Hallo allerseits,
mir ist bekannt, dass bestimmte Berufsgruppen (wie Lehrer) die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen können.
Gilt das für Polizisten auch?
Dank für Eure Tipps
lg Antje
Hallo allerseits,
mir ist bekannt, dass bestimmte Berufsgruppen (wie Lehrer) die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen können.
Gilt das für Polizisten auch?
Dank für Eure Tipps
lg Antje
Hallo Antje,
auch bei den Lehrern liegts nicht an der Berufsgruppe, sondern an zwei Kriterien:
Es wird etwa ein BKA-Mann, der wegen seiner Aufträge auch an seiner Dienststelle nur sehr wenigen Personen als Polizist bekannt sein soll, deswegen an der Dienststelle keinen Namen und keinen Schreibtisch hat und dessen Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellt (soweit er nicht irgendwo draußen ist), ganz anders beurteilt werden als ein POM, der fast ausschließlich entweder auf dem Revier oder auf Streife ist.
Kannst Du näheres über den fraglichen Polizisten und die Art seiner Tätigkeit und seiner Einsätze sagen?
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
die betreffende Person ist tätig als Kriminal-Oberkommissar.
Im Revier hat die Person einen eigenen Arbeitsplatz (Vernehmungen, etc.), jedoch wird reichlich Arbeit mit nach Hause genommen.
Reicht das für ein Arbeitszimmer zu Hause?
Vielen Dank im Voraus!
lg Antje
Hallo Martin,
die betreffende Person ist tätig als Kriminal-Oberkommissar.
Im Revier hat die Person einen eigenen Arbeitsplatz
(Vernehmungen, etc.), jedoch wird reichlich Arbeit mit nach
Hause genommen.
Reicht das für ein Arbeitszimmer zu Hause?
hallo,
nein, reicht nicht, da ja ein arbeitsplatz zur verfügung steht und der arbeitsplatz zuhause von untergeordneter bedeutung ist - arbeitsmittel können jedoch geltend gemacht werden…
gruß vom inder
Vielen Dank im Voraus!
lg Antje