Arbeitszimmer - doppelt absetzbar?

Hallo, ihr Kundigen,

ich weiß - die Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers ist seit langem ein Streitfall…
Ich habe folgende Frage dazu: Wir haben in unserer Wohnung im Sous-Terrain einen großen Raum, der auch teilgewerblich im Mietvertrag ausgewiesen ist. Der Raum wird als Arbeitszimmer für mich (freiberuflich) genutzt, außerdem auch von meinem Mann (Angestellter im Vertrieb). Jeder von uns hat tatsächlich seinen eigenen Arbeitsplatz mit PC, Schränken etc. Mein Mann muss oft Unterlagen übers Wochenende zu Hause bearbeiten.

Kann das Arbeitszimmer nun von jedem von uns abgesetzt werden, alos doppelt? Ich habe irgendwo einmal gelesen, dass dies möglich ist unter solchen Voraussetzungen, finde aber die Quelle nicht mehr.

Danke für eure Tipps!

Grüße
Lilly

nein!
Hallo!

Auf ein Arbeitszimmer entfallende Aufwendungen können Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein. Damit ist die Qualität der Aufwendungen gemeint, nicht deren Höhe.

Die Höhe des Abzugs ist begrenzt. Daher kann der Eindruck entstehen, dass dieselben Aufwendungen doppelt abgezogen werden können. Dies ist aber ausgeschlossen, da nur tatsächlich entstandene Aufwendungen abziehbar sind und keine fiktiven.

Wenn für beide Personen die jeweils eigene berufliche Nutzung anzuerkennen ist, kann auch jede Person die auf sie entfallenden Aufwendungen bis zum maßgebenden Höchstbetrag (1.250 EUR) abziehen.

Der Abzug ist unzulässig, wenn die Tätigkeit der Person nicht überwiegend im Arbeitszimmer ausgeübt wird.

Dagegen erfolgt keine Begrenzung des Abzugs, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Betätigung einer Person bildet.

Rechtsgrundlage: §4 Abs.4, §9 Abs.5, §4 Abs.5 Nr.6b EStG

Ciao!
Nemo

Wenn Du mit ‚doppelt‘ von beiden meinst,…
… dürfte unter den o. g. Voraussetzungen für den Mann der Abzug der Höhe nach ausgeschlossen sein.