Arbeitszeugnis und Beurteilung

Hallo!

Ich habe vor zwei Wochen mein Arbeitszeugnis erhalten und wollte es zur Sicherheit von Fachleuten probelesen lassen. Ich habe mich schon über die einzelnen Formulierungen dieser „Zeugnissprache“ informiert, doch ich konnte noch nichts wirklich negatives finden.
Vll. fehlt bei „…Mitarbeiter, welcher die ihm übertragenen Aufgaben engagiert und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte.“ das „stets“, ist diese Formulierung somit schlechter?
Und außerdem ist mir aufgefallen, dass mein Ex-Arbeitgeber die Formulierung verwendet: „und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg Erfolg, Gesundheit und alles Gute.“ Fehlt hier eventuell das „weiterhin“ Erfolg, Gesundheit usw.??

Was hätte ich eurer Meinung nach für eine Note von 1-6?

Ich wäre sehr dankbar für eure Antworten!
Alles unerhebliche habe ich mal ausge-X-t.

Grüße
Alexander.

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Dienstleistungszeugnis

Herr XY, geb. am 29.02.1982, wurde ab 1. September 2004 für den Beruf des Versicherungsangestellten - Fachrichtung XX - ausgebildet und hat am 20.06.2007 die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt. Neben einem allgemeinen Überblick über Aufgaben und Organisation der XX-Versicherung wurden während der Ausbildung insbesondere Kenntnisse im Bereich XY vermittelt.

Ab 21.06.2007 wurde Herr XY in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen und als Bearbeiter in der X-abteilung eingesetzt. In dieser Eigenschaft hatte er unter Beachtung der deutschen Rechtsvorschriften und des Rechts der Europäischen Union hauptsächlich Anträge auf X, Weiterzahlung von Y und X-Umwandlungen zu bearbeiten, sowie die weitere Berechtigung von Zuschüssen zu überprüfen, Erstattungen abzuwickeln und den dazugehörigen Schriftverkehr zu führen. Herr XY war außerdem zuständig für Verzinsungszahlungen sowie X-berechnungen unter Berücksichtigung der Einkommensvorschriften. Außerdem gehören Rückforderungen und Aufrechnungen von X zu seinem Aufgabengebiet.

Herr XY war ein fleißiger, sorgfältig und selbstständig arbeitender Mitarbeiter, welcher die ihm übertragenen Aufgaben engagiert und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte. Wegen seines freundlichen und hilfsbereiten Wesens war er bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt und beliebt.

Wir danken Herrn XY, der uns auf eigenen Wunsch zum 30.06.2008 verlässt, für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg Erfolg, Gesundheit und alles Gute.

Musterstadt, den 30.06.2008

Der Geschäftsführer >
i.A.

Oberdempfnagel
Personaldezernent

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Hallo,

nein, würde ich nicht so ernst nehmen.

Der Rest des Zeugnisses ist ja wirklich „einwandfrei“
und diese beiden Wörter fallen da nicht ins Gewicht.

Die meisten schreiben die Wörter zwar hin, was schlechtes daraus
lesen tut man aber nicht -was wohl deine Sorge ist.

Meiner Meinung anch kann man es so lassen und ich würde
Hernn XY vom Zeugniss alleine her auch nehmen; aber wenn
es dich wirklich stört frag’ nochmal deinen Ex-AG.

Der wird es auf Wunsch bestimmt dazu schreiben.
Wie gesagt, was schelchtes daraus lesen tut man nicht.

Gruß

Merrick

Nicht gerade die Bombe
Hi!

Zunächst ist es arg kurz, was aber nicht wirklich negativ sein muss.

Was definitiv negativ IST, sind folgende Fakten:

  • Es werden KEINE Erfolge genannt!
  • Hattest Du nie mit Kunden zu tun, oder warst Du im Umgang mit denen einfach nur mies, dass sie besser nicht erwähnt werden?
  • Natürlich werten ein fehlendes „stets“ und ein fehlendes „weiterhin“ ein Zeugnis IMMER ab - wer etwas anderes behauptet, ist schlicht ein Dummschwätzer

Nach Noten irgendwo eine 3

LG
Guido

Und noch jemand…
…der keine Ahnung von Dingen hat, die er hier als FAKT präsentiert…

Die meisten schreiben die Wörter zwar hin, was schlechtes
daraus
lesen tut man aber nicht -was wohl deine Sorge ist.

Leute, wenn hier jemand eindeutig um HILFE bittet, dann ist solch ein Statement wie Deines eine echte Unverschämtheit, da es einfach nur Müll ist.

Grußlos, weil mittlerweile von solchen Dampfplauderern echt genervt
Guido

…der etwas Unverschämt findet ohne eine Erklärung abzugeben.

Guten Tag erstmal.

Leute, wenn hier jemand eindeutig um HILFE bittet, dann ist
solch ein Statement wie Deines eine echte Unverschämtheit, da
es einfach nur Müll ist.

Ein Erklärung wäre nett.
Was liest du denn daraus, wenn „weiterhin“ und „stets“ fehlen?
Wie groß ist die Abwertung nach deiner Sicht?

Mal davon abgesehen, das er um Hilfe gebeten hat ob das Zeugnis gut ist. Er hat ja noch nicht mal erwähnt, das er Probleme mit dem Zeugnis hat.

Und deine Antwort zu miner Wertung kann man dann als Inkompetenz in der Kommunikation werten. Von einer „echte Unverschämtheit“ zu sprechen ohne eine Erklärung abzugeben und von „nur Müll“ zu reden lässt mich fragen, wie du deine eigene Ausdrucksweise bezeichnen würdest.
Vllt. Beleidigend?

Ganz einfach, sag’ mir wie groß deiner Meinung nach die Abwertung des Zeugnisses ist und ich sag’ dir ob ich dem zustimmen würde. Besonders, wenn man als Personalchef schon selbst für Zeugnisse ein Buch braucht, weil man „alles“ anders auslegen kann als es gemeint ist.
Ohne Erklärung deinerseits hat das sonst keinen Zweck und ich bleibe bei dem was ich gesagt habe.

Gruß

Merrick

[Genieß dein Wochenende trotzdem :smile:]

Ich danke euch schon einmal für die schnellen Antworten!
Einen Streit wollte ich hier wirklich nicht auslösen!

Jedenfalls werde ich mir eure Antworten nochmal durch den Kopf gehen lassen und mich ggf. mit meinem Ex-Arbeitgeber in Kontakt setzen.

Vielleicht gibt es ja noch weitere Experten, die eure Aussagen bestätigen können.

Grüße
Alexander

Mahlzeit,

Was liest du denn daraus, wenn „weiterhin“ und „stets“ fehlen?
Wie groß ist die Abwertung nach deiner Sicht?

Es gibt gewisse Termini für Arbeitszeugnisse - damit beschäftigen sich ganze Riegen von Anwälten etc.

Wer die nicht genau kennt, sollte zu dem Thema nicht wirklich beraten oder verunsichern…

Du kannst hier nicht mit Deinen Maßstäben an einen Text gehen, ohne die jeweilige „ÜBersetzung“ zu kennen.

Gruß
Demenzia

Wer soll auf Zeugnissfragen denn antworten?
Guten Appetit,

Es gibt gewisse Termini für Arbeitszeugnisse - damit
beschäftigen sich ganze Riegen von Anwälten etc.

Hatte ich schon erwähnt. Die meisten Personalchefs haben so ein eigenes Zeugnissbuch und es hilft nicht viel.

Wer die nicht genau kennt, sollte zu dem Thema nicht wirklich
beraten oder verunsichern…

Wer kennt die schon genau? Und zwar echt genau?
Außer den Anwälten für’s Arbeitsrecht?

Du kannst hier nicht mit Deinen Maßstäben an einen Text gehen,
ohne die jeweilige „ÜBersetzung“ zu kennen.

Das Problem ist, das das jeder bei so etwas tut. Denn wie gesagt, bis auf die Arbeitsanwälte baut jeder in so was Fehler rein. Oft sogar die Anwälte. Spreche hier aus Erfahrung.

Die Frage ist jetzt:
Sollte nur jemand antworten der Anwalt in diesem Bereich ist und die passenden Bücher zur Hand hat, ODER
sollten solche Fragen gar nicht gestellt werden, weil es unter Rechtsberatung fällt?

Freue mich auf eine Antwort.

Gruß

Merrick

Auch Dich verweise ich an Dieter Nuhr
http://www.myvideo.de/watch/79580/wenn_man_keine_Ahn…

Hi:

…der etwas Unverschämt findet ohne eine Erklärung abzugeben.

Einen Rat suchenden mit einer absolut falschen Antwort auf eine absolut falsche Fährte zu führen ist in meinen Augen noch etwas schärfer als nur unverschämt.

Ein Erklärung wäre nett.

Du hast doch als Experte geantwortet!
Dann solltest Du wissen, wo man nachschlagen kann.

Ich werde Dir jetzt garantiert nicht einen Kurs über grund legendes Wissen von Zeugnissen geben, zumal diese Erklärungen schon zig mal allein in diesem Brett dieses Forums gegeben wurden.
Benutze halt die Archivsuche!

Und deine Antwort zu miner Wertung kann man dann als
Inkompetenz in der Kommunikation werten.

Um Kommunikation geht es hier nicht. Hier geht es um die BVerwertung eines Arbeitszeugnisses.

Von einer „echte
Unverschämtheit“ zu sprechen ohne eine Erklärung abzugeben und
von „nur Müll“ zu reden lässt mich fragen, wie du deine eigene
Ausdrucksweise bezeichnen würdest.

Deutlich und klar?

Ganz einfach, sag’ mir wie groß deiner Meinung nach die
Abwertung des Zeugnisses ist und ich sag’ dir ob ich dem
zustimmen würde.

Glaubst Du wirklich, dass irgendjemand an der Meinung eines Noobs interessiert ist?

Besonders, wenn man als Personalchef schon
selbst für Zeugnisse ein Buch braucht, weil man „alles“ anders
auslegen kann als es gemeint ist.

Dann ist man entweder keine Personalchef, oder man hat diesen Posten inne, ohne genau zu wissen, warum eigentlich.

Gruß
Guido

@ Renee & Me: Es tut mir echt leid, dass ich hier mit der Keule durch die Gasse jage, aber es ist hier momentan nun wirklich nicht auszuhalten, was gewisse Steamchatter, welche sich selbst ein Expertensiegel aufdrücken, hier momentan an Mentaldiarrhoe erzeugen

4 „Gefällt mir“

Kleiner Nachtrag
Hi!

Was ich völlig geschlabbert hatte, war der Verweis auf die FAQ:2027

Und dann noch mal klar:

Herr XY war ein fleißiger, sorgfältig und selbstständig
arbeitender Mitarbeiter, welcher die ihm übertragenen Aufgaben
engagiert und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte.

Ich muss nicht wirklich erläutern, warum die Aussage, dass jemand die Arbeit zur vollsten Zufriedenheit erledigte (also im allgemeinen) nicht so gut ist, wie die, dass er das „stets“ (also „immer“ - ohne Ausnahme) tat, oder?

Wegen seines freundlichen und hilfsbereiten Wesens war er bei
Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt und beliebt.

Hier fehlt die Nennung der Kompetenz. Freundlich und hilfsbereit ist ja nett - aber das ist der Mülleimer-Ausleerer unter Umständen auch…

…und wünschen ihm für
seinen weiteren Lebensweg Erfolg,

…den er hier nie hatte, denn sonst stände da „weiterhin“

Gesundheit

HUCH! Hatte ich völlig übersehen!
Gehört da auf keinen Fall hin, denn auch das heißt nicht anderes als:
…denn während seiner Zeit hier war er dauernd krank

und alles Gute.

geschenkt.

Sorry, aber Du solltest wirklich ändern lassen, da ich meine vorhin genannte „3“ mal dezent widerrufe.

LG
Guido

Und nochmal.

Du hast doch als Experte geantwortet!
Dann solltest Du wissen, wo man nachschlagen kann.

Hab’ ich nicht!

Ich zitiere mal extra für dich was aus den FAQ:1.

wer-weiss-was ist ein Experten-Informationsdienst im Internet. Bei :uns kannst du nach Menschen suchen, die sich mit einem bestimmten :Thema auskennen oder sich dafür interessieren und ihnen dann per
E-Mail Fragen stellen oder dich einfach mit ihnen austauschen.

Ich habe nie behauptet das ich in diesem Fall ein Experte bin und das ist für das Forum laut dem ersten FAQ-Eintrag auch kein Muss.

Zeugnissen geben, zumal diese Erklärungen schon zig mal allein
in diesem Brett dieses Forums gegeben wurden.
Benutze halt die Archivsuche!

Warum aht der Fragesteller es dann nicht selbst gemacht?
Kommen laut Archiv eh immer die gleichen Antworten.

Um Kommunikation geht es hier nicht. Hier geht es um die
BVerwertung eines Arbeitszeugnisses.

Soziale Kommunikation im Forum. Schon mal gehört?
Für die Wertung zwar unerheblich aber gut für’s Klima
-Besonders weil man das Geschriebene nicht einfach rückgängig machen kann.

Von einer „echte
Unverschämtheit“ zu sprechen ohne eine Erklärung abzugeben und
von „nur Müll“ zu reden lässt mich fragen, wie du deine eigene
Ausdrucksweise bezeichnen würdest.

Deutlich und klar?

Eher genervt und Ansatzweise beleidigend.
Redest du nur im Forum oder immer und mit Jedem so?

Glaubst Du wirklich, dass irgendjemand an der Meinung eines
Noobs interessiert ist?

Wenn wir beide die gleiche Auffassung von Boob haben (Verweise mal kurz auf die Wikipedia) dann nein. Von Unwilligekit kann hier aber keine Rede sein sonst hätte ich nicht um eien Erklärung gebeten.

Dann ist man entweder keine Personalchef, oder man hat diesen
Posten inne, ohne genau zu wissen, warum eigentlich.

Bist du selber einer? Wenn ja, musst du mir unbedingt deine Tricks beibringen wie du es schaffst alle „Zeugnissregeln“ einzuhalten das nicht ein Anwalt noch einen Fehler findet. Wenn du keiner bist hast du wohl keine Erfahrungen mit Anwälten, besonders im „Bewertungsbereich“.

@ Renee & Me: Es tut mir echt leid, dass ich hier mit der
Keule durch die Gasse jage, aber es ist hier momentan nun
wirklich nicht auszuhalten, was gewisse Steamchatter, welche
sich selbst ein Expertensiegel aufdrücken, hier momentan an
Mentaldiarrhoe erzeugen

Guter Witz, haha! Wenn du das nur für die Mods schreibst, schreib’ es doch gleich per Mail. Ansonsten Heuchele hier nicht „tut mir echt leid“ wenn du es schreibst -dann würdest du es erst gar nicht schreiben.
Und ich sage ncohmal ich habe nie behauptet das ich im Arbeitsrecht oder im Bereich „Job & Karriere“ ein Experte bin.

Gruß

Merrick

Ganz einfache Kiste
Hi!

Du hast doch als Experte geantwortet!
Dann solltest Du wissen, wo man nachschlagen kann.

Hab’ ich nicht!

Dann schreib es dazu!
Wenn dort steht:
Ich glaube…
Ich bin kein Experte, aber…
Meiner Meinung nach…
dann wirst Du Dich mit solch deutlichen Worten von mir nicht auseinandersetzen müssen!

Ich zitiere mal extra für dich was aus den FAQ:1.

wer-weiss-was ist ein Experten -Informationsdienst im Internet.

…Du erkennst die Bedeutung des markierten Wortes?

Warum aht der Fragesteller es dann nicht selbst gemacht?

Er bat um eine Beurteilung - Du um eine konkrete Erläuterung

Deutlich und klar?

Eher genervt und Ansatzweise beleidigend.

Schön, dass Du behauptest zu wissen, wie ich meine Ausdrucksweise finde - das war Deine Frage.
Wie Du sie findest, ist mir reichlich egal.

Redest du nur im Forum oder immer und mit Jedem so?

Jeder, der auf eine konkrete Frage eines Rat suchenden eine konkret falsche Antwort gibt, wird von mir derart kritisiert.

Bist du selber einer?

Nö - hätte ich keinen Bock drauf.

Wenn ja, musst du mir unbedingt deine
Tricks beibringen wie du es schaffst alle „Zeugnissregeln“
einzuhalten

OK - hast Du mal ein paar Jahre Zeit?

das nicht ein Anwalt noch einen Fehler findet.

Ich kenne keinen Anwalt, der ein von mir ausgestelltes Zeugnis angreifen könnte.

Wenn du keiner bist hast du wohl keine Erfahrungen mit
Anwälten, besonders im „Bewertungsbereich“.

Es gab in den letzten Jahren in der Tat keinen Anwalt, der das konnte -
es gab aber auch nur sehr selten den Versuch (Anwälte wissen, wann sich etwas einfach mal NICHT lohnt).

Und ich sage ncohmal ich habe nie behauptet das ich im
Arbeitsrecht oder im Bereich „Job & Karriere“ ein Experte bin.

Hättest Du das direkt angemerkt, hätte ich Dich einfach nur aufgeklärt.

LG
Guido

@MOD - Benachrichtigung brauche ich nicht

Anscheinend nicht …
Hi!

Ich bin kein Experte, aber…
Meiner Meinung nach…
dann wirst Du Dich mit solch deutlichen Worten von mir nicht
auseinandersetzen müssen!

Meiner Meinung anch kann man es so lassen (…)

Vielleicht hast du diesen Teil in meiner ersten Antwort überlesen?

Bei uns kannst du nach Menschen suchen, (…) oder sich dafür :interessieren

Das markierte Wort erkannte ich.
Erkennst du denn den kleinen Zusatz mit dem Interesse?

Er bat um eine Beurteilung - Du um eine konkrete Erläuterung

Beurteilung wäre heir eine Rechtskräftige. Dürfen eh nur anwälte machen. Mehr als eine Empfehlung (oder eben eine Erläuterung) darf er hier nicht erwarten. Egal ob ein Experte antwortet oder nicht.

Schön, dass Du behauptest zu wissen, wie
ich meine Ausdrucksweise finde - das war
Deine Frage.
Wie Du sie findest, ist mir reichlich egal.

Du hast mit einer Frage geantwortet. Im Forum ist es eine Frage wenn man es als Frage formuliert -wenn du es anders meinst setze ein Emoticon dazu.

Jeder, der auf eine konkrete Frage eines Rat suchenden eine
konkret falsche Antwort gibt, wird von mir derart kritisiert.

Schmaler Grad zwischen konstruktiver und destruktiver Kritik.
Sehr schmal und kaum zu halten, besonders wenn man von den Fehlern Anderer genervt ist. (Wie du selbst in deiner ersten Antwort formuliert hast)

Bist du selber einer?

Nö - hätte ich keinen Bock drauf.

Dann erzähl doch nicht davon das Persos das können müssen.
Mal davon abgesehen, das hinter den meisten extra noch ein Anwalt (oder gleich mehrere) stehen um Klagen abzuhalten.

OK - hast Du mal ein paar Jahre Zeit?

Zeit ja. Wir könnten uns ab nächsten Samstag treffen!
(Diese Woche bin ich noch geschäftlich in Essen, NRW)

Wenn du keiner bist hast du wohl keine Erfahrungen mit
Anwälten, besonders im „Bewertungsbereich“.

Es gab in den letzten Jahren in der Tat keinen Anwalt, der das
konnte -
es gab aber auch nur sehr selten den Versuch (Anwälte wissen,
wann sich etwas einfach mal NICHT lohnt).

Um das dann mal nachzuvollziehen:
Stell mal bitte eins deiner selbst ausgestellten Zeugnisse online.
(Oder schickst mir per Mail) Möchte mal sehen ob es sich nicht doch lohnt.
Weil, wie du selbst gesagt hast, ein einziges Wort ein Zeugniss abwerten kann. Und für ein Wort lohnt es sich oft schon einen Anwalt einzsuchalten, WENN der Ex-Arbeitgeber sich weigert es zu ändern.

Und ich sage ncohmal ich habe nie behauptet das ich im
Arbeitsrecht oder im Bereich „Job & Karriere“ ein Experte bin.

Hättest Du das direkt angemerkt, hätte ich Dich einfach nur
aufgeklärt.

Hättest du doch gefragt wie mein Status ist, anstatt dich gleich über meinen „Müll“ auszulassen.
Ich kann nur nochmal auf FAQ:1 hinweisen. (Siehe oben)

Gruß

Merrick

@MOD - Benachrichtigung brauche ich nicht

@MOD -Das solltet ihr entscheiden. Auch wenn ich hinter ihm stehe.

Hallo

Einen Streit wollte ich hier wirklich nicht auslösen!

Die Sache an AZ ist die, das die Termini und Zusammenhänge zwar bekannt sind, aber gerne mal uminterpretiert werden können (und sei es aus Unwissenheit…).
(Theoriebeispiel) Die Aufzählreihenfolge „Kunden, Vorgesetzte, Kollegen“ kann in fünf Jahren schon wieder Schnee von gestern sein, da man erkannt hat, das soziale Kompetenzen leistungsfürdernder sind als Kundenkontakte. Daran gemessen müssen die Kollegen dann vorne stehen… Heute steht der Kunde noch vorne.

Jedenfalls werde ich mir eure Antworten nochmal durch den Kopf
gehen lassen und mich ggf. mit meinem Ex-Arbeitgeber in
Kontakt setzen.

Hierbei sollte man aber auch beachten, dass die Ansprüche an ein AZ auch vom beruflichen Status und der Dauer abhängen.

mfg M.L.

Hoppla !!
Hallo,

nein, würde ich nicht so ernst nehmen.

Der Rest des Zeugnisses ist ja wirklich „einwandfrei“

Rein vom naiven inhaltlichen Durchlesen vielleicht eine 3.
Hast du den Gesundheitswunsch am Ende übersehen?
Und den Satz mit der Beliebtheit bei Vorgesetzten und Kollegen?
Damit wird das ganze deutlich schlechter als eine 3.
Und hast du bemerkt, dass in dem Zeugnis überhaupt nichts zu konkreten Erfolgen drin steht, obwohl der Kerl 4 Jahre dort war (incl. Ausbildung)?

und diese beiden Wörter fallen da nicht ins Gewicht.

Doch, und sie runden das an sich schon eher schlechte Zeugnis ab.

Ist dir die perverse Sachlage mit den deutschen Arbeitszugnissen klar, insbesondere, dass man zwar loben, aber nicht tadeln darf (vereinfacht gesagt)?

Gruss,
TR

1 „Gefällt mir“

Hallo,

gefragt wurde eindeutig nach einer Bewertung.
Die Kunden von solchen Zeugnissen sind ja bekanntlich Personale.
Also ist hier wichtig, wie der durchschnittliche fiktive Personale das auslegen könnte.

Angesichts der herrschenden Rechtslage ist alles als negativ zu bewerten, was nicht buchstäblich und unübersehbar positiv formuliert ist.

Gruss,
TR

Nehme alles zurück -Mein ‚Flüchtigkeitsfehler‘
Hallo,

an alle die mich kritisiert haben und es vielleicht noch tun wollen.

Ich gebe es zu: War mein Fehler.
Besonders an Guido: Ich habe zu Anfang des Threads mir einen Riesenfehler geleistet.

Also, es tut mir leid und es war mein Fehler.
Meine Bewertung beruht auf „flüchtigen“ Ansichten (wohl aus Stress, nur als Erklärung)

Menschen machen Fehler. Unter Stress noch mehr.

Also, ich bin jetzt offen und sage das es mein Fehler war
udn das meien Bewertung falsch war.

Gruß

Merrick

@Guido -Das heisst aber nicht das ich dir in Bezug auf Perso oder Anwälte zustimme. Aber das meine Bewertung völlig falsch war ist korrekt.

A last one
Hi!

Meiner Meinung anch kann man es so lassen (…)

Vielleicht hast du diesen Teil in meiner ersten Antwort
überlesen?

Überlesen nicht, aber vielleicht zu sehr unterbewertet, weshalb ich jetzt einfach mal SORRY sagen muss.

Beurteilung wäre heir eine Rechtskräftige. Dürfen eh nur
anwälte machen.

Nien, eine Zeugnisbeurteilung fällt NICHT in den Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes. Schließlich gibt man keine Ratschläge, wie man das Zeugnis ändern lassen kann (nicht der Wortlaut sondern der Weg ist jetzt gemeint)

Dann erzähl doch nicht davon das Persos das können müssen.

Ich bin dazu da, dass mein Chef sich mit solchem Mist nicht auseinadersetzen muss.

Um das dann mal nachzuvollziehen:
Stell mal bitte eins deiner selbst ausgestellten Zeugnisse
online.

Was sollte das bringen?
Ich mache mir gar nicht die Mühe einer indivisuellen Formulierung - ich nutze zwecks zeitersparnis einen (guten!) Zeugnisgenerator und passe das Ergebnis an.

Ich stelle grundsätzlich nur dann Zeugnisse schlechter als 3 aus, wenn nachweisbar derart miese Leistungen erbracht wurden.
Das ist eine ziemlich einfache Taktik, wenn man sich „unangreifbar“ machen will…

Weil, wie du selbst gesagt hast, ein einziges Wort ein
Zeugniss abwerten kann.

Natürlich!
Aus einer guten Bewertung kann eine befriedigende Bewertung werden.
Eine „3“ wird kein seriöser Anwalt angreifen, da er weiß, dass er in der Beweis pflicht ist (dass der AN besser war).

Und für ein Wort lohnt es sich oft
schon einen Anwalt einzsuchalten, WENN der Ex-Arbeitgeber sich
weigert es zu ändern.

Tipp: Setze Dich mal mit der Rechtsprechung in diesem Bereich auseinander.
Mit der Recht sprechung , also mit Urteilen - nicht mit Ergebnissen aus Vergleichen!

Gruß
Guido, der jetzt mal eine Friedens(schokoladen)pfeife reicht (rauche seit nem knappen Jahr nicht mehr)