Arbeitszimmer

Hallo Leute,

man nehme rein hypothetisch an, ein Selbständiger möchte umziehen. Die neue „Wohnung“ besteht nur aus einem großen Zimmer.
Kann diese weiterhin ganz oder teilweise steuerlich geltend gemacht werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn man nur einen Teil absetzen kann, wie ist dann der
Verteilungsschlüssel Wohn-/Arbeitsraum?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Grüsse

Kann diese weiterhin ganz oder teilweise steuerlich geltend
gemacht werden?

Ja, im Rahmen des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG können Arbeiten für Instandhaltung und Reparaturen geltend gemacht werden:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__35a.html

Und im übrigen halt die Arbeitsmittel, die sich in der Wohnung befinden und ausschließlich betrieblich genutzt werden, oder soweit ihre Nutzung nach objektiven Kriterien zuordenbar ist.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!

Und wie sieht es mit der Miete aus? Kann die auch teilweise geltend gemacht werden, da es sich eben nur um einen großen raum handelt?

Grüsse

Servus,

nein - kamma mache nix, schad drum.

Schöne Grüße

MM