Arbeitszeugnis von Geschäftsführer

Hallo,

Das Arbeitszeugnis wurde von 2 Personen unterschrieben.

Hans Mustermann                   Bernd Krank
                                                 Personalleiter Business Area Deutschand

Hans Mutermann ist der Geschäftsführer.

Ich meinte zum Personaler , dass dort auch sein Titel stehen sollte.

Der Personaler meinte,
„Geschäftsführer“: Diese Position wird nicht gesondert tituliert, dies wäre ein Formfehler.

Ist das so, dass man beim Geschäftsführer keinen Titel angibt?
Habe im Internet verschiedenes gelesen.

Danke der Rückmeldung

Hallo,

nur eine gefühlte Meinung:

Der GF muss nicht tiuliert werden, da er auf einem offiziellen Papier, also zum Beispiel auf dem Briefbogen angegeben werden muss.

Es erscheint mir aber etwas ungewöhnlich, dass das nicht angegeben wird, eine Verpflichtung dazu gibt es meines Wissens nicht.

Gruß

Hallo,

der Geschäftsführer einer GmbH muss nicht noch zusätzlich (Gf) unter seinen Namen setzen,den schließlich ergibt sich seine Zeichnunsgberechtigung ja aus der Stellung,die man im Handelsregister überprüfen kann.

Nur alle anderen mit eingeschränkten Befugnissen, wie

-Prokuristen
-Personalleiter

usw. müssen ihrem Namen den Zusatz ppa bzw. einen anderen deutlichen HInweis auf ihre eingeschränkte Vollmacht hinzufügen.

Moin,

Nur alle anderen mit eingeschränkten Befugnissen, wie

-Prokuristen
-Personalleiter

usw. müssen ihrem Namen den Zusatz ppa bzw. einen anderen
deutlichen HInweis auf ihre eingeschränkte Vollmacht
hinzufügen.

Dafür hast du doch bestimmt mal einen Beleg, oder?

Gruß

TET

owt

Wo soll da stehen, dass man Prokura benötigt, um ein Arbeitszeugnis zu unterschreiben?

Hallo,

nun wo steht denn wohl,das der Azubi Krause dir nicht die Firma verkaufen kann…:smile:

Also sind wir uns einig, dass man kein Prokura benötigt, um Zeugnisse zu unterschreiben. Das ist ja schön. Was allerdings ein Azubi und ein Firmenverkauf damit zu tun haben sollen, wird wohl auf immer dein Geheimnis bleiben. Du hättest auch einfach zugeben können, dass du Unrecht hattest.

Hallo,

Falsch…außer persönlichen Angriffen mal wieder keine Fakten…

du laberst nur dumm rum,sonst nichts…

Nein, du stellst mal wieder irgendwelche wirren Behauptungen auf und beantwortest die Fragen nach Belegen hierfür mit Geschwurbel der Marke: Guck doch selber nach.

Nochmal: Zum Unterschreiben von Arbeitszeugnissen benötigt man kein Prokura