Arbeitszimmer/ häusl. Betriebsstätte -Neuregelung?

Liebes Forum,

als Steuerlaie blicke ich bei der Thematik „Arbeitszimmer - häusliche Betriebsstätte“ weder bei dem Weg zur Anerkennung noch bei den steuerlichen Konsequenzen durch.

Wie seht Ihr dieses theoretische Beispiel:
Der Sachverständige X. erbringt seine Dienstleistung durch kurze Begutachtung und Messung vor Ort in den Wohnungen der Kunden und anschließende Erstellung eines ausführlichen Gutachtens in seinem Büro.
Der Ortstermin beim Kunden ist als bloße Hilfstätigkeit zur Datenaufnahme zu sehen -wie bei einem KFZ-Gutachter. Das Büro ist sein einziger Arbeitsort, da seine Dienstleistung in der Auswertung der Daten und deren schriftlicher Beurteilung liegt. Diese stellt sowohl qualitativ als auch quantitativ den Schwerpunkt betrieblichen Tätigkeit dar.
Im Büro werden auch die Messgeräte gelagert, ausgelesen und gewartet.

Das Büro von X. befindet sich im Keller seines Eigenheims. Das Büro hat einen eigenen Eingang. Bauliche Trennung, separater Eingang und Firmenschild liegen vor.
(Das Büro hat allerdings kein eigenes WC. Dieses liegt im Privatbereich.)

Kundenverkehr findet im Allgemeinen nicht statt, da die zu begutachtenden Häuser/Wohnungen nicht transportiert werden können. Kundenverkehr wäre nur zu Vorbesprechungen prinzipiell denkbar.

Der Sachverständige X. hat in den vergangenen Jahren der Existenzgründung keine Raumkosten steuerlich geltend gemacht. Im Jahr 2008 erfolgt nun der Ausbau des Kellerraums und X. möchte natürlich auch gerne die Ausbaukosten steuerlich ansetzen.
X. hat Bedenken gegen eine Strategie, die eine Überführung des Raums ins Betriebsvermögen voraussetzt. Das -und auch die spätere Entnahme aus dem Betriebsvermögen- scheint aufwändig und riskant, zumal im betreffenden Ballungsraum die Immobilienwerte stetig steigen.

Welcher Weg wäre für X. am besten: Arbeitszimmer oder häusliche Betriebsstätte?
Wie könnte er konkret vorgehen?

Vielen Dank für euere Antworten,
Herbert

Liebes Forum,

leider hat sich noch niemand zu meiner Frage geäußert.
Ich möchte keine konkrete Rechtsbertung, sondern nur Informationen und Ideen zur Vorbereitung eines Termins beim Steuerberater sammeln.

Wäre nett, wenn sich jemand angesprochen fühlt - das Thema ist ziemlich unübersichtlich.

Vielen Dank für euere Antworten,
Herbert

Arbeitszimmer untergeordneter Wert Betriebsvermöge
Hi,

Das neueste BMF Schreiben zum Arbeitszimmer datiert vom 3.4.2007
http://www.selbststaendigentipps.de/?softlinkID=9847
(hoffentlich kostenlos, sonst bitte melden)
und
http://www.otto-schmidt.de/news_5974.html
(Kommentierung)

Das geschilderte Zimmer ist m.E. eindeutig ein anzuerkennendes Arbeitszimmer.
In dem BMF Schreiben ist auch die Abgrenzung häusliches und außerhäusliches Arbeitszimmer etwas beschrieben. Der separate Eingang spricht eher für ein außerhäusliches Arbeitszimmer (was aber hier eine eher akademische Unterscheidung ist, die keine Auswirkung hat. Es gibt aber Konstellationen mit Auswirkung, deshalb hab ich es erwähnt).

http://www.steuerspar-urteile.de/site/content/urteil…
Download ist aber kostenpflichtig!!, deshalb folgender Link

kostenlos ist es unter
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2003/xx030515.htm
(danke Oerdiz für den Link!!)

Es ist gleichzeitig die Betriebstätte des Selbständigen. Alle Fahrten sind dann Dienstreisen, da sie von der Betriebstätte beginnen.

Das Zimmer im Keller wird eigenbetrieblich genutzt und steht deshalb in einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang wie die eigengenutzte Wohnung. Es gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn es über den Grenzen in R 4.2 Einkommensteuerrichtlinien 2005 liegt (nicht mehr als 1/5 des Gesamtgebäudes und Wert unter 20.500 €).

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Bei entsprechendem Wert hat man also kein Wahlrecht.

Bei Detailfragen, einfach nochmal fragen.

Schöne Grüße
C.