Arbeitszeugnis von vor 2 Jahren

Hi Freunde,

angenommen man wechselt innerhalb der Firma und bekommt beim Wechsel kein Arbeitszeugnis der alten Abteilung. Es wurde seitens des Arbeitnehmenrs versäumt hier nachzuhaken und auf ein Verlangen des Zeugnisses zu drängen.

Nun ist die Frage ob man ca. 2 Jahre später noch ein Arbeitszeugnis für damalige Tätigkeit verlangen kann?!

Für Hilfe bin ich dankbar.

Gruß
Markus

Hallo!

Ich würde es versuchen, v.a. dann wenn man noch in der Fa. tätig ist und die Beteiligten kennt.

Allerdings würde ich nicht „Anspruch auf…“ sondern eine BITTE formulieren… :wink:

Gruß
Jogi

Hallo,

angenommen man wechselt innerhalb der Firma und bekommt beim
Wechsel kein Arbeitszeugnis der alten Abteilung. Es wurde
seitens des Arbeitnehmenrs versäumt hier nachzuhaken und auf
ein Verlangen des Zeugnisses zu drängen.

in so einem Fall kann man sich ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.

Nun ist die Frage ob man ca. 2 Jahre später noch ein
Arbeitszeugnis für damalige Tätigkeit verlangen kann?!

Nein. Wohl kaum. Verlässt man die Firma aber irgendwann, muss die Tätigkeit im Abschlusszeugnis aber in jedem Fall erwähnt werden.

Insofern ist da nichts „verloren“.

Gruß

S.J.