Liebe Wissende! Angenommen, ein Steuerpflichtiger ist zu 80% festangestellt und zu 20% als Freiberufler tätig. Die freiberufliche Tätigkeit übt er zuhause in seinem Arbeitszimmer aus, das den Mittelpunkt eben dieser Tätigkeit bildet. Wie kann er die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen - zu 100% oder lediglich bis max. 1250 EUR? Vielen Dank für eure Antworten!
Lediglich mit dem Höchstbetrag von 1.250,00 €. Die gesamten Kosten gingen nur, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit wäre, was ja hier nicht der Fall ist. Guckstdu: § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG.
Vielen Dank, RotAlge, für die schnelle und eindeutige Auskunft! Damit weiß der angenommene Steuerpflichtige jetzt, dass er sich einen Widerspruch gegen seinen Steuerbescheid sparen kann