Guten Abend,
folgender Sachverhalt:
nebenberufliche Selbständigkeit mit Gewinnerzielung im eigenen Haus (121 qm), ein abgetrenntes Zimmer (14 qm), das nur für den Nebenerwerb (Kleinunternehmen) genutzt wird. An anderen Orten wird die Tätigkeit grundsätzlich nicht ausgeführt, auch nicht beim Hauptarbeitgeber - der in einer ganz anderen Stadt ist.
Meine Fragen dazu nun:
- Darf hierfür die Pauschale in Höhe von 1.250 € nach der Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2010 nun in Anspruch genommen werden?
- a) Falls ja, trägt man dies in die EÜR ein, oder woanders? Wenn ja, wo?
- Oder muss eine ganz detaillierte Aufstellung mit allen Kosten erstellt werden, die angefallen sind? (Abzahlung des Hauses, Strom, Wasser, Gas etc.)?
- Hat dies Auswirkungen, falls das Haus mal verkauft wird? Keine Rückversteuerung deswegen erwünscht.
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße,
Claudia