Arbeitszimmer für Gewerbe mit Mehrwertsteuer

Hallo,

a) Stellt Euch vor Jemand oder Jefraud betreibt ihr Gewerbe mit Mehrwertsteuer (Ist-Besteuerung).
Dies findet im Arbeitszimmer in der eigenen Mietwohnung statt (z .B. Webdesign).

Wie frau die Kosten (nach m² zwischen Gesamtkosten und Anteil für’s Zimmer aufteilt, ist klar.
Aber was geschieht mit der anteiligen Mehrwertsteuer (z. B. für Gas und Strom) und wann kommt sie in die Umsatzsteuervoranmeldung? Bei jeder Mietzahlung oder (praktischerweise) zusammengefasst am Ende des Jahres? Es sind ja monatlich nurwinzige Beträge.

b) Zusatzfrage:
Was kann frau bei einer Eigentumswohnung absetzen:
Hypothekenzinsen?
Gabäude- und Hausratversicherung?
Hausgeld (NK + Rücklage)?

Gruß JoKu

Hallo Joku,

Aber was geschieht mit der anteiligen Mehrwertsteuer (z. B.
für Gas und Strom)

Hierüber gibt es geteilte Meinungen. Streng genommen gibt es hier keinen anteiligen Vorsteuerabzug, weil die Lieferungen/Leistungen nicht insgesamt durch den Unternehmer für sein Unternehmen bezogen worden sind. Er bezieht sie ja für seinen privaten Haushalt und legt einen Teil davon in sein Unternehmen ein.

Wenn der StPfl die Vorsteuer anteilig angesetzt hat, wird dieses aber vom Fiskus üblicherweise nicht beanstandet.

und wann kommt sie in die
Umsatzsteuervoranmeldung?

Sollte eigentlich (wie jeder laufende Vorgang, besonders wenn er USt-haltig ist) zeitnah verbucht werden. Vor allem deshalb, weil sonst im Nachhinein nur mit etwas Mühe der formale Zusammenhang mit den einzelnen Belegen herstellbar ist. Und der ist für den Vorsteuerabzug Voraussetzung.

Aber auch hier: Wenn die Kiste ordentlich dargestellt ist, wird der Vorsteuerabzug im falschen Voranmeldungszeitraum kaum dazu führen, dass er versagt wird.

b) Zusatzfrage:
Was kann frau bei einer Eigentumswohnung absetzen:
Hypothekenzinsen?

Ja, soweit der Kredit der Finanzierung der ETW dient (und nicht z.B. die ETW belastet wurde, um irgendwas anderes zu finanzieren, weil sie halt eine gut brauchbare Sicherheit ist).

Gebäude- und Hausratversicherung?

Ja

Hausgeld (NK + Rücklage)?

NK ja - so wie sie abfließen, keine zeitraumgerechte Abgrenzung von Erstattungen/Nachzahlungen. Keine Berücksichtigung von unterschiedlichem Verbrauch für unterschiedliche Zwecke, alles wird anteilig nach Fläche zugerechnet. Auch das Gas für den Herd und der Strom für den Durchlauferhitzer, kurioserweise.

Die Instandhaltungsrücklage nicht. Bei der geht es ja nicht um Aufwand, sondern bloß um Verschieben von einem Geldtopf in einen anderen. Wenn sie aber für Instandhaltungen verwendet wird, gehört der verwendete Betrag anteilig zum Arbeitszimmer. Der entsprechende Nachweis macht vielen Hausverwaltern Schwierigkeiten (Verständnis- und auch technische), aber anders klappts nicht.

Zur Abschreibung gibts ein bissel weiter oben einen Thread.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

erst mal herzlichen Dank und einen Stern
für Deine ausführliche Antwort!

Aber was geschieht mit der anteiligen Mehrwertsteuer (z. B.
für Gas und Strom)

Hierüber gibt es geteilte Meinungen.

Macht auch beides je nach Blickwinkel Sinn.

Streng genommen gibt es
hier keinen anteiligen Vorsteuerabzug, weil die
Lieferungen/Leistungen nicht insgesamt durch den Unternehmer
für sein Unternehmen bezogen worden sind. Er bezieht sie ja
für seinen privaten Haushalt und legt einen Teil davon in sein
Unternehmen ein.

Gibt es dazu schon irgendeine (höchst-)richterliche Entscheidung?

Schöne Grüße
JoKu

Hallo Joku,

hiermit

Gibt es dazu schon irgendeine (höchst-)richterliche
Entscheidung?

trägst Du zur Hebung der Qualität des Brettes bei und erwischst mich sozusagen auf einem Hühnerauge. Ich übergebe an dieser Stelle erstmal an Konsodalen, die bessere Recherchemöglichkeiten als ich an der Hand haben. Wenn das nicht so gut funktioniert, will ich mich zur Pönitenz selber daran begeben, zumal ich selber ganz gern mangelhaft belegte Äußerungen öffentlich zerpflücke.

Es gibt sicherlich Rechtsprechung dazu und wohl auch auf der Kante Verwaltungsanweisungen etwas. Wenns am Sonntag richtig pisst, schau ich mal, was ich auftreibe.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin

Habe nochmal darüber nachgedacht:

Zu Abschreibung und Zinsen kann schon mal keine MwSt. gerechnet werden, weil dies grundsätzlich MwSt.-freie Kosten sind.
Bei städtischen Gebühren und der 400EUR-Putzfrau ist es ebenso.

Bleiben nur noch die Kosten für Versorgungsleistungen (Gas, Strom, …) und Versicherungen.
Bei dem geringen Anteil, den das Arbeitszimmer an einer Wohnung hat, und der davon noch geringeren Mehrwertsteuer ist es fast egal, ob der Besitzer der Wohnung das Brutto für diese letztgenannten Kosten auf das Arbeitszimmer umlegt, oder ob er Netto plus anteilige MwSt ansetzt.

Der verbleibende steuerliche Effekt liegt vermutlich im Centbereich.

Schöne Grüße
Jochen