Guten Abend,
ich habe etwas interesantes im Internet gefunden und würde gerne wissen ob so eine Aussage im Arbeitszeugniss legal ist:
„er bewies umfassendes Einfühlungsvermögen für seine kollegen“ - homosexuell
Gehört so etwas ins Arbeitszeugniss bzw ist das nicht diskriminierend?
MfG
Matthias
Hallo,
„er bewies umfassendes Einfühlungsvermögen für seine kollegen“
Gehört so etwas ins Arbeitszeugniss bzw ist das nicht
diskriminierend?
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html Abs. 2
Hat in einem Zeugnis also nichts zu suchen.
Gruß
S.J.
Hi Steve,
danke für die Antwort, ich habs mir aber schon gedacht, dass es dort nix zu suchen hat 
Gruss
Matthias