Hallo,
wie fängt man das an und welche Unterlagen muss man einreichen?
Danke!
Hallo,
wie fängt man das an und welche Unterlagen muss man einreichen?
Danke!
Hallo,
wenn das AZ im Rahmen als Angestellter geltend gemacht wird, ist das wichtigste eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des AZ. Mehr eigentlich nicht (von den Rechnungen/Unterlagen abgesehen, die man absetzen will)
Grüße
Danke!
Wie verhält es sich bei einem IT Mitarbeiter, der einen Arbeitsplatz im Unternehmen hat, aber des öfteren von zu Hause aktiv werden muß.
Etwa bei Produktionsstörungen, bei Softwareeinsätzen auch abends und an Wochenenden.
Oder auch wenn an einzelnen Tagen von zu Hause aus gearbeitet wird.
Wenn man ein komplet eingerichtetes Büro zu Hause hat und das überwiegend dienstlich nutzt.
Einrichtung Schreibtisch, Regal und Regalschränke, Lowboard und Schreibtischstuhl und entsprechend Arbeitsplatzrechner mit Monitor Drucker und Internetzugang.
Gruß
Hallo,
das kann ich nicht sagen IANAL. Hier mal ein zufällig ausgewählter Auszug:
[zitat]
Danach können bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Die Beschränkung auf 1.250 Euro gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
[zitat von: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.h…]
wenn das FA also anerkannt, dass für die zuhause ausgeübte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dann bis 1.250€, da das AZ nicht den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit bildet. Welche Anforderungen und Prüfungen hier das FA vornimmt kann ich nicht sagen ich kenne die Praxis nur vom „vollen“ AZ…
Grüße