Arbeitszeugnis wird nicht ausgestellt

Ein Arbeitgeber stellt seinem ehemaligen Mitarbeiter das Arbeitszeugnis nach Dienstende zunächst nicht das Arbeitszeugnis aus. In einem Gespräch - 6 Monate später - wird der Entwurf überarbeitet und Ex-Arbeitber (AG) und Ex-Arbeitnehmer (AN) einigen sich, was in das Zeugnis geschrieben wird. Der AN überarbeitet sein Zeugnis neu und sendet es fertig zur Unterschrift an den AG.
Trotz mehrfacher Anforderungen und Erinnerungen wird die Übersendung weiter verzögert.
Jetzt - 15 Monate nach der einvernehmlichen Besprechung - hat der AG angekündigt, das Zeugnis nicht wie vereinbart zu formulieren, sondern schlechter.

Kann er AG das Zeugnis noch ändern, oder sind Änderungswünsche nach dieser Zeit „verjährt“? Welche Rechtmittel bleiben, um das Zeugnis - wie ursprünglich vereinbart zu erhalten?

mfg
Hartmut

Hallo hartmut,

In einem Gespräch - 6 Monate später - wird
der Entwurf überarbeitet und Ex-Arbeitber (AG) und
Ex-Arbeitnehmer (AN) einigen sich, was in das Zeugnis
geschrieben wird.

Gibts dazu irgendwas schriftliches?

Trotz mehrfacher Anforderungen und Erinnerungen …

Schriftlich? Mündlich?

Jetzt - 15 Monate nach der einvernehmlichen Besprechung - hat
der AG angekündigt, das Zeugnis nicht wie vereinbart zu
formulieren, sondern schlechter.

Siehe dazu meine 1. Frage.

Kann er AG das Zeugnis noch ändern, oder sind Änderungswünsche
nach dieser Zeit „verjährt“?

Wieso Änderungs wünsche? Der AG hat doch nicht gewünscht, sondern angekündigt, dass er das Zeugnis so (warum nun auch immer) nicht schreiben bzw. dem AN zukommen lassen will.

Welche Rechtmittel bleiben, um
das Zeugnis - wie ursprünglich vereinbart zu erhalten?

Das kommt auf die Kontakte zwischendurch an (Mündlich? Schriftlich?) und inwiefern man nachweisen kann, was konkret zu dem Zeugnis vereinbart war. Immerhin sind ja nun nochmal 9 Monate vergangen.

MfG

Hallo hartmut,

In einem Gespräch - 6 Monate später - wird
der Entwurf überarbeitet und Ex-Arbeitber (AG) und
Ex-Arbeitnehmer (AN) einigen sich, was in das Zeugnis
geschrieben wird.

Gibts dazu irgendwas schriftliches?

Ja, den überarbeiteten Entwurf, aber ohne Datum -

Trotz mehrfacher Anforderungen und Erinnerungen …

Schriftlich? Mündlich?

1x mündlich, 2x per mail

Jetzt - 15 Monate nach der einvernehmlichen Besprechung - hat
der AG angekündigt, das Zeugnis nicht wie vereinbart zu
formulieren, sondern schlechter.

Erstmal nur ein Gerücht

Siehe dazu meine 1. Frage.

Kann der AG das Zeugnis noch ändern, oder sind Änderungswünsche
nach dieser Zeit „verjährt“?

Wieso Änderungs wünsche? Der AG hat doch nicht
gewünscht, sondern angekündigt, dass er das Zeugnis so (warum
nun auch immer) nicht schreiben bzw. dem AN zukommen lassen
will.

Die Frage ist: Kann der AG ein Zeugnis ausstellen, das schlechter ist, als das, was vereinbart wurde (1 1/4 Jahre zuvor)? Und: Wie kann ich das Zeugnis jetzt endlich erhalten?

Welche Rechtmittel bleiben, um
das Zeugnis - wie ursprünglich vereinbart zu erhalten?

Das kommt auf die Kontakte zwischendurch an (Mündlich?
Schriftlich?) und inwiefern man nachweisen kann, was konkret
zu dem Zeugnis vereinbart war. Immerhin sind ja nun nochmal 9
Monate vergangen.

Wie gesagt: Der Entwurf mit den Anmerkungen des AGs liegen vor. Die mails mit dem soweit unterschriftfertigen Zeugnis im Anhang sind vorhanden. Mehr nicht. Das Treffen liegt 15 Mon zurück. Kann hier von einer stillschweigenden Annahme gesprochen werden?

Danke & Gruß, hartmut

MfG

Ja, den überarbeiteten Entwurf, aber ohne Datum -

Das sagt mir jetzt gar nichts.

Jetzt - 15 Monate nach der einvernehmlichen Besprechung - hat
der AG angekündigt, das Zeugnis nicht wie vereinbart zu
formulieren, sondern schlechter.

Erstmal nur ein Gerücht

Ja was denn nun? Eine Ankündigung oder ein Gerücht?

Und: Wie kann ich das Zeugnis jetzt endlich erhalten?

Versuch es einzuklagen. Nur was dabei rauskommt, kann man nicht vorher sagen. Meines Erachtens wurde hier viel zu lange gewartet.

Kann hier von einer stillschweigenden Annahme
gesprochen werden?

Welche stillschweigende Annahme? 6 Monate nach Ausscheiden ist schon recht lange. Danach hätte man nicht so lange fakeln dürfen mit der Forderung nach dem Zeugnis. Unter Umständen spielen sogar vertragliche/tarifvertragliche Ausschlussfristen eine Rolle.

Man sollte damit zum Fachmann (Anwalt) gehen. Ich sehe die Chancen auf ein wunschgemäßes Zeugnis schwinden (aber vielleicht bin ich ja zu pessimistisch … mal noch andere Meinungen abwarten).

MfG