Arbeitszeugnis und Einspruchsfrist

Hi…

wenn man ein Arbeitszeugnis, eventuell auch als Zwischenzeugnis anfragt und erhält, aber mit der Benotung nicht einverstanden ist, welche Schritte sollte man unternehmen und wie sind die Fristen? Muss man ggf. innerhalb einer bestimmten Zeit Einspruch erhoben haben, ansonsten gilt die Benotung?
Danke vorab.
LG
7m

Hallo

wenn man ein Arbeitszeugnis, eventuell auch als
Zwischenzeugnis anfragt und erhält, aber mit der Benotung
nicht einverstanden ist, welche Schritte sollte man
unternehmen

Wie sonst auch: erst versuchen, sich mit dem AG gütlich zu einigen. Kommt partout keine Einigung zustande, hilft nur der Rechtsweg.

und wie sind die Fristen?

Sofern vertraglich Ausschlussfristen vereinbart sind, die sich auch auf den Zeugnisanspruch erstrecken, sollte man innerhalb dieser Fristen tätig werden. Ansonsten wird auch der Anspruch auf Zeugnisberichtigung nach circa sechs Monaten verwirkt sein.

Gruß,
LeoLo