Arbeitszimmer - anteilige Gebäudekosten

Hallo Zusammen,

anteilige Kosten des Gebäudes können mit dem Arbeitszimmer abgesetzt werden (Gas, Versicherungen, Strom etc.).
Wie sieht es mit diesen Posten aus:
Briefkasten
Außenbeleuchtung
Rasenmäher
Spültischarmaturen
Heckenschere
Rasendünger ?

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe/Meinungen

Hi,

Kosten, die allgemein das Haus betreffen, sind anteilig abziehbar. Kosten, für rein privat genutzte Räume wie Küche und Wohnzimmer, WC, dürfen nicht anteilig auf das Arbeitszimmer umgelegt werden (Finanzgericht Münster vom 26.3.1998 I K 895/98 E,EFG 1998 S. 1000).

Schöne Grüße
C.