Servus,
die Sache mit dem Durchgangszimmer wurde durch den BFH meines Wissens zweimal behandelt: In BFH v. 18.10.1983 wurde sozusagen die Grundlage mit der Argumentation gelegt, dass durch die wechselnde Häufigkeit der Benutzung eines solchen Durchgangsraumes eine zutreffende Aufteilung der Aufwendungen ausgeschlossen ist. In BFH v. 19.08.1989 wird das insofern relativiert, als ein Durchgangsraum, der nur gelegentlich durchquert wird, um einen Raum zu erreichen, der auch anders zugänglich ist, durchaus Arbeitszimmer sein kann.
Wie auch immer: Die Begründung, warum ein Durchgangsraum kein Arbeitszimmer sein kann, macht deutlich, dass ein solcher Raum weder Betriebsvermögen sein kann, noch irgendwie anders den Ansatz von Raumkosten für betriebliche Nutzung oder als Werbungskosten bei N- oder V-Einkünften möglich macht.
(Ich wüsste nicht, wie der Anteil sonst festgelegt werden könnte)?
Hier ist der Steuerpflichtige gefragt. Solange er den taktischen Vorteil der Offensive hat, kann er jede Methode anwenden, die objektiven Kriterien folgt und nachvollziehbar ist, z.B. auch eine gewissenhafte Schätzung anhand der Leistung und Betriebsdauer der eingesetzten Geräte.
Da müsste man doch in die Zukunft schauen können:
Ja, Planung unter Unsicherheit ist immer ganz spannend. Es ist allerdings überraschend, mit welcher Präzision man solche Situationen (die in der Unternehmensplanung ja die Regel sind) in den Griff kriegen kann, wenn man nur mal drei Alternativen (bester/schlechtester/wahrscheinlicher Fall) rechnet. Am Hübschesten ist das natürlich dann, wenn von der Art der selbständigen Tätigkeit her vorneweg von einem Verlust aus Betriebsaufgabe ausgegangen werden kann, der den eventuellen Entnahmegewinn neutralisiert - normal etwa bei Handelsgeschäften, aber auch bei Betriebsaufgabe innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit relativ hohen AHK, die durch die Betriebsaufgabe leicht einen Teilwert in der Nähe von Null deutlich unterhalb des Buchwertes erreichen.
Nun, irgendwann in den kommenden Wochen kommen dustere, fröstelige November- und Dezemberwochenenden, wo sich der StB mit einem Fläschlein Highland Malt oder einem guten Lemberger an den Kamin verziehen kann und ein bissel daran rumzuzeln, ohne dass ers so genau nimmt mit der verstreichenden Zeit - trauen wird er sich, denke ich, schon - bloß wenn man da alle Variablen definieren will, gehen schnell ein paar Stündlein herum, die nach Zeitgebühr abgerechnet leicht alle damit erreichten Vorteile wieder ins Gegenteil verkehren.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder