Herr x selber hat schreiben dürfen / sollen (wenn ja: warum jetzt - ein halbes Jahr später? Gibt’s eine Vorgeschichte, von der wir wissen sollten?

Ob der Herr wohl „Mitarbeiter“ (also Untergebene) hatte glaub ich ja nicht, sollten „Kollegen“ gemeint sein, sollte man die auch so nennen :wink:

Stimmen die Tätigkeiten? Sind die ordentlich von „wichtig“ nach „unwichtig“ sortiert? Weiss man was "LV"s? Ich kenne mich ja nicht so sehr aus aber „Rechnungsprüfung“ scheint mir was anderes zu sein als „Der Hausmeister guckt, ob die Rechnung vom externen Elektriker okay ist“

Und wie üblich: in was für einem Zusammenhang steht das Zeugnis? War der Herr x vorher seit 38 Jahren im gleichen Betrieb und musste wegen Insolvenz gehen? Oder ist das eines in einer langen Reihe „mäßiger“ Beurteilungen und einem lückenhaften Lebenslauf?

Im ganzen wäre mir für diesen kurzen Zeitraum und den mysteriösen Trennungsgrund jedes „stets“, „vollst“, „immer“ unglaubwürdig. Sprich: ein solides, mittelprächtiges Zeugnis, das vermutlich so schon in Ordnung geht.

[Anmerkung: nicht alle meiner Rückfragen dienen zur Beantwortung der Ausgangsfrage sondern sollen ggf. helfen, dem Herrn x eine Strategie an die Hand zu geben, sollte er ein besseres Zeugnis brauchen / wünschen.]

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

„Betriebsinterne Abwägung“, dies wurde mir als Formulierung von Dritten so empfohlen. Kü.grund war ein Missverhältnis zu dem Bürokollegen (der bereits aus der Probezeit raus war, und für den nicht so leicht Ersatz findbar wäre wie für den Zeugnisempfänger.
Wenn du eine bessere Formulierung weißt, ich bin für alles offen!

Zeugnis sollte ausgestellt werden, kam aber bis heute nicht. Nun möchte der AN eine Vorlage als Vorschlag bieten, der dann hoffentlich (überwiegend) gefolgt wird.
Die Alternativen sind also denkbar, wo der AG vom Vorschlag evt. abweicht.

Zur Info:
LV ist in der Branche bekannt(Leistungsverzeichnis). Ja, die Tätigkeiten sind absteigend sortiert. Danke für den Hinweis „Kollegen“, da hast du natürlich Recht :slight_smile:
Der AN hatte zuvor normale Zeugnisse/Lebenslauf, u.a. mit Führungstätigkeit. Diese Position war jedoch seit langer Zeit die erste wieder in dieser Branche, und das erste in einem Amt.

@ Frau Boemer: Wäre das Zeugnis Ihrer Meinung nach besser, wenn man „stets“, „vollst“, „immer“ rausnimmt?

Hi, danke für Deine Antwort :slight_smile: Daraus ergeben sich weitere Fragen:

  • wer hat denn gekündigt? Er? Der Arbeitgeber? Daraus ergibt sich, ob wir was klügeres als „Betriebsinterne Abwägung“ finden…
  • hat er denn ausreichend schriftlich um ein Zeugnis gebeten? (Nur damit da kein Formfehler passiert)
  • und last but not least: hat er denn inzwischen nen neuen Job oder muss er sich mit dem Teil bewerben?

Der AG hat gekündigt. Schriftlich wurde das Zeugnis (bis jetzt) nicht angefordert.(dies soll umgehend mit o.g. Vorlage geschehen). Der AN ist in neuer Anstellung, dort wird aber noch das letzte Zeugnis verlangt (außerdem natürlich für künftige AG benötigt).

Ohje, dann sollte er das jetzt mal schleunigst anfordern :wink: Ich kenne nun dieses spezielle Rathaus nicht, aber die Behörden, die ich so kenne reagieren sehr ungnädig wenn man nach nem halben Jahr mit dem eigenen Textentwurf angedackelt kommt… Also wäre es schlau, er würde mal ein Zeugnis anfordern und dann mal gucken, was die so draus machen. Wenn das dann nicht passt oder sie ihn um einen Vorschlag bitten, kann er’s immer noch mit nem eigenen Entwurf probieren…

Das ist gut, wenn er in nem neuen Arbeitsverhältnis ist, dann ist’s nicht sooo dramatisch was in dem Teil drin steht, würde ich also nicht unendlich viel Mühe investieren.

1 Like

Danke für deine Hilfe!
Ich hab zwar denke ich alles Fragen beantwortet, aber noch nicht so viel Feedback oder Verbesserungsvorschläge (außer Mitarbeiter, danke :smiley: ) gelesen…

Haben wir etwas „klügeres“ gefunden?
Und wie stets mit der Entfernung von stets etc…?

Oder hat sonst jemand einen Vorschlag??

Die Kritik vernehme ich wohl :slight_smile: Es scheint, dass der Kernpunkt nicht durchgekommen ist. Darum nochmal: Herr x soll schleunigst (heute noch!) schriftlich um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bitten. Dann gucken wir weiter und dichten ggf. einen eigenen Vorschlag.

Moin,

du hast das Zeugnis selber erstellt? LV (wobei ich Leistungsverzeichnis tatsächlich ausschreiben würde, evtl. noch das Format GAEB?) Ausschreibung und Kostenschätzung ist dasselbe, wobei ich von Gemeinden noch nie eine Bitte um Kostenschätzung erhalten habe.
Lass es einfach so, wie es ist. Was will man nach nicht einmal einem halben Jahr sagen? Die betriebsinterne Abwägung würde ich in betriebsinterne Umbestzung ändern.
Ob da jetzt steht volle, vollste, stets und ständig oder sonstwas, ist eigentlich egal. Die kurze Zeit lässt es nicht zu, ein halbwegs aussagekräftiges Zeugnis zu formulieren.
Es ist egal, wie toll du dich beschreibst, es bleiben immer offene Fragen, warum du, als Superduperexperte, den Job nicht behalten hast oderandersrum, dass du nach einem halben Jahr immer noch nicht wusstest, was du zu tun hast.
Ich würde keine große Lebenszeit auf dieses Zeugnis verschwenden.

Soon

Dazu schireb ich "Schriftlich wurde das Zeugnis (bis jetzt) nicht angefordert.(dies soll umgehend mit o.g. Vorlage geschehen). "

Sende es nun so ab.
Danke :slight_smile:

Ja, war selbst erstellt.
LV ausschreiben hätte ich jetzt auch gemacht, habs aber bereits abgesendet…

Kostenschätzung: Für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre müssen große Maßnahmen eingeplant werden, d.h. dafür auch ein budget bereitgestellt werden. Hierfür gibt es Kostenschätzungen, die als Grundlage für diese Finanzplanungen in den Ausschuss gehen.

Ausschreibungen erstellt man damit ausführende Unternehmen ihren Preis hierfür einreichen können. Anschließend gibt es einen Submissionstermin, bei dem die eingereichten Ausschreibungen(der Endwert) betrachtet werden.

Danke auch für deine Meinung ! :sunny:

Danke für die Blumen. :grinning:

Wenn du allerdings solch eine Kostenschätzung meinst, dann hat die in dieser Aufzählung nix zu suchen. Die benötigt, mit einer Erläuterung, einen Extrapunkt.

Soon