Arbeitszeugnis zu kurz?

Hallöle…

Aus betrieblichen Gründen (Einsparungen im Pesonalwesen)ist mir nach 18 Jahren gekündigt worden. Mein Chef hat mir versichert, dass er immer sehr zufrieden mit meiner Arbeit war.Es gab auch nie Beanstandungen, die das in Frage gestellt hätten.
Er sagte mir dann auch zu, für meine Bewerbungen ein dementsprechendes Zeugnis auzustellen…
Nun ist dieses allerdings recht kurz geraten - und ich befürchte, dass meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt damit gering sind.
Andererseit weiss ich auch nicht, was noch fehlen könnte…

…Herr X, geboren am 11 Januar 1959 in Y, wohnhaft in Z,war zunächst ab dem 01. November 1989 bis zum 31. Januar 1991 als Sachbearbeiter mit einem Zeitvertrag und ab dem 01. Februar 1991 bis zum 31. Juli 2007 mit Festanstellung als Sachbearbeiter in unserem Unternehmen angestellt.
Während der Beschäftigungszeit wurde Herr X als Sachbearbeiter in den Arbeitsbereichen Fahrerabrechnung, Kassenverwaltung, allgem. Statistik, Telefonzentrale, Postdienst und Botengänge eingesetzt.
Herr X hat sich schnell in den Arbeitsbereich eingearbeitet und unseren Erwartungen voll entsprochen. Seine Aufgaben erledigte er stets sorgfältig und genau. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war immer einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Hippen endet aus betrieblichen Gründen zum 31. Juli 2007.
Wir danken Herrn Hippen für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seine berufliche undprivate Zukunft alles Gute…

Kann mir hier dazu jemand etwas sagen?

dank im voraus

HI!

Im Vorgriff auf die richtigen Experten hier (M.L., Petzi, Guido) möchte ich schonmal ein paar Anmerkungen machen, weil bislang keiner geantwortet hat.

Herr X hat sich schnell in den Arbeitsbereich eingearbeitet
und unseren Erwartungen voll entsprochen. Seine Aufgaben
erledigte er stets sorgfältig und genau.

Für 18(!) Jahre die angeblich guten Leistungen in zwei Sätzen abhaken ist eine Frechheit!
Wenn man dem AN nicht schaden will, sollte man hier mehr erwarten können:
Eine genauere Beschreibung, wo erfolgreich gearbeitet wurde. Mehr Superlative.

Sein Verhalten
gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war immer
einwandfrei.

Der Kunde sollte immer zuerst genannt werden, dann Vorgesetzte und Kollegen.
Außer man will damit was bestimmtes andeuten…

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Hippen endet aus betrieblichen
Gründen zum 31. Juli 2007.

Kein Bedauern, dass er nach so langer Zeit entlassen werden musste???

Wir danken Herrn Hippen für die geleistete Arbeit

für andere Dinge nicht…

und wünschen
ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute…

Nicht „weiterhin“ und auch kein „viel Erfolg“?

Das finde ich fast schon bösartig, jemanden nach so langer Zeit so knapp abzuspeisen.
Kann natürlich darauf beruhen, dass der Zeugnisschreiber Null Ahnung von sowas hat - oder den AN nicht mag.

Nun bin ich auf weitere Experteneinschätzungen gespannt.

Grußm Fogari

Hi!

Kurz: Das Zeugnis ist eine Frechheit.
Es lohnt sich auch gar nicht groß, auf die einzelnen Passagen einzugehen, denn diese sind, wie Du selbst schon erkannt hast, „zu kurz“.

Ich würde es anders formulieren: Da fehlt alles, was reingehört, gerade bei einer längeren Beschäftigung, aber im Kern ist es nichts anderes als „zu kurz“.

Allerdings ist es annähernd (da müsste schon der Betrieb mitspielen) aussichtslos, nach mehr als 5 Jahren da noch eine Änderung zu bewirken.

Gruß
Guido

Moin…weil ich nun in solchen Sachen Laie bin, stellt sich mir natürlich die Frage, was denn da noch fehlen sollte. Und wieviel Seiten muss so ein Zeugnis denn dann haben…?

Hi!

Moin…weil ich nun in solchen Sachen Laie bin, stellt sich mir
natürlich die Frage, was denn da noch fehlen sollte.

Details, Erfolge, außergewöhliche Dinge, spezielle Dinge zu Deiner Person, Entwicklung während der Zeit, Weiterbildungen, Bedauern, Erfolgswünsche …

Und
wieviel Seiten muss so ein Zeugnis denn dann haben…?

Das kann durchaus alles auf eine Seite passen, mit Briefkopf und dem entsprechenden „Design“ sind zwei das, was ich mal als normal bezeichne.

Gruß
Guido

1 „Gefällt mir“

Hallo,

eigentlich finde ich es nicht zu kurz.

zwei Begriffe dürfen bei ein gutes Arbeitszeugnis fehlen:

Tätig und vollsten Zufriedenheit.

Ich werde, als Unternehmer Ihr Arbeitszeugnis für gut bewerten.

Hi!

eigentlich finde ich es nicht zu kurz.

Es geht aber mal so gar nicht darum, was Du eigentlich findest.

zwei Begriffe dürfen bei ein gutes Arbeitszeugnis fehlen:

Entschuldige bitte!
Verstehe mich nicht falsch, aber wie will jemand mit dieser orthographischen Leistung ein Arbeitszeugnis bewerten können?

Aus Deiner ViKa entnehme ich, dass Deutsch vermutlich nicht Deine Muttersprache ist, aber Arbeitszeugnisse haben nun einmal ihre Tücken in der schon fast perversen Nutzung eben genau dieser deutschen Sprache.

Tätig und vollsten Zufriedenheit.

Blödsinn, sorry.

Ich werde, als Unternehmer Ihr Arbeitszeugnis für gut
bewerten.

Mag sein, aber Du hast - als Unternehmer - keine Ahunung von den Ansprüchen, denen ein gutes Arbeitszeugnis genügen muss.

Leute, bitte! Wenn Ihr doch nicht wisst, worum es geht, antwortet nicht!

Gruß
Guido

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Desaströse Fehlbeurteilung!!!
Moin!

eigentlich finde ich es nicht zu kurz.

Und du meinst, dass deine „Meinung“ hier gefragt ist?

Nein, es geht hier um einen Expertenrat, denn es geht um den beruflichen Erfolg - und du kannst mit deiner falschen Aussage hier enormen Schaden anrichten.

Ist dir das eigentlich klar?

zwei Begriffe dürfen bei ein gutes Arbeitszeugnis fehlen:

Tätig und vollsten Zufriedenheit.

Bla, bla bla, bla bla! BULLSHIT!!!

Wie willst du das wissen, wo du nichtmal Muttersprachler bist?

Ich werde, als Unternehmer Ihr Arbeitszeugnis für gut
bewerten.

Und ganz offensichtlich bist du kein Unternehmer!

Lasset doch sin!!!