Arbeitszeugnis verschönern

Hallo Ihr Lieben,

habe gestern fristlos gekündigt, da ich keine berufliche Perspektive mehr in meinem Betrieb gesehen habe.
In ein paar Tagen bekomme ich mein Arbeitszeugnis, der soll nicht schlecht ausfallen habe ich gehört; Nun meine Frage:
wenn nun nicht unbedingt so viel Stellung zu meinem Arbeits-und Verantwortungsbereich genommen wird, darf ich ihn dann am selben Tag anprangern…und mich nicht einverstanden erklären, gleichzeitig darauf hinweisen, dass ich in den nächsten Tagen mit einem ähnlichen aber bereitgefächertem Vordruck reinkomme(Beispiel vom Ghostwriter)?
Schonmal vielen lieben Dank für Eure Mühe
Gruß Barman

Moin,

es ist Sache des Arbeitgebers, ein wohlwollendes und dem weiterkommen des AN Arbeitszeugnis auszustellen.

Natürlich kann man aber den Inhalt mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Ein Anrecht auf ein vorformuliertes Arbeitszeugnis gibt es jedoch nicht.

Gruß D.P

Mir ist nicht ganz klar was Du mit diesem Ghostwriter und dem „breitgefächerten Vordruck“ meinst.

Hallo Barman,

zunächst haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein so genanntes qualifiziertes Zeugins. Dieses muss Ihnen der Arbeitgeber ausstellen.

Sollten Sie damit nicht zufrieden sein, so bleibt Ihnen rechtlich gesehen nur die Möglichkeit, dass Zeugnis auf seine Richtigkeit hinweg gerichtlich in Frage zu stellen.

Selbstverständlich können Sie an den Arbeitgeber auch herantreten und zur Nachbesserung auffordern. Kommt er Ihren Vorstellungen nicht nach, so bleibt nur der Rechtsweg.

Abgesehen davon, wird es für Sie als Laie sehr schwer werden, dass Zeugnis zu prüfen, denn die Formulierung wird Ihnen sicherlich nicht negativ auffallen, außer der Arbeitgeber macht sehr große Fehler. Von daher wäre es ratsam jemanden hinzuzuziehen, der mit dem Arbeitsrecht vertraut ist.

Ich kann Ihnen gerne das Angebot machen, mir das Zeugnis per Mail zur Verfügung zu stellen, so dass ich einen Blick darauf werfen kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute.

Schöne Grüße

  • Holger -

Habe leider lange keinen Internetzugang gehabt und habe erst eben die Frage gelesen.
Grundsätzlich hat man Anspruch auf ein „wohlwollendes Zeugnis“. Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder hier konkret. Wenn man kein Mitglied in der Gewerkschaft ist, bleibt nur ein Anwalt…
Man kann auch einen Entwurf vorlegen und versuchen mit dem Arbeitgeber eine Einigung zu erzielen.

Sorry wegen der späten Rückmeldung.