hallo,
ab 2007 sind ja AZ nur noch in sehr geringem umfang abzf.
geläufig ist ja die variante, wo der ehegatte seine hälfte des AZ, oder wie in bayern, wo dem mann noch das haus alleine gehört, das ganze AZ an die z.b. gew. tätige frau vermietet
der abzug der aufwendungen ist dann ja grundsätzlich nur noch möglich, wenn das AZ den mittelpunkt der gesamten berufl. und betr. tätigkeit bildet
soweit doof, aber: das vermietungsverhältnis an sich ist doch weiterhin steuerl. zu würdigen und wenn aus der vermietung ein verlust entsteht, dann auch weiterhin sinnvoll…
jemand anderer meinung ?
gruß inder