Hallo zusammen, meine Frage richtet sich an Experten für Arbeitszeugnisse. z.B auch an jene die diese Ausstellen oder ihre „Geheimsprache“ deuten können.
Gibt etwas negatives in meinem Zeugniss oder etwas besonders gutes ?
Der Text lautet wie folgt in meinem Arbeitszeugniss:
Herr XYZ, geboren am xx.xx.xxxx in Musterstadt wurde vom xx.xx.xxx bis zum xx.xx.xxx zum Kaufmann im Einzelhandel mir Scherpunkt Non-Food Elektro in unserem Betrieb ausgebildet und hat seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Herr Xyz folgte der praktischen und theoretischen Ausbildung mit sehr großem Interesse und Eifer. Er eigenete sich während der Ausbildung sehr gute Fachkentnisse an, die er immer erweitere und richtig einzusetzen wusste.
Herr Xyz erledigte alle Aufgaben stets zu unseren vollen Zufriedenheit. Er entwickelte ein hohes Verantwortungsbewusstsein und war in jeder Hinsicht zuverlässig.
Er ergriff von sich aus die Initiative und überzeugte durch große Leistungs- und Lernbereitschaft. Herr Xyz war immer ehrlich, fleißig, gewissenhaft und pünktlich.
Das Verhalten von Herrn Xyz gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war stets einwandfrei.
Herr Xyz scheidet mit Beendigung seiner Ausbildung aus unseren Unternehmen aus.
Für seine persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles gute.
Hi Chris.
also ich denke, dass du hier ein gutes „2er“ Zeugnis bekommen hast. Ich lese hier nichts negatives raus. Sehr gut gefällt mir der Satz „Er entwickelte ein hohes
Verantwortungsbewusstsein und war in jeder Hinsicht
zuverlässig.“
Viele Grüße
annemichelle
Hallo Chris92,
das gesamte Zeugnis könnte eine 1 werden, wenn das folgende Wort in Deinen Zuegnis „vollen Zufriedenheit“ in „vollste Zufriedenheit“ geändert werden könnte. So, wie es gegenwärtig da steht, ist es ein 2`er Zeugnis.
Alle anderen Aussagen sind in Ordnung. Einige Rechtschreibfehler hast Du bestimmt beim eintippen selbst verursacht (z.Bsp. das letzte Wort im letzten Satz „Gute“ muss groß geschrieben werden); diese habe ich nicht weiter beachtet.
Kann sein das ich mich irre, aber von einer Arbeitskollegin
weis ich das „vollsten“ nicht mehr verwendet werden darf da es
kein deutsches Wort ist.
Nach meiner Kenntnis gibts kein Urteil eines Arbeitsgerichtes, welche besagt,dass dieses Wort nicht in einer Beurteilung erscheinen darf. Ich kenne einige Zeugnisse, auch großer Unternehmen, die gerade diese Formulierung in den unterschiedlichen Beugeformen verwenden.
Dies beginnt dann mit „voll“ zufrieden (3), „vollen“ Zufriedenheit (2) und den bereits geschriebenen „vollsten“ Zufriedenheit (1)