Arbeitszimmer auch nebenberuflich absetzbar?

Guten Abend,
folgender Sachverhalt:
nebenberufliche Selbständigkeit mit Gewinnerzielung im eigenen Haus (121 qm), ein abgetrenntes Zimmer (14 qm), das nur für den Nebenerwerb (Kleinunternehmen) genutzt wird. An anderen Orten wird die Tätigkeit grundsätzlich nicht ausgeführt, auch nicht beim Hauptarbeitgeber - der in einer ganz anderen Stadt ist.
Meine Fragen dazu nun:

  1. Darf hierfür die Pauschale in Höhe von 1.250 € nach der Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2010 nun in Anspruch genommen werden?
  2. a) Falls ja, trägt man dies in die EÜR ein, oder woanders? Wenn ja, wo?
  3. Oder muss eine ganz detaillierte Aufstellung mit allen Kosten erstellt werden, die angefallen sind? (Abzahlung des Hauses, Strom, Wasser, Gas etc.)?
  4. Hat dies Auswirkungen, falls das Haus mal verkauft wird? Keine Rückversteuerung deswegen erwünscht.
    Vielen Dank vorab!
    Viele Grüße,
    Claudia

=HALLO()

  1. Darf hierfür die Pauschale in Höhe von 1.250 € nach der
    Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2010 nun in Anspruch
    genommen werden?

Ja, weil kein anderer Arbeitsplatz dafür zur Verfügung steht.

  1. a) Falls ja, trägt man dies in die EÜR ein, oder woanders?

Ja, in die EÜR.

  1. Oder muss eine ganz detaillierte Aufstellung mit allen
    Kosten erstellt werden, die angefallen sind? (Abzahlung des
    Hauses, Strom, Wasser, Gas etc.)?

Eine Aufstellung als Anlage zur EÜR ist hilfreich, sonst kann das Fianzamt das nicht nachvollziehen. Es muss aber erstmal nicht gemacht werden, es kann auch abgewartet werden, ob das Finanzamt das anfordert (wird es aber).

Außerdem ist auch ein Grundriss hilfreich, damit das Finanzamt Größe und Lage des Arbeitszimmers nachvollziehen kann.

  1. Hat dies Auswirkungen, falls das Haus mal verkauft wird?

Nein, da die Immobilie im Privatvermögen bleibt.

Vielen Dank vorab!

Bitteschön.

=TSCHÜSS()

Hallo,

=HALLO()

  1. Darf hierfür die Pauschale in Höhe von 1.250 € nach der
    Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2010 nun in Anspruch
    genommen werden?

Ja, weil kein anderer Arbeitsplatz dafür zur Verfügung steht.

Wobei es sich nicht um eine Pauschale handelt, sondern um einen gesetzlichen Höchstbetrag.

  1. Hat dies Auswirkungen, falls das Haus mal verkauft wird?

Nein, da die Immobilie im Privatvermögen bleibt.

Doch! Innerhalb der 10-Jahres-Frist kann ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn § 23 EStG entstehen.

Gruß
Lawrence

=HALLO()

Doch! Innerhalb der 10-Jahres-Frist kann ein steuerpflichtiger
Spekulationsgewinn § 23 EStG entstehen.

Das hat nichts mit der Geltendmachung als Arbeitszimmer zu tun.

=TSCHÜSS()

Hallo,

ich zitiere § 23 EStG

„Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden“

und eben an dieser ausschließlichen Nutzung zu Wohnzwecken mangelt es hier. Eine Nutzung als Arbeitszimmer ist keine Nutzung zu Wohnzwecken.

Gruß
Lawrence

=HALLO()

Ja, stimmt. Hatte ich gerade nicht auf dem Schirm. Aber meines Erachtens werden da die letzten drei Jahre betrachtet? Also sollte so etwas „heilbar“ sein, wenn man mittelfristig den Verkauf ins Auge fasst, gibt man das Arbeitszimmer einfach auf.

=TSCHÜSS()