Hallo,
soviel ich weiß, dürfen Lehrer die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. (Korrigiert mich, falls ich mich irre.) Ist es dazu notwendig, dass ein Lehrer (wenn er Single ist) in mindestens einer 2-Raum-Wohnung wohnt, von der er einen Raum als Arbeitszimmer nutzen kann, oder kann er in einer 1-Raum-Wohnung leben, von der er einen bestimmten Anteil geltend machen kann? Diesen Anteil könnte man ja leicht anhand der Fläche, die der Arbeitsbereich einnimmt, ermitteln.
Danke und Gruß
Marco