Hi Freunde,
angenommen man wechselt innerhalb der Firma und bekommt beim Wechsel kein Arbeitszeugnis der alten Abteilung. Es wurde seitens des Arbeitnehmenrs versäumt hier nachzuhaken und auf ein Verlangen des Zeugnisses zu drängen.
Nun ist die Frage ob man ca. 2 Jahre später noch ein Arbeitszeugnis für damalige Tätigkeit verlangen kann?!
Für Hilfe bin ich dankbar.
Gruß
Markus