Arbeitszimmer bei Selbstständigkeit neben Anstellung absetzen?

Nachdem es zum Thema in letzten Jahren einige Urteile gab, blicke ich nicht mehr so ganz durch und bitte um Eure Meinung in folgendem hypothetischen Fall zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers: Angenommen, eine Angestellte im öffentlichen Dienst hat auch noch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - Dozentin (Übungsleiterpauschale), Autorin mit Werkvertrag für Studie (beim gleichen Arbeitgeber wie Anstellung, jedoch mit Hinweis, dass diese Tätigkeit nicht am Arbeitsplatz ausgeführt werden darf). Gehe ich richtig in der Annahme, dass sie ein Arbeitszimmer mit max. 1250,- in der EÜR veranschlagen dürfte, da sie ja kein Arbeitszimmer für diese Tätigkeiten zur Verfügung hat? Ich danke ganz herzlich für eine Antwort dazu!

Hallo,

nach meiner Meinung dürfte Sie max. 1.250 € für das Arbeitszimmer ansetzen. Es handelt sich nicht um eine Pauschale, sondern die Kosten müssen nachgewiesen werden.

Super, vielen Dank für die Antwort!
Herzlich grüßt
Johannes

Hallo,
Soweit ich informiert bin,muss man dazu den Mietvertrag der Wohnung nachweisen.
Daraus wird dann der Betrag für das Arbeitszimmer je qm errechnet.Hinzu kommen noch Strom-Heizkosten für den Raum(jährliche Kosten).
Kosten für die Einrichtung wie Schreibtisch-Aktenschrank usw.werden auf mehrere Jahre verrechnet.

viele Grüße
monika61