Arbeitszeugniss

Tach www,ler
Arbeitnehmer A möchte sich von seinem Chef ein Arbeitszeugniss Ausstellen lassen.
Daraufhin sagt sein Chef— ein Arbeitnehmer hat nur in Ausnahmefällen Anspruch auf ein Zwischenzeugniss und er möchte Wissen wofür Arbeitnehmer
A das braucht!
Ist das korrekt so? kann der Chef das Verlangen das A ihm sagt wofür er es braucht?
Gruß Bernd

Hallo,

Ist das korrekt so? kann der Chef das Verlangen das A ihm sagt
wofür er es braucht?

Sagen wirs mal so: Ein Recht auf ein Zwischenzeugnis ist nicht so gesetzlich geregelt wie bei einem Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Also sollte es schon einen trifftigen Grund geben, warum der AN das Zwischenzeugnis möchte.
Hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… steht auch noch was zum Zwischenzeugnis.

MfG

Hallo

Arbeitnehmer A möchte sich von seinem Chef ein Arbeitszeugniss
Ausstellen lassen. …
Ist das korrekt so? kann der Chef das Verlangen das A ihm sagt
wofür er es braucht?

Nicht „wofür“ sondern „weshalb“. Der AG hat Recht, es bedarf eines „triftigen Grundes“. Der AN muß also schon einen Grund liefern. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Insolvenz, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92. Wenn der AN also das Zeugnis benötigt, um sich damit zu bewerben, muß er eben auch das angeben.

Gruß,
LeoLo