Moin,
ist es nicht so, dass jemand, der nebenberuflich ein Gewerbe betreibt, ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann?
Wenn aber - mal angenommen - der Steuerbescheid folgenden Passus aufweist:
„Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich dessen Ausstattung (jedoch mit Ausnahme von Arbeitsmitteln) konnten nicht berücksichtigt werden, weil die berufliche und/oder betriebliche Nutzung nicht mehr als 50% der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit beträgt, und Ihnen für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.“
Ein nebenberuflich Gewerbetreibender gibt doch eine EUR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ab, auf der das Arbeitszimmer vermerkt ist. Es ist also eindeutig der nebenberuflichen Tätigkeit zuzuordnen und nicht dem Hauptberuf des fiktiven Steuerzahlers.
Muss nicht dieses für das nebenberufliche Gewerbe genutzte Arbeitszimmer komplett absetzbar sein? Was, wenn unser fiktiver Steuerzahler dieses Arbeitszimmer in den vergangenen 2 Jahren bereits hat absetzen können und es immer akzeptiert wurde?
Sollte in diesem (natürlich rein fiktiven) Fall nicht Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingereicht werden?
Oder hat sich im Steuerrecht etwas geändert, so dass der fiktive nebenberuflich Gewerbetreibende sein Arbeitszimmer nicht mehr absetzen darf (aber er hat ja für diese Arbeit keinen anderen Arbeitsplatz und nutzt dieses ja auch für 100% der ausgeübten Tätigkeit).
Danke,
-Efchen