Bei einem ledigen Hausbesitzer wohnt in dessen Eigenheim seine Freundin (beteiligt sich an den Unterhaltskosten ohne offiziellen Mietvertrag).
Die Freundin ist Lehrerin und kann daher ein Atbeitszimmer bei der Steuererklärung absetzen.
Das Arbeitszimmer wurden im letzten Jahr eigens für diesen Zweck eingerichtet.
Wie können diese Kosten (und die anteiligen Unterhaltskosten) bei der Steuererklärung abgesetzt werden?
Wer kann diese absetzen?
Vielen Dank!
Hallo,
mit Untermietvertrag für die genutzte Fläche und nachgewiesener Miet- und Nebenkostenzahlung dürfte es kein Problem sein.
Gruß, Hemba