Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte es kurz machen:
Bei einer Bewerbung ist herausgekommen, dass „unstimmigkeiten“ bei einem Arbeitszeugnis vorhanden sind. Das original (datenbank hinterlegt) unterscheidet sich vom eingereichten (Bewerbung).
Deswegen erhielt ich einen Anruf einer Personalverantwortlichen der Zeugnisausgabestelle des Unternehmens. Diese hatte mich dazu aufgefordert Stellung zu diesen „ungereimheiten“ zu nehmen. Ich antwortete kurz, dass „ich nach erhalt des „Originals“ einen Beschwerdeanruf eingeleitet habe, da das Arbeitszeugnis meiner Meinung nach nicht gut ausgestellt worden ist. Nach dem Anruf hat man mir dann ein neues Ausgestellt.“
Daraufhin meinte die Prüferin, dass Sie davon aber keine Kentniss hat (…) „dann würde ich Sie bitten mir in dem Fall dochmal das „überarbeitete“ Zeugnis im Original mir zukommen zu lassen.“
Daraufhin meinte ich, dass das kein Problem sei und sagte Ihr, dass ich es bald mit der Post übersende.
Soweit so gut.
Wozu würden Sie mir persönlich raten?
Würde ich Ihrer Meinungen besser damit verfahren, wenn ich mich heute bzw. morgen bei diesem Prüfer melde und in einem vertraulichen Gespräch mich selber stelle um größeren Folgeschaden zu verhindern?
Oder,
soll ich lieber einen Anwalt einschalten, so dass er mit dieser Dame spricht um eine „saubere Lösung“ ohne Strafverfolgung bzw. Einleitung zu erreichen?
Ganz gleich:
Meine Bewerbung wurde bereits abgelehnt.