Hallo,
nehmen wir den Fall an, Herr X befindet sich in einem neuen Arbeitsverhältnis (Probezeit) und hat bereits wieder gekündigt.
Der Arbeitgeber ist verärgert, dass er den neuen Mitarbeiter so schnell verliert und sucht jetzt Gründe Ihm etwas anzuhängen.
Er liest sich die Bewerbungsunterlagen von damals durch und stellt fest, dass davor zwei Beschäftigungsverhältnisse vorlagen. Bei der Bewerbung hatte die AN aber nur ein Arbeitszeugnis beigelegt, da das vom 2. Beschäftigungsverhältnis noch nicht vorlag. Kann der aktuelle AG im bestehenden Arbeitsverhältnis das fehlende Arbeitszeugnis eines frühern AG nachverlangen?