Ich frage mich gerade, wie das Finanzamt wohl auf folgenden Fall reagieren würde: Person X ist freiberuflich tätig und erledigt - abgesehen von Kundenbesuchen - als Lektor/Übersetzer alle Arbeiten zu Hause. Er hat eine 2-Zimmer-Wohnung mit einem kleineren und einem größeren Zimmer, das kleinere hatte er 2006 noch als Arbeitszimmer eingerichtet und auch genutzt. Anfang 2007 stellt er aber fest, dass ihm das Arbeitszimmer zu dunkel und deprimierend ist, und räumt um. Aus dem großen Wohn-/Schlafzimmer wird nun ein Wohn-/Arbeitszimmer (das dann natürlich nicht mehr abgesetzt werden kann), aus dem ehemaligen Arbeitszimmer ein reines Schlafzimmer.
Auf der Steuererklärung 2006 hat er aber das (kleine) Arbeitszimmer natürlich noch als Arbeitszimmer abgesetzt, weil es das ja schließlich auch war. Wie ist es nun, wenn das Finanzamt 2007 vorbeischaut und die „umgeräumte Situation“ vorfindet? Erklärungen kann X natürlich liefern (siehe oben), aber was sagt das Finanzamt wohl dazu? Ich kann mir vorstellen, dass es X nicht glauben würde, weil: Würde dann nicht JEDER Freiberufler ein Zimmer als Arbeitszimmer absetzen und sich im Kontrollfall dann SO rausreden?
Das fragt sich Batti, die sich sehr über Antworten freuen würde und nett grüßt
Er hat eine
2-Zimmer-Wohnung mit einem kleineren und einem größeren
Zimmer, das kleinere hatte er 2006 noch als Arbeitszimmer
eingerichtet und auch genutzt. Anfang 2007 stellt er aber
fest, dass ihm das Arbeitszimmer zu dunkel und deprimierend
ist, und räumt um. Aus dem großen Wohn-/Schlafzimmer wird nun
ein Wohn-/Arbeitszimmer (das dann natürlich nicht mehr
abgesetzt werden kann), aus dem ehemaligen Arbeitszimmer ein
reines Schlafzimmer.
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aber was sagt das Finanzamt wohl dazu? Ich kann mir
vorstellen, dass es X nicht glauben würde,
Ich würde es auch nicht glauben, weil es höchst unglaubwürdig ist. Ich habe auch lange Zeit in einer WG gewohnt und das erste was ich mit einer 2-Zimmer-Wohnung tat war: … tatattataaaaa … Schlafen und Wohnen räumlich trennen! Einem Mid-30er wird man nicht abnehmen, dass er wohnt&schläft in einem Raum und dort ALLES private lagert/bewohnt und in einem 2. Zimmer NUR berufliches hat… tsssss… wo wo wo??? wo ist der Bär der mir auf den Rück gebunden werden soll? wo?
Bei einer Zweizimmerwohnung wird ein Arbeitszimmer sowieso vom Finanzamt nicht anerkannt, weil es völlig unrealistisch ist, dass ein Raum ausschließlich als Arbeitszimmer dient und nicht privat mitbenutzt wird.
Hat das Finanzamt hier in vergangenen Jahren nicht schon mal nachgefragt? In der Regel wird ein Fragebogen versandt, den man zurückschicken muss.
Vielen Dank für Eure Antworten! Ja, unrealistisch ist das schon, aber die Frage ist ja irgendwo auch: Bei wem liegt sozusagen die „Beweislast“? Weil, klar, die *meisten* Menschen teilen ihre 2-Zimmer-Wohnung in Wohnen und Schlafen und packen ihren Schreibtisch meist mit ins Wohnzimmer. Aber wenn das Wohnzimmer halt sehr groß ist, spräche ja nichts dagegen, dort auch ne Schlafecke einzurichten und den ganzen Arbeitsmüll im kleineren Zimmer unterzubringen, gerade als Freiberufler (der mangels Büro eh die ganze Zeit zu Hause arbeitet). So bleiben Wohnen und Schlafen sozusagen „frei“ vom mehr oder minder leidigen Job.
Hatte ich auch mal so gemacht, nachdem meine WG-Mitbewohnerin ausgezogen war und ich sowieso meinen kompletten Krams im einen Zimmer hatte. Da stellte sich dann die Frage: Schreibtisch ins andere Zimmer oder Bett ins andere Zimmer? Und da das Klappbett in ne ganze verdammte Einbauschrankwank integriert war, war’s halt zunächst einfacher, den Schreibtisch und ein Bücherregal und die Aktenordner rüberzuschaffen. Das Finanzamt hat dann bloß ne Skizze haben wollen, die hat es auch bekommen, und das Arbeitszimmer wurde anerkannt.
Also, ich fänd’s nicht *völlig* unglaubwürdig bzw. wär mir, wie gesagt, nicht ganz klar, wer da wem was nachweisen müsste.
Bei einer Zweizimmerwohnung wird ein Arbeitszimmer sowieso vom
Finanzamt nicht anerkannt, weil es völlig unrealistisch ist,
dass ein Raum ausschließlich als Arbeitszimmer dient
und nicht privat mitbenutzt wird.
…schon der öfteren ohne probleme bei jüngeren lehrerinnen durchexerziert - mit dem hinweis, dass der ungläubige finanzbeamte sich gern von der ausschließlichen nutzung des arbeitszimmers überzeugen könne
ich weiss auch nicht was in einer 2 zimmer wohnung besser ist - den arbeitsbereich mit im wohnbereich, oder ein extra zimmer zum arbeiten und dafür ein bett in der wand zum runterklappen…
herzlichen Dank für Deine Antwort, die ich sozusagen mit einem lachenden und einem weinenden Auge lese. Wobei die einzigen steuererhöhenden Tatsachen, die mir einfallen, die Aberkennung der steuermindernden Tatsachen wären. Äh. Wie gut, dass man diese schrecklichei Erklärung „bloß“ 1x im Jahr machen muss.