Kurze Frage an die Experten dieses Forums: Kann ein häusliches vom Grundriss her seperates Arbeitszimmer in der gemieteten Wohnung steuerlich geltend gemacht, auch wenn die freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird? Eine Dame vom Finanzamt verneint dieses.
häusliches Arbeitszimmer absetzbar?
Hi !
Eine Dame vom Finanzamt verneint dieses.
Nach der momentanenen gesetzlichen Lage § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html) hat die Dame recht. Es muss allerdings auch dazugesagt werden, dass diese Regelung derzeit durch alle gerichtlichen Instanzen geprüft wird. Ob ihr ein ähnliches Schicksal wie der Pendlerpauschale bevorsteht, ist noch nicht absehbar, ist in Expertenkreise aber durchaus denkbar.
Man sollte also, wenn man denn ein „häusliches Arbeitszimmer“ hat und nutzt, dieses in der Steuererklärung angeben. Wird es nicht anerkannt, sollte man in seinen Steuerbescheid gucken, ob die Nichtanerkennung in den Vorläufigkeitskatalog aufgenommen wurde oder der gesamte Bescheid unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung“ steht. Wenn diese beiden Punkte nicht gegeben sind, muss ein Rechtsbehelfsverfahren (z.B. Einspruch) angestrengt werden.
BARUL76
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Vielen Dank für die Antwort! Wie ich den Paragrafen verstanden habe, spielt es also keine Rolle, ob das Arbeitszimmer für eine haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit steuerlich geltend gemacht wird?
Na dann ist es eh egal, wenn die Gesetzgebung nicht unterscheidet.
Servus,
neugierhalber: Wie genau sieht das Arbeitszimmer für eine nebenberufliche Tätigkeit aus, bei der das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht?
Wo ist darin der Platz für die hauptberufliche Tätigkeit, die gleichzeitig im Arbeitszimmer und nicht im Arbeitszimmer stattfindet?
Grübelt
MM