Liebes Forum,
als Steuerlaie blicke ich bei der Thematik „Arbeitszimmer - häusliche Betriebsstätte“ weder bei dem Weg zur Anerkennung noch bei den steuerlichen Konsequenzen durch.
Wie seht Ihr dieses theoretische Beispiel:
Der Sachverständige X. erbringt seine Dienstleistung durch kurze Begutachtung und Messung vor Ort in den Wohnungen der Kunden und anschließende Erstellung eines ausführlichen Gutachtens in seinem Büro.
Der Ortstermin beim Kunden ist als bloße Hilfstätigkeit zur Datenaufnahme zu sehen -wie bei einem KFZ-Gutachter. Das Büro ist sein einziger Arbeitsort, da seine Dienstleistung in der Auswertung der Daten und deren schriftlicher Beurteilung liegt. Diese stellt sowohl qualitativ als auch quantitativ den Schwerpunkt betrieblichen Tätigkeit dar.
Im Büro werden auch die Messgeräte gelagert, ausgelesen und gewartet.
Das Büro von X. befindet sich im Keller seines Eigenheims. Das Büro hat einen eigenen Eingang. Bauliche Trennung, separater Eingang und Firmenschild liegen vor.
(Das Büro hat allerdings kein eigenes WC. Dieses liegt im Privatbereich.)
Kundenverkehr findet im Allgemeinen nicht statt, da die zu begutachtenden Häuser/Wohnungen nicht transportiert werden können. Kundenverkehr wäre nur zu Vorbesprechungen prinzipiell denkbar.
Der Sachverständige X. hat in den vergangenen Jahren der Existenzgründung keine Raumkosten steuerlich geltend gemacht. Im Jahr 2008 erfolgt nun der Ausbau des Kellerraums und X. möchte natürlich auch gerne die Ausbaukosten steuerlich ansetzen.
X. hat Bedenken gegen eine Strategie, die eine Überführung des Raums ins Betriebsvermögen voraussetzt. Das -und auch die spätere Entnahme aus dem Betriebsvermögen- scheint aufwändig und riskant, zumal im betreffenden Ballungsraum die Immobilienwerte stetig steigen.
Welcher Weg wäre für X. am besten: Arbeitszimmer oder häusliche Betriebsstätte?
Wie könnte er konkret vorgehen?
Vielen Dank für euere Antworten,
Herbert