Arbeitszeugnis verfassen Schulaufgabe

Hallo an Alle!

Wir sollen in der Schule selbst ein Arbeitszeugnis verfassen und haben dazu einige Informationen erhalten.
Nun weiß man ja, dass man nichts „schlechtes“ dort reinschreiben darf, aber die Umschreibungen sind auch nicht gerade einfach…

Wir haben einige wenige Angaben erhalten und sollen daraus ein Arbeitszeugnis erstellen, jedoch wissen wir nicht wie genau die Formulierung lauten muss.

Der Mitarbeiter hat 25 Jahre in einem Betrieb gearbeitet, nach 15 Jahren übernahm er die Leitung der Rechnungswesenabteilung und es wurde nun festgestellt das er seit ungefähr 5 Jahren Gelder veruntreut hat. Der Mitarbeiter wurde nun fristlos entlassen.

Wie kann man diese Informationen in einem solchen Arbeitszeugnis unterbringen? Man darf ja nichts schlechtes reinschreiben!

Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen!

Danke!

Hallo, versuche, alles so knapp wie nur möglich zu formulieren und richte dich an die Soll-Inhalte eines normalen Zeugnisses! Alle zusätzlichen Beschreibungen wie z.B. besonders…, sehr…, einfach weglassen und neutral schreiben wie z.B. war pünktlich o.ä. !
Viel Glück Ezio

Danke für die Antwort und auch Hilfe! :smile:

Aber muss man das mit den unterschlagenen Geldern da nicht irgendwie mit einbeziehen?

Also, Google machts möglich:

http://arbeits-abc.de/formulierungen-im-arbeitszeugn…

http://www.bewerbung-forum.de/arbeitszeugnis.html

Es gibt unzählige Seiten dieser Art, damit könntest du ne Doktor-Arbeit schreiben.
Einfach bei Google: „arbeitszeugnis formulierungen“ eingeben und schon spuckt der Automat 774.000 Ergebnisse aus.

Gruß

Hallo,

bei dem Thema kann ich leider nicht weiterhelfen…

Viel Glück an anderer Stelle!

Hallo zurück,

heir einmal ein Text, der euch weiterhelfen dürfte.
(mit dazugehörigem Link)

Viel Erfolg!

Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein. Negative Punkte, soweit charakteristisch für das Arbeitsverhältnis, gehören hinein. Wird ein Mitarbeitender wegen eines schweren Vergehens fristlos entlassen, zum Beispiel weil er Geld veruntreut hat, muss dies im Zeugnis stehen. Ein Arbeitgeber, der ein solches Vorkommnis verschweigt, macht sich schadenersatzpflichtig, sofern der ehemalige Mitarbeiter in einem nachfolgenden Arbeitsverhältnis wieder Geld hinterzieht.

Quelle: http://www.derarbeitsmarkt.ch/arbeitsmarkt/de/themen…

Dann wäre es ja negativ! Würde ich denken. Eine sehr knapp gehaltene Beurteilung sollte für die Personalabteilungen Indiz genug sein, weitere Fragen stellen zu müssen…
Sorry für Verspätung… Gutes Gelingen

Hallo,

ich habe in meinem Blog eine Übersicht, aus welchen Teilen ein Arbeitszeugnis bestehen muss und was welche Formulierung welcher Schulnote entspricht. Schau mal hier: http://www.jally.de/pages/news/news-detail.php?newsT…