der Geschäftsführer einer GmbH muss nicht noch zusätzlich (Gf) unter seinen Namen setzen,den schließlich ergibt sich seine Zeichnunsgberechtigung ja aus der Stellung,die man im Handelsregister überprüfen kann.
Nur alle anderen mit eingeschränkten Befugnissen, wie
-Prokuristen
-Personalleiter
usw. müssen ihrem Namen den Zusatz ppa bzw. einen anderen deutlichen HInweis auf ihre eingeschränkte Vollmacht hinzufügen.
Also sind wir uns einig, dass man kein Prokura benötigt, um Zeugnisse zu unterschreiben. Das ist ja schön. Was allerdings ein Azubi und ein Firmenverkauf damit zu tun haben sollen, wird wohl auf immer dein Geheimnis bleiben. Du hättest auch einfach zugeben können, dass du Unrecht hattest.
Nein, du stellst mal wieder irgendwelche wirren Behauptungen auf und beantwortest die Fragen nach Belegen hierfür mit Geschwurbel der Marke: Guck doch selber nach.
Nochmal: Zum Unterschreiben von Arbeitszeugnissen benötigt man kein Prokura