Arbeitszimmer absetzen?

So weit ich es verstanden habe,
kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer nur noch absetzen,
wenn er mehr als oder mindestens 50% seiner Arbeitszeit
in diesem Zimmer zubringt. (?)

Aber einen Schreibtisch, auf dem der beruflich genutzte PC steht,
kann man doch wohl schon eher absetzen?


Wenn jetzt zusätzlich ein Nebnmegewerbe betrieben wird - kann man dann ein Arbeitszimmer absetzen?

Gruß JoKu

Hallo,

So weit ich es verstanden habe,
kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer nur noch absetzen,
wenn er mehr als oder mindestens 50% seiner Arbeitszeit
in diesem Zimmer zubringt. (?)

Zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers empfehle ich mal den amtlichen Erlass BStBl 2004 I 143 sowie die aktualisierte Version vom 14.9.2004. Zu finden unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/query.html?col…

Aber einen Schreibtisch, auf dem der beruflich genutzte PC
steht,
kann man doch wohl schon eher absetzen?

ja, als Arbeitsmittel bei beruflicher Veranlassung


Wenn jetzt zusätzlich ein Nebnmegewerbe betrieben wird - kann
man dann ein Arbeitszimmer absetzen?

ja nach den beiden obigen Erlassen, also den gleichen Spielregeln:
voll abziehbar, wenn Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
Nur 1.250 € wenn 1. Mehr als Hälfte der Zeit im Arbeitszimmer oder
2. kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Was ist denn das Nebengewerbe? Wird dazu das Arbeitszimmer benötigt?

Beispiel im Erlass für 1.250 €: bei freiberuflicher Gutachtertätigkeit (neben Arbeitnehmertätigkeit).

Viele Grüße
C.