angenommen, jemand kann in seiner Steuererklärung ein Arbeitszimmer in seinem Eigentum absetzen. Er kann dann ja folgende Positionen geltend machen:
Zinsen, Strom, Heizung,
Was ist mit dem Feld „Abschreibung“? Wie funktioniert die Abschreibung des Zimmers?
Ausgangspunkt für die Berechnung der Gebäudeabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören die anteiligen Grundstückskosten. Fallen Kosten auf die Einheit von Grundstück und Gebäude, so sind die Kosten aufzuteilen (§7 Abs.1 Satz 1 EStG).
Die abzugsfähigen Kosten des Arbeitszimmers werden grundsätzlich nach dem Verhältnis von Wohnfläche zur Fläche des Arbeitszimmers berechnet. Soweit möglich, kann eine direkte Zuordnung vorgenommen werden.
Die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers richten sich nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche einschließlich des Arbeitszimmers (BFH-Urteil vom 10.4.1987 - BStBl 1987, Teil II, Seite 500).